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Unterzucker und Schweigepflicht

  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 21:22:16
    Du würdest also einer Mutter, deren Kind Du in ner Hypo zum Krüppel oder tot gefahren hättest, erklären, dass sie das so akzeptieren müsse, weil das eben mit Diabetes nicht anders zu machen sei?

    Sorry, aber wenn Du nur mit deutlich höherem BZ ohne Hypogefahr Auto fahren kannst, musst Du den höheren BZ halt in Kauf nehmen. Hier schreibt ab und zu ein aktiver Bundespolizist namens Erich mit, der seinem Dienstherren ein halbes Jahr lang vorturnen musste, dass er seinen BZ im Rahmen von HBA1c max 6,5 zuverlässig führen kann, ohne in 24 Stunden regelmäßig messen und spritzen und essen zu können, und das bei vollem Dienst=Kampf-Einsatz mit allen dabei üblichen Fahrzeugen und Waffen und absolut ohne jede Hypo. Denn im Einsatz hängen an so einem Menschen u.U. viele Menschenleben, die sich unbedingt auf ihn verlassen können müssen.

    Der Mann hat sich seine auch unter vollen Einsatzbedingungen zuverlässig hypofreie BZ-Steuerung im recht gesunden Rahmen unter HBA1c 6,5 selbst systematisch erarbeitet, genau so wie viele weitere Diabetiker in verantwortungsvollen Berufen. So können auch Piloten mit Diabetes (auch die gibt es!) in einer Krisensituation nicht einfach mal den Vogel um sich rum vergessen und messen und spritzen und essen, sondern sie sind sich und den Menschen um sie herum und denen, auf deren Köpfe sie im Unglücksfall abstürzen könnten, zur absoluten Hypofreiheit während des Flugs verpflichtet. Alle diese Menschen beweisen jeden Tag, dass eine gesunde BZ-Führung völlig ohne Hypos zu machen ist - wenn man bzw frau will und sich macht!

    Wer allerdings die Hektik mit dem Leihwagen bemüht, um sich aus der Verpflichtung zu schwafeln, rechtzeitig einen Truabenzucker einzuschieben, sagt eigentlich schon, dass er nicht wirklich will, und sollte sich - besser für alle - besser fahren lassen. von Jürgen
  • thomas2002

    Rang: Gast
    am 30.07.2009 02:35:33
    gut gerüllt, löwe^^

    mit einer hypo im straßenverker ist genauso verkehrstauglich, wie mit alk.

    und doc teupe aus dem diabetesdorf althausen wurde auch schon erwähnt. von thomas2002
  • Hawkeye

    Rang: Gast
    am 30.07.2009 11:28:54
    Das kann ich ja jetzt nicht glauben! Du hast ja wohl schon länger Diabetes und kennst die Grundregeln nicht???Dem Autoverleiher konnte ja wohl nicht wissen was du hast oder hast du mit ihm darüber gesprochen?Du selber hast dafür zu sorgen das deine Tasche da ist wo sie hingehört.Bei sollcher Einstellung brauch ich mich nicht zu wundern das in meinem Freundeskreis immer mal gefragt wird "Darf man mit Diabetes eigentlich noch Autofahren?"Oder "Ich würde nie mit einem Diabetiker mitfahren die fallen ja plötzlich um!" Wenn du schon selsam drauf wars braucht es dich nicht zu Wundern wenn die Polizei kommst.Ich würde sie auch immer rufen wenn ich nicht genau weis ist da Alk oder was im Spiel.Erst kommt die Eigenverantwortung und dann eine Weile nichts und dann erst die Anderen. von Hawkeye
  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 30.07.2009 12:50:24
    Moin Jassmin,

    wenn Dein Englisch reicht, liest Du vielleicht mal http://www.diabetesmine.com/2009/07/when-diabetes-happens-to-a-prima-ballerina.html und fragst dich, wo die Frau wohl gelandet wäre, wenn sie mit einiger Regelmäßigkeit auf der Bühne mit ner Hypo aus dem Tritt gekommen oder gar hingeschlagen wäre.

    Und dann vielleicht auch, ob Du dich nicht vielleicht doch an die Arbeit machen und Deinen BZ so steuern lernen könntest, dass auch Du ohne solche Hypos auskommst?

    Daumendrück, Jürgen
  • Katja

    Rang: Gast
    am 31.07.2009 12:14:26
    "und das (sorry) gezeter um die schweigepflicht vergiß bitte sowas gabs früher mal in der phantasie, genau wie den korrekten beamten, das bankgeheimnis, und viele zöpfe mehr.
    in dem moment wo du einmal als dmler auffällst, oder bei der fs anmeldung dich outest, gibt es keine schweigepflicht mehr. denn die hast du gebrochen und nicht andere."

    Das ist definitiv falsch! Die ärztliche Schweigepflicht ist gesetzlich verankert, und zwar im Strafgesetzbuch § 203 sowie in der (Muster-)Berufsordnung (MBO) § 9. Der strafrechtlichen Schweigepflicht gem. § 203 StGB unterliegen neben dem Arzt auch Angehörige eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert. Diesen Personen stehen des Weiteren ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind.

    Das Bankgeheimnis ist im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht in Deutschland nicht gesetzlich geregelt und steht darüber hinaus im Widerspruch zum Grundsatz der zutreffenden und gleichmäßigen Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen.

    Viele Grüße

    Katja
  • Daniela

    Rang: Gast
    am 02.08.2009 04:03:02
    Hallo Jasmin,

    wieso fährst Du noch wenn Du solche Entgleisungen mit Unfall hattest?

    Wir sollten dem Arzt danken, möchte nicht der Fußgänger sein, der Dir dann beim nächsten Mal vor das Auto läuft.

    Grob fahrlässiges Verhalten, wenn Du dann jemanden verletzt, zahlt nicht mal mehr Deine Versicherung für den Schaden.

    Bring erstmal Deinen BZ in Ordnung - geht das nicht, steige auf öffentliche Verkehrsmittel um - wie ich es auch getan habe weil ich damals Probleme hatte - aber OHNE Unfall und OHNE Entgleisungen!

    LG, Daniela
  • Daniela

    Rang: Gast
    am 05.08.2009 19:30:03
    "Der Rettungsassistent konnte sich erinnern und teile fleißig alles d. Polizei mit. Ich möchte niemanden verklagen, der mir eigentlich geholfen hat, aber mitterweile bin ich so wütend auf sein verhalten."

    Fällt der auch unter die ärztl. Schweigepflicht - ein Rettungsassistent? von Daniela
  • GerAn

    Rang: Gast
    am 05.08.2009 20:21:33
    Ja ! von GerAn
  • dhfjgutz

    Rang: Gast
    am 05.08.2009 22:56:31
    Das wäre diskutabel! Nicht das "Ja" - ein Rettungssanitäter hat eine abgeleitete oder auch orginäre Schweigepflicht, aber: "Ein Geheimnis im Sinne der Vorschrift ist jede Tatsache, die nur einem begrenzten Kreis bekannt ist und an deren Geheimhaltung der Patient ein schutzwürdiges Interesse hat, zum Beispiel: eine unheilbare Krankheit..." Nun ist Diabetes sicher eine unheilbare Krankheit, aber weshalb soll/muss der DM ein Geheimnis sein oder gar schutzwürdig? Das trifft seltsamerweise immer nur dann ein, wenn es von persönlichem Nutzen (hier Verschweigen des eigenen Fehlers) ist und das ist für mich indiskutabel. Denn: "Dummheit" schützt vor Strafe nicht!
  • Katja

    Rang: Gast
    am 07.08.2009 20:35:34
    "weshalb soll/muss der DM ein Geheimnis sein oder gar schutzwürdig?" Ganz einfach: weil mit dem Diabetes alles erklärt wird! Was glaubst Du, wie viel Schwachsinn mir schon mit dem Hinweis "das liegt am Diabetes" verkauft wurde! Deshalb würde ich einem Polizisten gegenüber NIE einräumen, daß ich Diabetikerin bin oder eine Unterzuckerung habe! Soll sie doch selbst herausfinden, daß ich meinen Diabetes in den 70er Jahren bei der Beantragung meines Führerscheins ordnungsgemäß angegeben hatte! Dann kann sie auch gleich meine damalige Untersuchung beim AMTSarzt heranziehen. Da sollte ich nämlich nach einer BZ-Messung (wurde im Labor ausgewertet) eine ganz Test-Batterie absolvieren, was mir problemlos gelang. Zum Schluß erfuhr ich das Ergebnis der BZ-Messung: 66 mg/dl... Ach ja, die ersten Hyposymptome hatte ich beim Rausgehen, weshalb ich auch dann erst was gegessen habe!

    Ich habe bis heute keinen einzigen hypobedingten Unfall gehabt - trotz stark schwankendem Insulinbedarf, inzwischen eingeschränkter Hypowahrnehmung und mehr als 15.000 km Fahrleistung p.a. Glück? Ja, vielleicht auch. Aber dafür rauche und telefoniere ich nicht am Lenkrad und habe auch keinen (ungesicherten) Hund im Auto - und da habe ich schon manchmal hübsche Eskapaden bei anderen Fahrern beobachten können... Außerdem gehöre ich nicht zu den Fahrern, die meinen, auch bei 190 km/h noch den Text auf Zulassungsplakette des Vordermanns entziffern zu müssen. Diese Fahrer brauchen ohne Diabetes mindestens genauso viel Glück wie ich mit!

    In diesem Sinne

    Katja