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Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
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am 14.04.2011 09:39:49
Hallo zusammen,
über Bekannt habe ich erfahren, dass es die Möglichkeit als behinderter Mensch eine Förderung für die Anschaffung eine KFZ vom Arbeitsamt zubekommen.
Ich selbst habe einen SBA mit 50%. Im Internet habe ich in anderen Foren nur Beiträge gefunden, die auf andere Erkrankungen angelegt sind.
Gibt es die Möglichkeit auch mit Diabetes so eine Förderung zubekommen?
Vielen Danken für eure Antworten!
Nadja -
am 14.04.2011 09:49:41
Selbstverständlich, wenn Du zusammen mit Deinem Diabetes eine anerkannte Behinderung hast, mit der Du nur sehr kurze Strecken laufen und ohne Begleitung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kannst. Ansonsten einfach mal probieren ;-) -
Gast
Rang: Gastam 14.04.2011 12:35:07
zumindest gibt es bei vielen kfz herstellern, mit einem gdb über 50% zt. erhebliche rabatte von 10-24%.
daß die agentur f arbeit , zuschüsse zum autokauf gibt ist mir neu, aber der versuch ist interessant das gesicht des ma würde ich gerne sehen. -
Gast
Rang: Gastam 14.04.2011 13:06:52
nadja50 schrieb:
Hallo zusammen,
über Bekannt habe ich erfahren, dass es die Möglichkeit als behinderter Mensch eine Förderung für die Anschaffung eine KFZ vom Arbeitsamt zubekommen.
Ich selbst habe einen SBA mit 50%. Im Internet habe ich in anderen Foren nur Beiträge gefunden, die auf andere Erkrankungen angelegt sind.
Gibt es die Möglichkeit auch mit Diabetes so eine Förderung zubekommen?
Vielen Danken für eure Antworten!
Nadja
Ein GdB. von 50% allein reicht nicht. Es muss zusätzlich ein "G", "aG" oder "H" im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein. Dann kanst Du die Umbaukosten, um das Fahrzeug behindertengerecht auszurüsten, steuerlich geltend machen.
Gruß, Robert -
Gast
Rang: Gastam 14.04.2011 15:55:11
normalerweise wenn wirklich erforderlich werden solche umbaukostenvon der kk übernommen, relativ oft wenn das kfz zur arbeit bzw zur ermöglichung der arbeit gebrauchtwird. bei nicht mehr arbeitenden auch zt der rententräger, oder auch beide teilweise. aber das geht nur nach ärztlicher rezeptierung, kostenvoranschlag, md gutachten,und kassenzusage.
bezieht sich aber auf keinen fall auf die anschaffung des kfz. -
am 14.04.2011 16:19:26
schauma
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=833 -
Gast
Rang: Gastam 14.04.2011 22:35:33
Wichtiger dürfte allerdings folgender § aus der Kfz-HV sein:
Die Leistungen setzen voraus, daß der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen...
Soviel zu Leistungen bzgl. nur DM :0)
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Gast
Rang: Gastam 16.04.2011 23:14:29
Wenn es interessiert und ich nicht gleich -wie in diesem Forum leider üblich- als Anne abgestempelt werde:
Habe im letzten Jahr einen neuen Pkw -VW TOURAN- gekauft, wurde vom Verkäufer nach einem "Schwerbehindertenausweis" befragt und konnte diese Frage mit dem Ausweis (7o % wg. Diabetes) begründen. Darauf erhielt ich 15% Nachlass auf den Neuwagenpreis von VW! -
Gast
Rang: Gastam 17.04.2011 16:25:15
Du meintest sicher "Anke" - aber die scheint seit Forenumstellung ihre Finger nicht mehr im Spiel zu haben. Das Behinderte bei Neuwagenkauf Rabatte bekommen sollte bekannt sein. Allerdings gibt es 2 Sachen, die mich wundern: 1. der Verkäufer fragt nach dem SBA (welcher "Laden" rückt denn freiwillig etwas raus) und 2. 70% wegen DM, wie geht das denn? -
Gast
Rang: Gastam 17.04.2011 16:49:37
Zu den Fragen:
1. In dem Fall wurde der Kauf direkt über VW abgewickelt, also Rechnung von VW und Zahlung an VW. Der Verkäufer tritt wohl eher als Vermittler auf.
2. 70 % haben sich nicht nur aus fast 50 Jahren Diabetes ergeben.