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Als DIABETIKER outen? Neuer Arbeitsvertrag:

  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 339
    Beiträge: 271
    Mitglied seit: 01.01.2012
    am 08.04.2012 15:40:51
    Gast schrieb:
    EMM schrieb:

    Tut mir wirklich leid für dich, daß du so schwere Hypos hast. Ein trauriges Schicksal, da ist eine Demez ja kaum mehr zu umgehen.



    Ist ja schlimmer als ich dachte, unzureichende Denkleistung gepaart mit völligem Realitätsverlust.

    Gute Besserung!



    Du dachtest? Womit?
  • Gast

    Rang: Gast
    am 08.04.2012 19:03:27
    EMM schrieb:

    Du dachtest? Womit?



    Ich weiß wo dein Haus wohnt...
  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 339
    Beiträge: 271
    Mitglied seit: 01.01.2012
    am 08.04.2012 19:44:04
    Gast schrieb:
    EMM schrieb:

    Du dachtest? Womit?



    Ich weiß wo dein Haus wohnt...



    Soll das eine Drohung sein?
  • Gast

    Rang: Gast
    am 08.04.2012 22:23:02
    Mein Gott, Walther - hier geht's ja wieder ab! Und warum? Weil man wieder nicht richtig liest oder nur die Hälfte:
    schrieb:
    Ich versichere hiermit, dass keine Krankheit bzw. Beeinträchtigung meines Gesundheitszustandes vorliegt...

    Es mag ja sein, dass keinerlei Beeinträchtigung des Gesundheitszustand vorliegt (wobei ich nur an hjt's ständigen Hinweis auf schon vorhandene Schäden bei frisch diagnostizierten 2ern hinweisen möchte), beim 1er stimmt das anfänglich sicher - aber ein NEIN wäre falsch, weil die Frage eine Krankheit mit einschliesst, und die hat man: DM! Und ganz am Rande ist die gestellte Frage und ihre Relevanz sicher von Beruf abhängig - bei 'nem Bürojob gäb's keine Antwort oder 'ne "Falsche". So bald man jedoch für Sicherheit und Leben anderer verantwortlich wird, sieht das schon anders aus - da dreht auch keine Gewerkschaft dran (hab ich selbst erlebt!)
  • Gast

    Rang: Gast
    am 09.04.2012 09:38:47
    hallo , -mein gott walter- auch du solltest den ganzen satz zitieren dann ergibt er nämlich einen anderen sinn als du da reininterpretierst.
    es wird nicht gefragt ob eine oder keine krankheit vorliegt, sondern ob eine kh vorliegt die tätigkeitsbeeinträchtigend wirkt.
    und wenn der dm2 des fragers ihn nicht beeinträchtigt , ist dies eindeutig nicht der fall.
    der ag weiß natürlich daß spezielle gesundheitsfragen nicht zulässig sind , daher der versuch durch verklausulierung den bewerber aufs glatteis zu führen.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 10.04.2012 10:00:59
    und genau deshalb auch der Tipp, bei der Gewerkschaft nachzufragen, dort weiß man genau, welche Fragen zuläsig sind und welche nicht.