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Typ 1 Diabetis Anerkennung als Schwerbehinderung -Vor / Nachteile?

  • Gast

    Rang: Gast
    am 24.05.2012 12:49:49
    Hallo,

    beim meiner ersten und einzigen Diabetisschulung nach der Diagnose Typ1 vor 7 Jahren hieß es, grundsätzlich könnte man mit Typ1 einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Allerdings wäre der Grad der Behinderung wenn keine weiteren Probleme vorliegen (so ist das bei mir) so gering, dass man da nicht wirklich was von hat. Also kein kostenloser ÖPNV oder parken auf Behindertparkplätzen oder so. Ausserdem wäre es so, dass man die Schwerbehinderung z.B. bei einer Bewerbung angeben müsste - was Arbeitgeber in der freien Wirtschaft eher verschrecken dürfte.

    Ich glaube, die rechtliche Lage hat sich da jetzt etwas geändert, weiß aber nicht, wie konkret?

    Aktuell bewerbe ich mich auf eine Stelle die von öffentlicher Hand finanziert wird und da steht in der Ausschreibung ausdrücklich drin, Bewerber mit Schwerbehinderung werden bevorzugt, da frage ich mich schon, ob ich mir durch meine Diabetis einen Vorteil verschaffen könnte?

    Einmal beantragt und anerkannt wird man so eine Schwerbehinderung wahrscheinlich nicht mehr los, oder?
  • Gast

    Rang: Gast
    am 24.05.2012 13:18:28
    Gast schrieb:
    ...Diabetisschulung...vor 7 Jahren...


    Du scheinst Dich nicht wirklich für Diabetes(!) zu interessieren, oder?

    Hier dürften schon einige Deiner Fragen beantwortet werden:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehinderung

  • Gast

    Rang: Gast
    am 24.05.2012 13:57:01
    Hab den Artikel quer gelesen und auch den zum Schwerbehinderten Ausweis.
    Schwerbehinderung muss man bei Bewerbungen nicht angeben, wobei das ist schon fies gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber weil man dann ja auch Anspruch auf mehr Urlaub hat, wenn man sich nach der Probezeit outet und auch noch besonderen Kündigungsschutz hat.

    Keine Infos zu:
    - welchen Grad der Behinderung würde ich anerkannt kriegen als Typ1 ohne weitere Einschränkungen? Ich meine GdB weniger als 50, also keine Schwerbehinderung sonder "nur" eine Behinderung
    - Ob eine einmal anerkannte Behinderung wieder erlöschen kann?

    Zum Thema: ich scheine mich nicht für Diabetis zu interessieren:
    Hab seit Jahren einen Hb1A unter 6.5 und hatte noch nie einen richtig ernsthafte Hypo. Diabetis ist für mich lästiger Begleiter und kein Hobby. Hab schonmal bei der Krankenkasse und beim Diabetzolgen angefragt nach einer weiterführenden Schulung für spezielle Themen / mit "fortgeschritten" Teilnehmern, da kam dann nur Einladungen zu einer Grundschulung mit Themen wie "Was sind BZ / KE" zurück, und da hab ich dankend drauf verzichtet
  • Gast

    Rang: Gast
    am 24.05.2012 16:06:21
    du hast leider immer noch nicht verstanden, diabetes wird mit e geschrieben nicht mi i.
    a. es gibt ein neueres urteil wer seinen sb-ausweis nicht angibt kann auch nicht davon profitieren. also nix mit 5tage mehr urlaub, den kündigungsschutz kanst sowieso knicken,
    den gibt es garnicht, das integrationsamt muß zustimmen weiter nichts - in der mehrzahl der fälle tut es das.
    b. ab 30% sb kannst du dich gleichstellen lassen, ohne 5tage urlaub.
    c. ab 50% gibt es den ausweis , drunter nur ein schreiben.
    d. ja t1 können 50% bekommen , muß manchmal erkämft werden.
    e. der einzge vorteil , etwas steuerersparnis, ermäßigter eintritt museum....und eben 5 tage mehr urlaub.
    f. das mit dem öpnv gibt es nur bei merkzeichen also für wirklich behinderte.
    auf dem beh-parkplatz darf nur stehen der einen entsprechenden speziellen ausweis hat, den gibt es nur bei ag und dieses ag bekommst du nur wenn mehr als ein bein ab ist, oä.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 24.05.2012 17:11:39
    Danke, das waren so in etwa die Antworten die ich gesucht habe