Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.
Grad der Behinderung 40% oder 50%
-
am 06.09.2012 15:51:14
Hallo,
unser Sohn ist 15 Jahre alt und ist vor 1,5 Jahren an Diabetes Typ 1 erkrankt. Wir haben einen Behindertenantrag beim Versorgungsamt gestellt, der mit 40% mit Kennzeichen H bewilligt wurde. Wir haben dann von verschiedenen Seiten gehört, dass wir hierfür einen Wiederspruch einlegen sollten, da hier 50 % die übliche Höhe ist. Wir haben also Widerspruch eingelegt. Fernmündlich haben wir von der Sachbearbeiterin die Auskunft erhalten, dass nach überfliegen der Rückmelung des AMTSarztes der Widerspruch abgelehnt werden soll.
Wir fragen uns jetzt folgendes:
- Sollten wir versuchen evtl. durch eine Klage die 50% durchzusetzen?
- Ist der Unterschied von 40 auf 50% wirklich so entscheidend?
- Hat unser Sohn evtl. einen Nachteil bei Bewerbungen wenn er einen Grad der Behinderung von 50% anstatt 40% hat?
Wenn uns jemand hier einen Rat geben könnte wären wir sehr dankbar.
Viele Grüße
Ringo -
Gast
Rang: Gastam 06.09.2012 17:08:34
der aMTSarzt sollte einfach die neue sozialgesetzgebung lesen, die sagt für t1 50% gdb.
das kennzeichen h werdet ihr mit normal 16jahren, in ausnahmen mit 18j. los.
mit 50% gdb gibt es den ausqweis, mit 40 nix.
den ausweis bei der bewerbung nicht angeben ist nicht ratsam, bei 40% braucht nichts angegeben werden.
bei beqwerbungen im öd kann der ausweis nutzen, muß nicht.
ansonsten etwas steuerersparnis , und 5 tage mehr urlaub. den sog kündigungsschutz kanst knicken. -
am 08.09.2012 21:42:40
Hallo,
vielen Dank für deine Rückmeldung. Dann denke ich ist es für unseren Sohn besser es doch bei 40% zu belassen um ihn doch höhere Chancen im Berufsleben zu ermöglichen. Er geht zur Zeit auf das Gymnasium und möchte gerne studieren aber irgendwann wird er sich bewerben und dann hat er mit einer Behinderung von 40% mehre chancen, vermute ich (ausgenommen öffentlicher Dienst). Es ist manchmal gar nicht so leicht das Richtige für seine Kinder zu machen, weil man noch nicht alles überblilcken kann. -
Gast
Rang: Gastam 09.09.2012 10:07:48
bei 40%gdb kann er sich später gleichstellen lassen, wenn er will. nur den zusätzlichen urlaub gibt es dann nicht.
wenn er es möchte ist es später unproblematisch für t1 auf 50% zu kommen.(verschlimmerungsantrag)
die einzige möglichkeit von der einstufung wieder wegzukommen ist statt verschlimmerungsantrag ein verbesserungsantrag, zb zu begründen mit besserer therapie mit pumpe etc. nachteil mit der gleichen begründung kommt man dann nicht wieder höher.
mit anderen gründen aber ja.
denn durch wegschmeißen des b-ausweis(das grüne ding) entfällt garnichts, entscheidend ist der schrieb über die zuerkennung des gdb. und das ist ein amtliches dokument und kann nur durch ein anderes ersetzt werden. -
am 09.09.2012 21:22:32
Hallo, danke für deine Meinung. Klingt für mich besser aus Sicht eines Berufseinstieges erstmal auf 40% zu bleiben. Weiß jemand noch etwas, was wir in unseren Überlegungen vielleicht vergessen haben zu beachten? Noch hätten wir etwas Zeit die 40% nicht zu akzeptieren.