Allgemein

Behinderungsgrad - SG Düsseldorf geht neue Wege

Das Sozialgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen (nunmehr rechtskräftigen) Urteil vom 5. 3. 2003 (Az.: S 31 SB 388/01)  entschieden, dass zur Feststellung des GdB (Grad der Behinderung)  bei Diabetikern nicht mehr (nur) die sog. Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit herangezogen werden dürfen. Vielmehr sei der von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft herausgegebene Katalog zur Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) beim Diabetes mellitus heranzuziehen, welcher als aktueller Stand der Wissenschaft gelte.

Würde sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, so würde dies für Diabetiker mit ICT-Behandlung - unabhängig von der Einstellungsqualität - die Tür zur Schwerbehinderteneigenschaft öffnen.

Das Urteil sowie einen ausführliche Besprechung finden Sie im Archiv des diabetes-forum.

Links:

Urteil des 5. 3. 2003 (Az.: S 31 SB 388/01)

Urteilsbesprechung

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit