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Verbraucherzentrale untersucht 30 Internet-Apotheken

Laut Pressemitteilung der Verbraucherzentrale BaWü (08.09.2003) sind Medikamente online kaum billiger, der Verbraucherschutz mangelhaft.

Medikamente dürfen ab Anfang nächsten Jahres auch innerhalb Deutschlands per Internet vertrieben werden - das sieht die Gesundheitsreform vor. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat 30 der schon jetzt vom Ausland aus verkaufenden Online-Apotheken an ausgewählten Medikamenten untersucht. Fazit: Bei den drei untersuchten Präparaten lagen die Kosten kaum unter denen normaler Apotheken, teilweise sogar erheblich darüber. Die Information über Kundenrechte erwies sich als mangelhaft und Beratung kann bis zu 80 US-$ zusätzlich kosten.

Bei allen Online-Apotheken war das in Deutschland verschreibungspflichtige Potenzmittel Viagra – offensichtlich ein für den Online-Handel prädestiniertes Medikament – im Angebot. Die Preise für 10 Kapseln schwankten zwischen 39 und 324 Euro inklusiv Versandkosten. Normale Apotheken berechnen 133 Euro. Für 10 Aspirintabletten werden online zwischen einem und 7,10 Euro berechnet – in der Apotheke sind umgerechnet 2,10 Euro fällig.

Ganz schlecht sieht es bei den virtuellen Apotheken mit der Kundeninformation aus: Keiner der 30 untersuchten Anbieter belehrte wie vom Deutschen Gesetzgeber vorgeschrieben über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen! Und das, obwohl mehr als drei Viertel der Anbieter sich deutschsprachig präsentieren, also durchaus den deutschen Markt anvisieren. Diesen nicht akzeptablen Zustand hatte die Verbraucherzentrale schon im Jahre 2001 bemängelt. Auch damals wurden 30 Anbieter untersucht, von denen allerdings 20 zumindest nicht mehr unter dem gleichen Namen auftreten.

Nur knapp 60% der untersuchten Online-Apotheken informieren über ihre Geschäftsbedingungen – bei den anderen 40% wissen die Kunden nicht, worauf sie sich mit Bestellungen einlassen, bei jedem dritten Anbieter ist das Herkunftsland nicht erkennbar. Gibt es Probleme, ist die rechtliche Lage nur bei europäischen Anbietern einigermaßen durchschaubar. Die Rechtsdurchsetzung wird im Ernstfall allerdings auch hier zum Problem. Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich davon ab, verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Kontrolle über das Internet zu beziehen. Vor Vertragsabschluss sollten auf jeden Fall die Preise, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten überprüft und ggf. durch Ausdruck do-kumentiert werden. Tipps zur Auswahl virtueller Apotheken gibt es unter: www.verbraucherzentrale-bawue.de/online-apotheken.