Allgemein
Gesundheitsreform: Das kommt auf die Versicherten zu
Krankengeld:
Ab 2006 müssen die Versicherten auch den Beitrag für das Krankengeld alleine tragen. Die Versicherung des Krankengeldes soll jedoch in der GKV verbleiben. Voraussichtlich müssen die Versicherten einen Sonderbeitrag von 0,5 bis 0,6 Prozent ihres Beitrages zur Absicherung des Krankengeldes leisten.
Krankenkassenbeiträge: Der allgemeine, noch je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte Beitragssatz beträgt zurzeit im Schnitt 14,4 Prozent. Er soll 2004 auf 13,6 und bis 2006 auf 12,5 Prozent sinken. Für Arbeitnehmer kommen jedoch noch die Zusatzversicherungen für das Krankengeld und den Zahnersatz hinzu.
Leistungskürzungen:
Sterbegeld, Entbindungsgeld und Sterilisation aus nicht-medizinischen Gründen werden aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Künstliche Befruchtung wird nur noch eingeschränkt bezahlt. Brillen und Kontaktlinsen erstatten die Kassen nur noch für Jugendliche bis 18 Jahre und für schwer Sehbehinderte. Auch Taxifahren zur ambulanten Behandlung werden bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr bezahlt. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (OTC-Präparate) werden bis auf wenige Ausnahmen von den Kassen nicht mehr erstattet. Kinder und Jugendliche sind hiervon ausgenommen.
Zahnersatz:
Der Zahnersatz wird ab 2005 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herausgenommen. Die Versicherten müssen ihn zusätzlich ohne Arbeitgeberbeteiligung versichern. Das können sie bei ihrer gesetzlichen Kasse oder bei einer privaten Krankenkasse tun. Der Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen wird nach Stand der Dinge einheitlich sowie einkommensunabhängig sein und voraussichtlich zwischen fünf und
Zuzahlungen:
Die Zuzahlung beim Arzt und Zahnarzt beträgt ab 2004 zehn Euro pro Quartal und Behandlungsfall. Die Gebühr entfällt bei einer Überweisung. Die Praxisgebühren werden mit den Arzthonoraren verrechnet. Bei Klinikaufenthalten müssen Patienten zehn Euro für maximal 28 Tage im Jahr zuzahlen. Für Heilmittel (z.B. Logopädie oder Ergotherapie) und häusliche Krankenpflege sind pro Verordnung zehn Euro plus zehn Prozent Selbstbeteiligung zu zahlen. Die Zuzahlungen für Arztbehandlung, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalt sind auf zwei Prozent des jährlichen beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Bei chronisch Kranken beträgt die Höchstgrenze ein Prozent. Kinder sind von der Zuzahlung generell befreit, für Familien mit Kindern gelten Freibeträge.
Versicherungsfremde Leistungen:
Eine Reihe sogenannter versicherungsfremder Leistungen werden aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Dazu gehören das Mutterschaftsgeld oder das Krankengeld bei Betreuung eines Kindes. Diese Leistungen werden ab 2004 aus Steuermitteln finanziert. Dazu wird die Tabaksteuer 2004 und 2005 in drei Stufen um je einen Euro pro Packung angehoben.
Versicherungskonditionen:
Gesetzliche Krankenkassen dürfen Patienten für regelmäßige Vorsorge oder die Teilnahme an einem Präventionsprogramm einen Bonus einräumen (gilt nicht für DMP!). Auch Beitragsrückerstattungen oder Tarife mit Selbstbehalt für freiwillig Versicherte sind möglich. Gesetzlich Krankenversicherte - egal ob pflicht- oder freiwillig versichert - sollen die Möglichkeit der Kostenerstattung im ambulanten Bereich erhalten. Das bedeutet, daß der Versicherte die Arztrechnung zunächst selbst begleicht und sich anschließend von seiner Kasse die Kosten erstatten läßt. An die Wahl der Kostenerstattung ist der Versicherte ein Jahr gebunden. Auch die GKV darf Versicherten künftig private Zusatzversicherungen (z.B. Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer) anbieten.
Quelle: AOK-Bundesverband/www.aok-bv.de