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"Doch kein Bonus für DMP"
Was die neuen Regelungen für Diabetiker konkret bedeuten
Es ist zum Haare raufen: Endlich steht der überparteilich ausgehandelte Gesetzentwurf für die Gesundheitsreform - und keiner kann oder will einem sagen, was nun konkret auf die Diabetespatienten zukommt. Denn das Eckpunktepapier, auf das sich SPD, Grüne und Union am 21. August einigten, enthält auch einige Sonderregelungen für chronisch Kranke. Kurz nach dem Tag X hat sich aber doch jemand gesprächsbereit erklärt, der sich mit Gesundheitsreform und Diabetes gut auskennt: Dr. Rolf Hoberg, Vize-Chef der AOK.
Diabetes-Journal (DJ): Der Kompromiß zur Gesundheitsreform steht. Was halten Sie von dem ausgehandelten Gesetzentwurf?
Dr. Rolf Hoberg: Es ist grundsätzlich gut, daß es eine Einigung gegeben hat, die von allen großen politischen Parteien getragen wird. Das bringt erst einmal Ruhe in die ganze Diskussion. Ruhe bedeutet hier auch eine finanzielle Beruhigung, was die Beitragssatzentwicklung angeht. Das ist wichtig für den Arbeitsmarkt und das Wirtschaftswachstum. Allerdings muß man auch sehen, daß der Konsens überwiegend zulasten der Versicherten und Patienten geht. Hier hätten wir uns eine Lösung gewünscht, bei der durch mehr Wettbewerb auch mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit bei den Leistungserbringern hätten erschlossen werden können. Zum Beispiel durch einzelvertragliche Beziehungen zwischen Ärzten und Krankenhäusern, mit denen qualitäts- und preisorientierte Verhandlungen möglich gewesen wären.
DJ: Die umstrittenste Frage, die Ausgliederung des Zahnersatzes, ist ja nun auch geklärt. Werden Sie Diabetikern hier Sonderkonditionen anbieten, wenn sie sich bei der AOK zusatzversichern lassen?
Dr. Hoberg: Nein, obwohl wir das gerne möchten. Die gesetzliche Vorgabe ist jedoch einheitlich geregelt, so daß für uns Kassen kaum Gestaltungsspielraum bleibt. Es gelten hier also die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Versicherten.
DJ: Auch die lange diskutierte Praxisgebühr von 10 Euro beim ersten Arztbesuch im Quartal soll jetzt fällig werden. Gilt das auch für Menschen mit Diabetes, die ja mindestens alle drei Monate zum Arzt müssen?
Dr. Hoberg: Für den Hausarzt, ja. Allerdings nicht für die Fachärzte, wenn eine Überweisung des Hausarztes vorliegt. Somit auch nicht für die Überweisung zu einem Diabetologen. Ich gehe davon aus, daß im Rahmen der Chronikerprogramme ohnehin keine Extragebühr anfällt, weil hier Überweisungen automatisch gedeckt sind. Das ergibt sich aus der zentralen Rolle des Hausarztes bei den Disease-Management-Programmen.
DJ: Für einen Diabetiker, der nicht in ein DMP eingeschrieben ist, bedeutet das aber konkret: Erst muß er zu seinem Hausarzt gehen, dem er zehn Euro bezahlt, braucht dann aber noch eine Überweisung zum Diabetologen, um nicht noch mal zehn Euro draufzahlen zu müssen...
Dr. Hoberg: Wir werden uns die DMP-Verträge, die ja in jeder Region verschieden sind, noch mal genau anschauen. Wenn beispielsweise der Diabetologe der eigentliche Koordinationsarzt ist, könnte man über eine Gleichstellung mit dem Hausarzt nachdenken. Außerdem gibt es ja noch die einkommensbezogene Befreiung von Zuzahlungen, die für chronisch Kranke bei einem Prozent liegt. Das heißt, wenn die Belastung bei dem betreffenden Patienten – alle Zuzahlungen wie für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte etc. zusammengerechnet – bereits ein Prozent seines jährlichen Haushaltseinkommens ausmacht, kann er sich von sämtlichen weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Das gilt dann auch für die Arztgebühr. Er muß uns dafür aber Quittungen und Rechnungen vorlegen. Wir werden dann versuchen, das Ganze möglichst unbürokratisch zu regeln.
DJ: Das klingt aber alles ziemlich kompliziert. Bislang konnte man doch einfach direkt zu seinem Diabetologen gehen, wo man in der Regel sehr gut versorgt wurde...
Dr. Hoberg: Das wird auch künftig für eingeschriebene Patienten kein Problem sein. Denn der Hausarzt hat eine klare Verantwortlichkeit, zu welchem Zeitpunkt er eine Überweisung an die fachlich nächste Ebene, sprich an eine Schwerpunktpraxis, vornehmen muß. Zum Beispiel, wenn die Blutzuckerwerte über mehrere Quartale hinweg nicht dem im Programm vereinbarten Ziel entsprechen.
DJ: Es hieß doch auch, daß die Gesetzlichen Krankenversicherungen Patienten, die an einem Präventionsprogramm – sprich DMP – teilnehmen, einen Bonus einräumen dürfen. Was ist daraus geworden?
Dr. Hoberg: Diese Regelung ist in der letzten Gesprächsrunde gestrichen worden. Die Möglichkeit, einen zusätzlichen Bonus für die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen zu erhalten, ist also nicht mehr gegeben. Wir werden aber versuchen, hier andere Wege zu gehen. Dazu müssen wir aber erst mal den Gesetzestext haben.
DJ: Wissen Sie denn, warum dieser finanzielle Anreiz für eine freiwillige Programmteilnahme herausgenommen wurde?
Dr. Hoberg: Es hat politische Gruppierungen gegeben, die den DMP nicht den Erfolg wünschen, den sie haben.
DJ: Und welchen haben sie?
Dr. Hoberg: Überall, wo DMP in Kooperation mit Kassenärztlichen Vereinigungen und Hausärzten angeboten werden – ob in Sachsen-Anhalt, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Hessen oder Thüringen –, besteht von seiten der Ärzte und Patienten eine hohe Bereitschaft, sich einzuschreiben. Das ist ein wichtiges Signal, aber mehr kann man im Moment nicht sagen. Denn jetzt müssen wir zunächst Erfahrungen bei der konkreten Umsetzung der Programme sammeln. Die Politik hat dagegen die Disease-Management-Programme schon fast abgehakt, obwohl wir jetzt erst richtig damit anfangen. Man braucht dafür einfach einen viel längeren Atem. Die Programme sollen ja kein Strohfeuer sein.
DJ: Die Diabetes-DMP sind ja bislang nur für Typ-2-Diabetiker vorgesehen. Wann rechnen Sie mit dem ersten Disease-Management-Programm für Typ 1?
Dr. Hoberg: Entweder noch Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres.
DJ: Wie wirkt sich Ihrer Meinung nach der Reformkompromiß auf die Qualität der Diabetikerversorgung aus?
Dr. Hoberg: Der größte Teil des Behandlungsgeschehens wird durch die Reform weder positiv noch negativ verändert. Entscheidend für die Diabetikerversorgung war vielmehr die Einführung der Chronikerprogramme. Hier konnten wir zum Beispiel ein Qualitätsmanagement durchsetzen.
DJ: Noch einmal zurück zu dem Eckpunktepapier: Auch Taxifahrten für die ambulante Betreuung sollen künftig nicht mehr erstattet werden. Räumt die AOK hier trotzdem Sondertarife ein – zum Beispiel für Diabetiker, die drei mal wöchentlich in ein Dialysezentrum müssen?
Dr. Hoberg: Wir haben hier natürlich die Möglichkeit, bei bestimmten Fallkonstellationen Ausnahmen zu genehmigen. Dafür werden wir einen Katalog entwickeln. Der Patient muß hier allerdings einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
DJ: Wann rechnen Sie mit der vielzitierten Beitragssatzsenkung?
Dr. Hoberg: Ich denke, daß es jetzt von unserer Seite zu einer Entlastung der Versicherten durch abgesenkte Beiträge kommen muß. Denn durch die Reform werden die Versicherten finanziell mehr belastet als bisher. Deshalb werden wir – allein schon aus Wettbewerbsgründen – versuchen, eine möglichst hohe Beitragssenkung zu erreichen. Genaueres kann ich zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht sagen. Das wird, je nach Finanzlage, auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
Das Interview führte Angela Monecke.