Allgemein
Diabetes-Teststreifen ohne Zuzahlung
Für Diabetes-Teststreifen müssen Patienten weiterhin nichts zuzahlen. Da Blut- und Harnteststreifen weder Arznei- noch Hilfsmittel seien, träfen die Neuregelungen der Reform nicht zu. Als Medizinprodukte seien sie weiter verordnungs- und erstattungsfähig, stellte der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) am 9. Januar in Frankfurt/Main klar.
Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen waren nach Angaben des Verbands dazu übergegangen, Zuzahlungen auch für Blut- und Harnteststreifen von Kranken einzufordern oder diese als nicht mehr erstattungsfähig zu bezeichnen. Dieses Vorgehen kritisierte der VDGH als "unzulässigen Versuch, die chronisch Kranken abzukassieren".