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DMP bald auch für Typ1-Diabetiker
Seit heute können strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) auch für Diabetes mellitus Typ 1 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt werden.
Hierzu erklärt Bundessozialministerin Ulla Schmidt: „Ich begrüße es, dass Patientinnen und Patienten, die an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt sind, sich in Zukunft in ein qualitätsorientiertes strukturiertes Behandlungsprogramm einschreiben können. Damit wird die Qualität in der medizinischen Versorgung erheblich verbessert. Es ist wichtig, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder umfassend über die Möglichkeiten einer Einschreibung in ein solches Programm informieren. Auch die Ärzte sollten nun ihre Patienten für eine Teilnahme an den Programmen für Diabetes mellitus Typ 1 motivieren.“
Damit gibt es nach Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs und der koronaren Herzkrankheit nun die Möglichkeit, strukturierte Behandlungsprogramme für eine vierte chronische Krankheit finanziell zu fördern. In die bisher vom Bundesversicherungsamt zugelassenen Programme haben sich rund 140.000 Patientinnen und Patienten eingeschrieben. Mit der Verordnung werden die Regelungen zur Datenübermittlung und der Dokumentation bei allen strukturierten Behandlungsprogrammen wesentlich vereinfacht. In Deutschland leben derzeit über fünf Millionen Menschen mit bekanntem Diabetes mellitus. Davon sind schätzungsweise 300.000 bis 600.000 Kinder und Erwachsene vom Diabetes mellitus Typ 1 betroffen.
Es gibt eine Reihe von Ansatzpunkten dafür, dass von der Einführung strukturierter Behandlungsprogramme Verbesserungen der Versorgungsqualität erwartet werden können. Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke können durch den Risikostrukturausgleich gefördert werden. Dazu müssen die Programme die in der Verordnung festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Krankenkassen haben daher auch finanzielle Anreize, die Qualität der medizinischen Versorgung ihrer chronisch kranken Mitglieder zu verbessern. Das Bundesversicherungsamt muss die Programme zulassen, damit sichergestellt wird, dass die Qualitätsanforderungen von den geförderten Programmen auch erfüllt werden. Mit der Verordnung werden gleichzeitig bei allen strukturierten Behandlungsprogrammen die Regelungen zur Datenübermittlung und der Dokumentation wesentlich vereinfacht. So müssen in Zukunft die teilnehmende Versicherte nur einmalig bei Einschreibung in das Programm der schriftlichen Datenübermittlung zustimmen und nicht wie bisher bei jeder einzelnen Datenübermittlung.