Allgemein
EuGH: Festbetragsregelungen für Arzneimittel sind zulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte aufgrund der Klage einiger Pharmaunternehmen darüber zu entscheiden, die Festbetragsregelung bei Arneimitteln (d.h. dass die Krankenkassen bestimmte Höchstpreise festschreiben drüfen) auch gemeinschaftsrechtlich zulässig seien.
In einem heute ergangenen Urteil hat der EuGH nun festgestellt, dass Krankenkassen keine Unternehmen sind und deshalb für sie die gemeinschaftlichen Wettbewerbsvorschriften nicht anzuwenden sind. Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung wirken im System der sozialen Sicherheit mit und sind nach dem Grundsatz der Solidarität ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig.
Die Festbetragsregeln seien daher zulässig, da diese so - im Gegensatz zu anderen Preisabsprachen - keine unzulässige Kartellbildung darstellen.