Pressemitteilung

17. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) vom 2. bis 5. Oktober 2025 in Berlin (Estrel)

Krankenhausreform muss flächendeckende nephrologische Versorgung in Deutschland sicherstellen Unvollständige Datenbasis darf nicht zu Unterfinanzierung der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ führen
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) warnt vor
einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung von Patientinnen und
Patienten mit Nierenkrankheiten durch die geplante Krankenhausreform. Denn
das künftige Vorhaltevolumen für die komplexe nephrologische Versorgung wird
auf Basis der Abrechnungsdaten von 2023/2024 berechnet. Diese bilden den
tatsächlichen nephrologischen Versorgungsumfang jedoch nicht ausreichend ab.
Denn aufgrund länderspezifischer Besonderheiten in der Abrechnung wurde die
erbrachte nephrologische Versorgung oftmals der Leistungsgruppe „Allgemeine
Innere Medizin“ zugeordnet, statt sie in der Leistungsgruppe „Komplexe
Nephrologie“ zu verbuchen. In der Folge müssten sich je Bundesland mehr
Krankenhäuser ein zu kleines nephrologisches Budget teilen. Dies gefährdet
nicht nur die flächendeckende Versorgung, sondern auch die ärztliche
Weiterbildung in der Nephrologie. In ihrer aktuellen Stellungnahme fordert
die DGfN Politik und Planungsbehörden deshalb auf, die Leistungsgruppe
„Komplexe Nephrologie“ sachgerecht auszustatten und in der Planung
angemessen zu berücksichtigen (1). Die Reform muss sicherstellen, dass
komplexe nephrologische Leistungen angemessen finanziert werden und somit
für Krankenhäuser attraktiv bleiben. 

Die Pressemitteilung ist auch unter folgendem Link verfügbar:
<https://www.dgfn.eu/pressemeldung/krankenhausreform-muss-flaechendeckende-n
ephrologische-versorgung-sicherstellen.html>
https://www.dgfn.eu/pressemeldung/krankenhausreform-muss-flaechendeckende-ne
phrologische-versorgung-sicherstellen.html

Finden Sie hier auch die Stellungnahme der DGfN zum
Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG):
<https://www.dgfn.eu/stellungnahmen-details/stellungnahme-zum-referentenentw
urf-krankenhausreformanpassungsgesetz.html>
https://www.dgfn.eu/stellungnahmen-details/stellungnahme-zum-referentenentwu
rf-krankenhausreformanpassungsgesetz.html

Nephrologische Versorgung bereits zentralisiert – keine Überversorgung,
sondern Bedarfsdeckung

In Deutschland arbeiten rund 3.000 Nephrologinnen und Nephrologen, sowohl in
Krankenhäusern als auch in etwa 1.000 nephrologischen Praxen und ambulanten
Dialysezentren. Von den aktuell rund 1.874 Krankenhäusern verfügen lediglich
145 über eine eigene nephrologische Klinik oder Abteilung. Eine
Überversorgung besteht nicht – im Gegenteil: Angesichts der alternden
Bevölkerung und der stetig steigenden Zahl von Menschen mit chronischer
Nierenkrankheit (CKD) ist die Bedarfsdeckung bereits jetzt als gerade
ausreichend einzustufen. Prognosen zufolge wird CKD bis 2040 zu den fünf
häufigsten Volkskrankheiten zählen (2, 3).

 Nephrologische Patienten brauchen mehr als allgemeine Innere Medizin

Unter den internistischen Fachgebieten weisen Patientinnen und Patienten in
nephrologischen Kliniken die höchste Krankheitskomplexität auf. Das
Behandlungsspektrum der Nephrologie umfasst neben schweren Nierenkrankheiten
und lebenserhaltenden Nierenersatztherapien auch die Vorbereitung und
Nachsorge von Nierentransplantationen sowie Störungen des Wasser-,
Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushalts und schwer einstellbare Formen des
Bluthochdrucks. „Die Versorgung setzt tiefgreifende Kenntnisse der
Zusammenhänge voraus. Sie kann nicht hilfsweise durch andere Fachrichtungen
oder die allgemeine Innere Medizin übernommen werden, ohne dass die
Behandlungsqualität leidet. Und diese zu verbessern, ist ein zentrales Ziel
der Krankenhausreform“, so Dr. med. Nicole Helmbold, Generalsekretärin der
DGfN. Die DGfN fordert deshalb, dass alle nephrologischen Kliniken und
Abteilungen erhalten bleiben und ausreichend finanziert werden.
 
Kliniken bilden den Nachwuchs aus – auch für die Versorgung in den Praxen

In den Kliniken findet zudem der überwiegende Teil der Weiterbildung im
Fachgebiet Nephrologie statt. Bereits heute ist die nephrologische
Versorgung durch den Fachkräftemangel bedroht.  „Ein Nachwuchsmangel würde
nicht nur den stationären Bereich, sondern auch die nephrologischen Praxen
betreffen“, sagt Helmbold. Denn in den ambulanten nephrologischen
Einrichtungen und Dialysezentren werden neben der nephrologischen
Basisversorgung auch jährlich etwa 100.000 Dialysepatientinnen und
-patienten sowie 20.000 Menschen mit transplantierter Niere betreut. 

 DGfN fordert politische Nachsteuerung zur Sicherung der nephrologischen
Versorgung

Die DGfN fordert die Politik auf, die Besonderheiten der Nephrologie zu
berücksichtigen und eine flächendeckende Versorgung sowie eine nachhaltige
ärztliche Weiterbildung zu sichern. „Die aktuelle Systematik des
Leistungsgruppen-Groupers und die Bezugsjahre für die Vorhaltevolumina
führen zu einer Benachteiligung nephrologischer Einrichtungen - und damit
der oft schwer kranken Patientinnen und Patienten.“ Dies könnte auch andere
Leistungsgruppen gefährden, die auf die Nephrologie aufbauen, etwa die
Nierentransplantation. „Wir fordern deshalb dringend eine Anpassung, um die
Versorgungssicherheit, Finanzierungsgerechtigkeit und
Weiterbildungsmöglichkeiten zu erhalten“, sagt Helmbold. Aus Sicht der DGfN
gehört dazu eine transparente und laufende Evaluation der
Planungsinstrumente, insbesondere des Leistungsgruppen-Groupers des
Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Bisher fehlt in der
Gesetzesbegründung des KHAG jedoch ein konkreter Hinweis darauf, dass der
Leistungsgruppen-Grouper und seine Wirkung selbst evaluiert werden sollen. 
„Im Sinne einer guten Patientenversorgung müssen jetzt die Weichen durch die
Politik gestellt und weitere Anpassungen an der Krankenhausreform
vorgenommen werden“, betont Helmbold. Eine auskömmliche Finanzierung und
Ausgestaltung der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ muss sichergestellt
sein.

Die Krankenhausreform, ihre Chancen und Risiken für die Versorgung von
Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen der Nieren sind Thema auf der
Online-Pressekonferenz der DGfN am Dienstag, 30. September 2025, 11:00 bis
12:30 Uhr, anlässlich der 17. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für
Nephrologie vom 2. bis 5. Oktober 2025 in Berlin (Estrel). Die
Krankenhausreform ist auch Gegenstand einer Podiumsdiskussion auf der 17.
Jahrestagung der DGfN am Freitag, 03.10.2025, 15:30 bis 16:15 Uhr. 

Quellen:

(1) Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie zum
Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG),
<https://www.dgfn.eu/stellungnahmen-details/stellungnahme-zum-referentenentw
urf-krankenhausreformanpassungsgesetz.html>
https://www.dgfn.eu/stellungnahmen-details/stellungnahme-zum-referentenentwu
rf-krankenhausreformanpassungsgesetz.html

(2) Foreman KJ et al., Forecasting life expectancy, years of life lost, and
all-cause and cause-specific mortality for 250 causes of death: reference
and alternative scenarios for 2016-40 for 195 countries and territories.
Lancet 2018.

(3) Lipovsek, J., Schulz, M., Hering, R. et al. Projektion nephrologischer
Versorgung in Deutschland. Nephrologie 20, 224–235 (2025).
<https://doi.org/10.1007/s11560-025-00846-2>
https://doi.org/10.1007/s11560-025-00846-2