Allgemein
Patientenbeauftragte: Zahnersatz als Kassenleistung in bisherigem Umfang
Zu den Diskussionen um den Zahnersatz, erklärt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel:
„Das derzeitige Versorgungsniveau mit Zahnersatz muss erhalten bleiben. Auch die Kassen sind gefordert, Lösungen zu finden, die eine gute zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist gefordert, Einzelinteressen der Zahnärzte und Kassen zu verhindern und im Interesse aller Versicherten zu handeln.“
Die Patientenbeauftragte warnt außerdem die Bürgerinnen und Bürger vor zu schnellen Abschlüssen von privaten Zusatzversicherungen, die derzeit überall angeboten werden: Sie betont, dass auch nach dem 31.12.2004 Zahnersatzleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen unabhängig von Alter und Einkommen bezahlt werden. Das gilt auch für beitragsfreie mitversicherte Familienangehörige.
Es ändern sich im Wesentlichen zwei Dinge:
- Jeder Versicherte kann Zahnersatzleistungen ab 2005 wahlweise gesetzlich oder privat versichern. Wer sich jedoch einmal für eine private Versicherung entschlossen hat, kann nicht mehr in die Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung zurück.
- Ab 2005 entfällt der Zuschuss des Arbeitgebers zum Zahnersatz, die Versicherten zahlen einen eigenen monatlichen Beitrag.