Allgemein
Gericht untersagt Medikamenten-Vertrieb per Internet
Auf Antrag des Deutschen Apotheker-Verbandes hat das LG Frankfurt heute eine einstweilige Verfügung erlassen, welche der niederländischen Online-Apotheke DocMorris den Vertrieb von Medikamenten über das Internet untersagt. Nach Auffassung des Gerichts verstosse diese Vertriebsform gegen das deutschen Arzneimittelgesetz sowie gegen das Heilmittel-Werbegesetz.Es bleibt nun abzuwarten, ob DocMorris diese einstweilige Verfügung akzeptiert oder ob in einem gesonderten Hauptsacheverfahren die Zulässigkeit grundsätzlich geklärt werden soll.
Das Verbot gilt aber grundsätzlich nur innerhalb des Bundesgebietes.
Abgesehen hiervon ist auch der Bezug von rezeptpflichtigen Präparaten über das Internet problematisch: wer also beispielsweise in den USA das potenzanregende Viagra bestellt und dieses - per Post oder Paketdienst - nach Deutschland einführen lässt, macht sich im Zweifel wegen der unerlaubten Einfuhr von Arzneimitteln sogar strafbar- Statt dem Paketdienst steht dann möglichweise die Polizei vor der Türe...