Allgemein
Gezieltere Hilfe durch die Reform des Sozialrechts
Pressemitteilung vom 09.08.2004
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Heute hat das Statistische Bundesamt seinen Bericht über die Sozialhilfeempfänger im Jahr 2003 veröffentlicht. Entsprechend der konjunkturellen Entwicklung ist die Zahl der Sozialhilfeempfänger weiter gestiegen, während die Sozialhilfebedürftigkeit bei den über 65-Jährigen, vor allem durch die Einführung der Grundsicherung, abgenommen hat. Dazu erklärt die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt:
„Mit unseren Reformen im Sozialrecht wird ab dem nächsten Jahr Menschen gezielter geholfen. Erwerbsfähige Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger erhalten Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Für sie gibt es aktivierende Hilfen und abgestimmte Beratung, damit sie schnellstmöglich eine Beschäftigung finden. Damit gibt es für diesen Personenkreis erstmals eine gezielte Förderung.
Durch den pauschalierten Regelsatz bekommen Sozialhilfeempfänger statt vieler Einzelleistungen - zum Beispiel für Kleidung oder andere Anschaffungen - einen Betrag, mit dem sie selbständig wirtschaften können. Kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen erhalten ein persönliches Gesamtbudget, mit dem sie Betreuungsleistungen selbst organisieren und bezahlen können. So werden die Hilfeleistungen vereinfacht, und sie werden transparenter.
Der besonderen Situation von Alleinerziehenden wird durch die Neuregelung des Mehrbedarfszuschlags Rechnung getragen. Alleinerziehende mit einem Kind ab sieben Jahre werden ab nächstem Jahr ebenso einbezogen wie Alleinerziehende mit mehreren Kindern, die aufgrund des Alters der Kinder bisher keinen Mehrbedarfszuschlag erhalten haben. Das heißt künftig bekommen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahre den Mehrbedarfszuschlag in Höhe von in der Regel 40 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes.“