Allgemein
Kabinett beschließt Sachbezugsverordnung 2005
Pressemitteilung vom 18.08.2004
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung beschlossen. Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sachbezugsverordnung jährlich neu festgelegt.
Die Sachbezugsverordnung bestimmt den Wert der Sachbezüge, die Beschäftigte als Teil ihres Arbeitsentgelts erhalten. Der Wert der Sachbezüge, wie Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung wird für das kommende Jahr entsprechend der für 2005 erwarteten Steigerung des Preisindex für die privaten Konsumausgaben fortgeschrieben.
Der Wert für Verpflegung wird um 2,55 Euro auf 200,30 Euro angehoben. Für die Unterkunft in den alten Ländern erhöht sich der Wert um 2,50 Euro auf 194,20 Euro und in den neuen Ländern um 4,00 Euro auf 178,00 Euro. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.