Allgemein
Kabinett sichert Leistungen bei Mutterschaft
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze (AAG) beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf sichert die Bundesregierung die Leistungen bei Mutterschaft.
Das Gesetz sieht folgende zentrale Maßnahmen vor:
- die Krankenkassen erstatten die Aufwendungen der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten
- Teilnahme aller Krankenkassen an den Umlageverfahren
- Ausgleich der Kosten auch für die Entgeltfortzahlung bei Angestellten
- Einheitliche Beschäftigtenhöchstgrenze für die Teilnahme der Arbeitgeber am Ausgleich der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Optionsmöglichkeit der Krankenkassen, die Durchführung der Umlageverfahren durch eine gemeinsame Stelle wahrnehmen zu lassen
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auch weitere Änderungen am Umlageverfahren. Dieses soll künftig transparenter und gerechter werden; es wird den aktuellen Strukturen in der Sozialversicherung angeglichen und weiterentwickelt.
Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf ist zustimmungspflichtig im Bundesrat. Hintergrund für die gesetzlichen Neuregelungen ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, nach dem der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz in seiner jetzigen Form verfassungswidrig ist. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dann noch verfassungsgemäß ist, wenn die entsprechenden Zuschüsse im Rahmen des so genannten Umlageverfahrens nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (so genanntes U2-Verfahren) erstattet werden. Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten die teilnehmenden Arbeitgeber gegen Zahlung eines Umlagebeitrags zum einen die Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zum anderen die Leistungen des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld von der zuständigen Krankenkasse erstattet.
Da das Umlageverfahren für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft derzeit nur für kleine, aber nicht für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 20 bzw. 30 Beschäftigten gilt, hat das Bundesverfassungsgericht in der geltenden Rechtslage einen Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes gesehen.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann die bisherige Rechtslage nur noch bis zum 31. Dezember 2005 angewendet werden. Danach würde ohne eine gesetzliche Neuregelung der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ersatzlos entfallen.