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Kabinett beschließt Sozialbericht 2005
Das Kabinett hat heute den 14. Sozialbericht beschlossen. Er gibt einen Überblick über Stand und Entwicklungstendenzen der Sozialpolitik der Bundesregierung in der 15. Legislaturperiode, die ganz im Zeichen der Agenda 2010 stand.
Hierzu erklärt Bundessozialministerin Ulla Schmidt: „Der Sozialbericht zeigt, dass sich unser Sozialstaat auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährt. Unser soziales Sicherungssystem trägt wesentlich zum sozialen Frieden bei und ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für Deutschlands wirtschaftliche Stärke. Mit unserer Politik der Agenda 2010 haben wir die Modernisierung und nachhaltige Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme eingeleitet. Mit ihr senken wir die Lohnnebenkosten und sorgen für mehr Wachstum und Beschäftigung. Unsere Reformen zeigen Wirkung.“
Ulla Schmidt weiter: „Die Lohnnebenkosten sind gesunken. Im Jahr 1998 lag der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu zahlende Gesamtsozialversicherungsbeitrag noch bei 42,1 Prozent. Inzwischen ist der paritätische Sozialversicherungsbeitrag auf unter 41 Prozent (40,96 %) gesunken. Allein die Verringerung des Arbeitgeberbeitrags gegenüber 2004 um rd. 0,5 Prozentpunkte führt zu einer Entlastung der Unternehmen von rd. 5 Mrd. Euro jährlich.
Auch der niedrige Krankenstand führt zu einer deutlichen Entlastung der Arbeitgeber durch sinkende Lohnnebenkosten. Der Krankenstand hat im vergangenen Jahr einen historischen Tiefstand erreicht. 2004 fehlten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schnitt nur 3,4 Prozent der Arbeitszeit. Das ist der niedrigste Stand seit Einführung der Lohnfortzahlung im Jahr 1970. Zum Vergleich: 1998 lag der Krankenstand noch bei 4,1 Prozent.
Nach ersten Schätzungen dürften sich die Kosten der Entgeltfortzahlung bedingt durch den Rückgang des Krankenstands allein im Jahr 2004 um rd. 1,1 Mrd. Euro vermindert haben, nachdem sich schon im Vorjahr eine Entlastung von etwa 1,4 Mrd. Euro ergeben hatte.“
Bundessozialministerin Ulla Schmidt appellierte an die Unternehmer: „Die gesunkenen Lohnnebenkosten schaffen Spielräume für mehr Beschäftigung. Nun sind die Arbeitgeber in der Pflicht, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Forderungen und Schönwetterreden helfen hier nicht weiter. Ich erwarte vielmehr, dass die Arbeitgeber endlich mehr Menschen einstellen. Insbesondere Arbeitgeberpräsident Hundt sollte nicht immer nur neue Forderungen an die Politik stellen, sondern vielmehr bei seinen Kollegen für mehr Einstellungen - auch von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - werben. Das nützt den Menschen und unseren Sozialkassen“, so Ulla Schmidt.
Die Reformpolitik der Bundesregierung zeigt auch in weiteren Bereichen Erfolge:
• Die Gesundheitsreform wirkt.
- Durch die Gesundheitsreform erzielten die gesetzlichen Krankenkassen in 2004 einen Überschuss von rd. 4 Milliarden Euro. Das ist nach vielen Jahren mit Defizi-ten ein großer Erfolg.
- Die Verschuldung der gesetzlichen Krankenkassen konnte deutlich schneller als vom Gesetzgeber vorgegeben reduziert werden. Inzwischen sind mehr als 150 der der 261 Krankenkassen schuldenfrei. Somit sind rd. 60 Prozent aller Kassen schuldenfrei. Ende 2003 waren es 107 von 322 Kassen, also nur jede dritte.
- Inzwischen profitieren über 35 Millionen Versicherte von gesunkenen Kranken-kassenbeiträgen, somit profitiert jeder zweite GKV-Versicherte.
- 1,5 Millionen chronisch Kranke sind in über 4.700 zugelassenen Chroniker-programmen eingeschrieben. Außerdem haben wir mit der Gesundheitsreform für mehr Transparenz gesorgt und die verstärkte Beteiligung der Patienten eingeleitet. Auch Prävention und Gesundheitsförderung sind weiter ausgebaut worden. Damit steigen die Chancen der Menschen auf ein längeres, selbstbestimmtes Leben mit weniger gesundheitlichen Beeinträchtigungen und mehr Lebensqualität.
• Rentenbeitrag stabil bei 19,5 Prozent seit 2003 In der gesetzlichen Rentenversicherung ist es gelungen, den Beitragssatz seit 2003 konstant bei 19,5 Prozent zu halten. Auch 2006 wird er - im vierten Jahr in Folge - stabil bei 19,5 Prozent liegen. Zum Vergleich: 1998 lag er noch bei 20,3 Prozent. Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Zugleich fördert der Staat den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge und hat die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung umfassend verbessert. Die Erfolge sind sichtbar: Während 2002 nur 38 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge hatten, waren es 2 ½ Jahre später bereits 46 Prozent. Zusammen mit dem öffentlichen Dienst haben derzeit über 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Betriebsrente, und der Anteil steigt weiter kontinuierlich an.
• Trend zur Frühverrentung gestoppt - Renteneintrittsalter steigt Der Trend zur Frühverrentung wurde gestoppt. Das tatsächliche Renteneintrittsalter nähert sich dem gesetzlichen Renteneintrittsalter an. Während es 1997 bei den Altersrenten noch 62,1 Jahre betrug, ist es im Jahr 2004 auf 63,1 Jahre angestiegen. Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz ist außerdem für einen gerech-ten Ausgleich zwischen den Generationen gesorgt worden. Das ist wichtig, denn die Chancen der heute lebenden Menschen dürfen nicht zu Lasten künftiger Generationen gehen, und die Chancen der Kinder von heute sichern die Teilhabe der Alten von morgen.
Den vollständigen Sozialbericht 2005 finden Sie unter http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_19.php