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Tabaksteuererhöhung nicht nur ein gesundheitspolitischer Gewinn!

Am 1. September 2005 tritt die dritte Stufe der Tabaksteuererhöhung in Kraft, die Steuer pro Zigarette erhöht sich um 1,2 Cent. Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk: "Die dritte Stufe der Tabaksteuererhöhung wird den positiven Trend, dass in Deutschland weniger geraucht wird, unterstützen. 7,5 % der Raucherinnen und Raucher in Deutschland haben die zweite Stufe der Tabaksteuererhöhung zum 1. Dezember 2004 zum Anlass genommen, mit dem Rauchen aufzuhören. Dies ist das Ergebnis einer Repräsentativbefragung zur 'Umsetzung, Akzeptanz und Auswirkungen der Tabaksteuererhöhung zum 1. März 2004', deren Endfassung wir heute im Internet veröffentlichen. Wir können uns besonders darüber freuen, dass die Tabaksteuererhöhung dazu führen wird, dass Zigaretten für Kinder und Jugendliche noch unattraktiver werden. Denn junge Menschen mit wenig Taschengeld sind besonders preissensibel." Die Raucherquote bei den 12- bis 17-Jährigen ist bereits von 28 % im Jahr 2001 auf aktuell 20 % zurückgegangen.

"Die Tabaksteuererhöhung ist nicht nur ein gesundheitspolitischer Gewinn," ergänzt Caspers-Merk. "Ein Rückgang der Raucherquote bedeutet auch eine Senkung der mit dem Rauchen verbundenen Kosten und Produktivitätsausfälle. Im Durchschnitt fehlen Raucher zwei volle Arbeitstage im Jahr mehr als ihre nichtrauchenden Kollegen. Es lohnt sich also auch unmittelbar für die Unternehmen, den Nichtraucherschutz stärker auszubauen und sich für Tabakausstiegsprogramme zu engagieren. Wir haben deshalb auch das Modellprojekt 'Rauchfrei am Arbeitsplatz' gefördert, dessen Abschlussbericht jetzt vorliegt. Jährlich sterben in Deutschland über 110.000 Menschen an tabakbedingten Krankheiten, die mit langen Leidenszeiten und hohen Behandlungskosten verbunden sind. Insgesamt gesehen sind die volkswirtschaftlichen Kosten des Tabakkonsums deutlich höher als die Tabaksteuereinnahmen."

Mit der Tabaksteuererhöhung erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Forderung der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation, die am 16. März dieses Jahres in Deutschland in Kraft getreten ist. Die Tabakrahmenkonvention ist das erste weltweite Gesundheitsabkommen und ein Meilenstein im internationalen Bemühen, den Tabakkonsum zurückzudrängen. Der Text der Tabakrahmenkonvention ist unter http://www.bmgs.bund.de/downloads/UebersetzungEndfassungTabakgebrauch.pdf einzusehen.

Die Studie "Umsetzung, Akzeptanz und Auswirkungen der Tabaksteuererhöhung zum 1. Dezember 2004“ finden Sie im Internet unter http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/praevention/drogen/2346.php Dort finden Sie ebenfalls den Abschlussbericht des Modellprojektes "Rauchfrei am Arbeitsplatz"