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Diabetes: Gericht billigt höhere Sozialhilfe zu
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (AZ: 2 A 2307/99) haben Diabetiker, welche Sozialhilfe beziehen, zum Ausgleich der durch besondere Ernährung entstehenden Mehrkosten Anspruch auf zusätzliche Hilfe zum Lebensunterhalt.Ein 49jährigen Sozialhilfeempfängers (Diabetes Typ 1) hatte gefordert, ihm bei der Berechnung seines Sozialhilfebedarfs einen Mehraufwand für spezielle Diabetiker-Nahrungsmittel zuzubilligen. Die Sozialbehörde hatte dagegen geltend gemacht, daß die Diabetiker-Diät grundsätzlich nicht teurer als Standardkost sei, weil sich die Nahrung in ihrer Zusammensetzung nicht wesentlich von den modernen Ernährungsempfehlungen für gesunde Personen unterscheide.
Das Gericht entschied daraufhin, daß die Behörde einen Mehraufwand von monatlich 100 DM berücksichtigen muß; es stützte sich in seiner Entscheidung auf Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin. Hiernach sei die Ernährung von insulinpflichtigen Diabetikern mit höheren finanziellen Belastungen verbunden. Mehrkosten seien besonders bei der Einhaltung einer eiweißarmen und energiereduzierten Kost spürbar; die hierfür speziell erhätlichen Diät-Produkte seien teurer als Lebensmittel des normalen Verzehrs.