Allgemein
Keine Rentenkürzung
Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 08.02.2006
Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1.Juli 2006 erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Der Beschluss des Gesetzentwurfs zur Vermeidung von Rentenkürzungen dient der Umsetzung der von der Bundesregierung getroffenen Vorgabe, dass es bei den Altersbezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in dieser Legislaturperiode keine Abstriche geben wird. Die Festlegung ist Teil unserer Strategie zur generationengerechten Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentnerinnen und Rentner haben in den vergangenen Jahren hierzu bereits erhebliche Beiträge geleistet und in der jetzigen Situation Anspruch auf stabile Altersbezüge.
Die Höhe der Bruttorenten wird jährlich mithilfe der Rentenanpassungsformel per Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt. Basis für die Rentenanpassung ist und bleibt die Lohnentwicklung. Ein Maßstab ist dabei auch die Entwicklung derjenigen Bruttolöhne und -gehälter, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. In diesem Jahr ist es nicht auszuschließen, dass auf dieser Basis die der Höhe der Altersbezüge zugrunde liegenden Rentenwerte zum 1. Juli abgesenkt und damit die Bruttorenten gekürzt werden müssten. Die maßgeblichen Daten zur Lohnentwicklung werden zwar erst Ende März vorliegen. Allerdings kann eine Absenkung der Rentenbezüge nicht per Verordnung verhindert werden. Und für ein Gesetzgebungsverfahren wäre es dann zu spät, zumal auch die Rentenversicherungsträger frühzeitig Planungssicherheit brauchen. Da bereits jetzt feststeht, dass die Lohnentwicklung keinen Raum für Rentensteigerungen bieten wird, kann die unveränderte Fortgeltung der bestehenden Rentenwerte frühzeitig gesetzlich fixiert werden.
Die zügige Gesetzgebung in diesem Punkt ist Teil eines ausgewogenen Maßnahmenpakets. Dazu gehören unter anderem: die Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge auf 19,9 Prozent vom Jahr 2007 an bei gleichzeitigem Stopp der bisherigen Dynamik von Bundeszuschüssen an die Rentenversicherung; das Nachholen nicht vorgenommener Rentenkürzungen durch geringere Rentensteigerungen in der Zukunft (jedoch nicht vor 2010); die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre ab 2012 verbunden mit einer breit angelegten, alle verantwortlichen gesellschaftlichen Gruppen einbeziehenden Initiative 50plus zur deutlichen Verbesserung der Chancen älterer Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt.
Es gilt die Festlegung aus dem Koalitionsvertrag, dass die Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung in dieser Legislaturperiode nicht sinken. Das jetzt auf den Weg gebrachte Gesetz zur Vermeidung von Rentenkürzungen gilt zunächst nur für die zum 1. Juli dieses Jahres anstehende Festlegung der Rentenwerte. Denn die weitergehende Entwicklung der Pro-Kopf-Bruttolöhne und -gehälter sowie der durchschnittlichen beitragspflichtigen Bruttoentgelte lässt sich derzeit nicht genau und langfristig genug abschätzen. Eine gesetzliche Regelung braucht aber konkrete Grundlagen und muss sich auf einen eng umrissenen Gegenstand beziehen. Zudem geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Löhne und Gehälter in den Folgejahren wieder positiver entwickeln werden.
Die Bundesregierung entwickelt damit die Alterssicherung belastbar und solide weiter. Das Maßnahmenpaket schafft Verlässlichkeit und Klarheit für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.
Der Gesetzesentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und wird diesem zugeleitet.
Weitere Informationen zu dem Gesetzentwurf und zur Alterssicherungspolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Homepage MailScanner hat einen möglichen Täuschungsversuch durch "www.bmwa.bund.de" festgestellt. www.bmas.bund.de auf der Startseite und unter dem Stichwort "Rente".