Allgemein
Schwerbehinderung künftig einfacher zu erreichen !
Das Bundessozialgericht hat am 25.04.08 (Az.: B 9/9a SB 10/06 R) entschieden, daß die Behörden zur Feststellung einer Behinderung nicht einfach pauschal die sog. "Anhaltspunkte" heranziehen dürfen. Dort ist nämlich festgelegt, daß Typ2-Diabetiker ohne weitere Beeinträchtigungen nur einen GdB von 30 - und somit keine Schwerbehinderung erhalten sollen. Auch Typ1-Diabetiker gelten nach diesen "Anhatlspunkten" nur dann als schwerbehindert, wenn die Krankheit "schwer einstellbar" ist. Das Bundessozialgericht hält diese Anhaltspunkte zumindest in Bezug auf die Diabetes-Erkankung nun für zu oberflächlich - es muss künftig in jedem Einzelfall überprüft werden, ob bzw. wie stark jemand beeinträchtigt ist.So dürfte künftig der individuelle Therapieaufwand - also etwa die Häufigkeit von Insulinspritzen - wohl stärker berücksichtigt werden.