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Dr. med. Hermann Finck am 8. Juli im Experten-Chat: Was die Fahrtauglichkeit von Menschen mit Diabetes gefährdet
Berlin -- Menschen mit Diabetes verursachen nicht mehr Unfälle als Nicht-Diabetiker. Die Zuckerkrankheit kann Betroffene jedoch im Straßenverkehr in gefährliche Situationen bringen. Das gilt besonders dann, wenn Unterzuckerungen häufig auftreten. Der Gesetzgeber regelt daher, unter welchen Umständen Menschen mit Diabetes Autofahren dürfen. Wie diese Regeln aussehen und was Sie beim Auto fahren beachten sollten, erklärt Dr. med. Hermann Finck, Facharzt für Innere Medizin, Diabetologe Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und Arzt für öffentliches Gesundheitswesen, Hünfeld -- im nächsten Experten-Chat von diabetesDE. Fragen können Interessierte ab sofort schicken.
Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Für viele bedeutet dies gleichzeitig, lange Strecken im Auto zu verbringen. Menschen mit Diabetes sollten dabei einige Regeln beachten. Denn sowohl bei einer Tabletten- als auch bei einer Insulinbehandlung kann es zu Unterzuckerung kommen. Liegt der Blutzucker bereits bei Fahrtbeginn unter 70 mg/dl (4 mmol/l), besteht eine erhöhte Gefahr, dass der betroffene Fahrer plötzlich bewusstlos wird. Am häufigsten treten plötzliche Hypoglykämien hinterm Steuer auf, wenn Menschen mit Diabetes Malzeiten auslassen oder verzögern. Auch verstärkte körperliche Aktivität oder Alkohol führen zu stetig ansteigenden Fallzahlen.
Das bedeutet aber nicht, dass Diabetiker ein allgemeines Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. Wer bereits einen Führerschein hat, muss eine neu aufgetretene Zuckerkrankheit auch nicht bei der Straßenverkehrsbehörde melden. Jedoch gibt es Richtlinien für Fahrschüler und solche, die den Führerschein nach einem Entzug der Fahrerlaubnis neu beantragen. Dabei geht es vor allem darum, den Straßenverkehr nicht durch Unterzuckerungen von Betroffenen zu gefährden.
Eine Hypoglykämie sollte daher jeder Diabetiker zuverlässig erkennen und beheben können. Darüber hinaus sollten Menschen mit Diabetes ein Blutzucker-Tagebuch führen und dieses immer bei sich haben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird die Fahrerlaubnis für Pkw in der Regel erteilt. Anders sieht es jedoch aus, wenn Diabetiker einen Führerschein für schwere Lastwagen und Busse erwerben wollen. Welche Auflagen hierbei gelten, wie häufig Diabetiker ihren Blutzucker beim Auto fahren kontrollieren sollten, wann ein ärztliches Gutachten verlangt wird und unter welchen Umständen man sich auf keinen Fall hinters Steuer setzten sollte, erklärt Dr. Finck im nächsten diabetesDE-Expertenchat.
Der Diabetes-Chat steht allen Internet-Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Protokolle der letzten Sprechstunden können Sie hier <http://www.diabetesde.org/experten_chat/themen_von_a_bis_z/> abrufen. Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist das Diabetes Gesundheitstelefon. Unter der Nummer 0180 250 5205 (6 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute) stehen täglich 24 Stunden Experten bereit.
Terminhinweis:
Experten-Chat auf www.diabetesde.org
Fragen an den Experten können ab sofort online gesendet werden.
Unser Kontaktformular finden Sie hier: http://www.diabetesde.org/experten_chat/kontaktformular/
Experte:
Dr. med. Hermann Finck Thema: "Diabetes und Führerschein -- Fahrtauglichkeit, Kraftfahrer-Eignung und verkehrsmedizinische Aspekte des Diabetes"
Die Fragen werden live beantwortet am 8. Juli 2010 von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Pressemitteilung diabetesDE