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Glinide und Glitazone zur Diabetes-Therapie werden nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. -DDB kritisiert Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

KASSEL – Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen Glinide und Glitazone künftig nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen zu Lasten der Krankenversicherung verordnet werden. Der Bundesvorstand des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) hat diesen Beschluss scharf kritisiert. Nach Auffassung des DDB-Vorsitzenden Dieter Möhler sind die Daten der Nutzenbewertung, die zu dem Beschluss geführt haben, fehlerhaft abgewogen worden. Möhler sieht die Patientenbelange zur Erreichung einer stabilen Stoffwechsellage nicht ausreichend beachtet. Das führt letztendlich zu Einschränkungen im täglichen Leben mit der Behinderung Diabetes, was die Ausübung des Berufs anbelangt. Der Gesetzgeber hat den G-BA verpflichtet, die besonderen Belange der Therapie bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu berücksichtigen. Möhler bemängelt, dass der G-BA seine Argumente für den Erhalt der Verordnungsfähigkeit unbeachtet gelassen hat. Mit der Entscheidung hat der G-BA nach Auffassung des DDB-Vorsitzenden auch seine Kompetenzen überschritten. Der G-BA hat über Kosten und Nutzen, nicht über Arzneimittelzulassungen zu entscheiden.

Der stellv. Vorsitzende des DDB und seines wissenschaftlichen Beirats Prof. Dr. Hermann von Lilienfeld-Toal machte auf den positiven Einfluss der Glitazone auf die Insulinwirkung aufmerksam. Er kritisierte die Panikmache des G-BA hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen. Diese Nebenwirkungen seien bekannt. Deshalb werden Glitazone z. B. auch nicht bei Patienten mit Herzinsuffizienz verabreicht. Knochenbrüche kommen nach entsprechenden Untersuchungen pro Jahr nur in ca. einem von 100 Fällen, bei denen Glitazone verordnet werden, zusätzlich vor. „Bei richtiger Indikation von Glitazonen können nach heutigem Wissensstand pro Jahr 17 Schlaganfälle pro 100 Menschen verhindert werden“, betonte von Lilienfeld-Toal.  

Der DDB-Vorsitzende Dieter Möhler wird gegen den rechtswidrigen Beschluss des G-BA Widerspruch beim Aufsichtsführenden Bundesgesundheitsministerium erheben. Die Schadenrisiken der Medikamente sind bereits von der gesetzlich zuständigen Zulassungsbehörde berücksichtigt worden und dürfen deshalb für die Entscheidung des G-BA keine Rolle spielen. Dieter Möhler: „Der G-BA versucht, seine Macht auszubauen und sich zur Superbeurteilungsbehörde aufzuschwingen.“

Pressemitteilung des Deutschen Diabetiker Bundes