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Dokumentation im Diabetes-Projekt: Fehlendes Kreuzchen kann teuer werden

KÖLN - Der nordrheinische Diabetes-Strukturvertrag wird von KV und Kassen als Modell für ein Disease-Management-Programm (DMP) gesehen. Welche Haken mit solch einem Projekt verbunden sind, hat Dr. Ronald Hack zu spüren bekommen. 29,65 EURO Strafe soll der Kölner Internist nach einem Bericht der Medical Tribune Deutschland für die Nachbesserung eines Dokumentationsbogens bezahlen.

Für die Untersuchung und Beratung eines Diabetikers, einige Laborparameter sowie die separate Dokumentation auf einem DIN-A4-Bogen erhält der diabetologisch geschulte Hausarzt in Nordrhein 25,58 EURO Honorar im Quartal (Entgelte für Schulungen und Schulungsmaterial kommen hinzu). Dr. Hack traute aber seinen Augen nicht, als ihm jetzt die KV-Bezirksstelle Köln einen Bescheid fürs vierte Quartal 2000 zuschickte, wonach er für die Vollständigkeitsprüfung der Diabetes-Dokumentation rund 30 EURO Strafe berappen soll. 30 EURO Abzug bei 26 EURO Honorar, weil er mal vergessen hat, ein Kästchen "Raucher ja/nein" anzukreuzen - das will dem Kollegen nicht einleuchten. Er hat Widerspruch eingelegt.

Der Ablauf ist folgender: Der Hausarzt schickt nach Quartalsende seine Dokumentationsdaten bzw. -bögen an die Firma Omninet, Moers. Sie ist von der KV beauftragt worden, die Vollständigkeit der Daten sicherzustellen und diese statistisch aufzubereiten. Dazu werden unvollständige oder fehlerhafte Bögen wieder an den Arzt zur Nachbesserung zurückgesandt. Omninet reicht die aufbereiteten Daten an das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) weiter. Dieses macht die wissenschaftliche Begleitforschung. Seine Ergebnisse werden wahrscheinlich in die Zeit des Übergangs vom Diabetes-Vertrag zum Diabetes-DMP fallen.

KV-Pressesprecherin Karin Hamacher erklärt die "Strafgebühr" mit der Anforderung, dem ZI "hoch qualifiziertes Datenmaterial" liefern zu müssen. Ansonsten sei die Aussagekraft des Projekts gefährdet. Nachdem etliche Ärzte zu Beginn des Diabetes-Vertrages bei der Dokumentation geschludert hätten, habe man diese Sanktion für jene Praxen eingeführt, die wiederholt Bögen unvollständig ausgefüllt hätten. Mittlerweile müsste aber nur noch bei wenigen Ärzten nachgehakt werden. Praxen, die per EDV dokumentierten, würden von der Software auf Mängel beim Ausfüllen hingewiesen.

Fundstelle: MTD, Ausgabe 20 / 2002 S.20, REI

Mit freundlicher Genehmigung von Medical Tribune Online