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Bayerisches Sozialministerium verbietet Kassen Internethandel mit Arzneimitteln
Das bayerische Sozialministerium hat den Betriebskrankenkassen den Bezug von Medikamenten über Internet verboten. Diesen Kassen, welche einen Vertrag mit der Versandapotheke Docmorris geschlossen hatten, wurde gleichzeitig auch jede Werbung für den Internethandel mit Medikamenten untersagt.
Dies bedeutet, dass die Versicherten dieser Kassen jetzt apothekenpflichtige Arzneimittel nicht mehr über Internet beziehen drüfen. Das Ministerium begründet das Verbot mit einem "fairen Wettbewerb" zwischen den Kassen, der durch den Internethandel nicht gegeben wäre; es vertritt die Auffassung, der Bezug von Medikamenten über das Internet verstoße gegen das Versandhandelsverbot für Arzneimittel. Weiterhin dürften nach dem deutschen Arzneimittelgesetz Medikamente für den Endverbraucher nur von Apotheken abgegeben werden. Ein Versandhandel würde daher "unkalkulierbare Gesundheitsrisiken" für die Patienten mit sich bringen.