Allgemein

G-BA-Entscheid: Blutzucker-Screening auf Schwangerschaftsdiabetes wird Kassenleistung

Berlin – Bei fast vier Prozent aller werdenden Mütter in Deutschland stellen Ärzte die Diagnose Gestationsdiabetes. 2010 waren rund 24000 Frauen betroffen. Für das Kind können die hohen Blutzuckerwerte der Mutter langfristige Folgen haben: es läuft Gefahr, selbst übergewichtig zu werden und an Diabetes Typ 2 zu erkranken. Die**Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und andere Fachgesellschaften fordern seit langem Reihenuntersuchungen auf Gestationsdiabetes (GDM) mittels Blutzuckerbelastungstest. Am 3. März 2012 ist das Screening nun auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen (G-BA)  verbindlich in die Mutterschaftsrichtlinien als Kassenleistung aufgenommen worden. Die DDG und diabetesDE – Deutsche
Diabetes-Hilfe begrüßen diese Entscheidung.

Da Frauen in Deutschland heute später gebären und auch mehr wiegen als
Schwangere in früheren Zeiten, steigt die Zahl der Fälle von
Gestationsdiabetes stetig. Für werdende Mütter erhöht
Schwangerschaftsdiabetes das Risiko, Bluthochdruck, Harnwegsinfekte oder
Schwangerschaftsvergiftungen zu erleiden. Darüber hinaus haben sie
häufiger Frühgeburten. Sie gebären übermäßig große Babys, die häufiger
über einen Kaiserschnitt zur Welt kommen müssen. Mitunter leiden die
Babys unter einem Atemnotsyndrom, Unterzuckerungen oder Trinkschwäche.
„Eine angemessene Behandlung mildert nachweislich die Folgen eines
Gestationsdiabetes für Mutter und Kind“, sagt Dr. med. Helmut
Kleinwechter, Sprecher der Leitlinien-Expertengruppe Diabetes und
Schwangerschaft der DDG aus Kiel. Zudem haben die Mütter ein sehr hohes
Risiko, einen manifesten Diabetes mellitus zu entwickeln: Innerhalb von
zehn Jahren nach der Geburt erkranken bis zu 60 Prozent an Diabetes
mellitus Typ 2.*

Doch Schwangerschaftsdiabetes wurde bisher in Deutschland zu häufig nicht erkannt und daher auch nicht behandelt. Die Ursache hierfür sieht die DDG darin, dassein Blutzucker-Suchtest bis vor kurzem in den Mutterschaftsrichtlinien nicht verbindlich festgeschrieben war. Bis zum 3. März 2012 wurde Schwangeren lediglich ein Urinzucker-Streifentest alle vier Wochen angeboten. Den Blutzucker-Suchtest konnten sie nur als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. „Die DDG kritisiert dies seit mehr als 20 Jahren“, betont Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Pressesprecher der DDG aus Tübingen. Umso mehr begrüße sie die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, zukünftig allen Schwangeren den Suchtest mit 50 Gramm Glukose und bei erhöhten Werten eine weitere Diagnostik und Therapie als Kassenleistunganzubieten. Danach haben Frauen zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche ab sofort Anspruch auf eine Blutzucker-gestützte Früherkennung eines Gestationsdiabetes. Werdende Mütter, bei denen Gestationsdiabetesfestgestellt wird, sollten während und nach der Schwangerschaft ärztlich betreut werden, empfehlen die
Deutsche Diabetes Gesellschaft und diabetes DE –Deutsche-Diabetes-Hilfe.

Pressemitteilung Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)