Pressemitteilung

Bestmögliche Versorgung für Menschen mit Diabetes gefordert

Anlässlich des Weltdiabetestages am 14. November

Berlin – Seit 2007 existiert der Weltdiabetestag, festgelegt in der UN-Resolution unter Generalsekretär Kofi Annan am 20. Dezember 2006. eitdem wird weltweit am 14. November auf die Volkskrankheit Diabetes und ihre Folgeerkrankungen aufmerksam gemacht. Die selbstständige Betroffenenorganisation „Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes“ (DDH-M) nimmt diesen Tag zum Anlass, um auf Defizite in der Versorgung zu verweisen, zum Beispiel die Erstattungsfähigkeit für das kontinuierliche Glukosemonitoring (CGM).

In Deutschland leben aktuell mehr als sechs Millionen Menschen mit Diabetes, eine Steigerung von 38% gegenüber 1998 (RKI 2012). 300 000 
Menschen leiden an Typ-1-Diabetes, der nicht mit Tabletten behandelt werden kann. Neben den Insulingaben gehören Blutzuckermessungen zum
Alltag eines Diabetikers. Zwischen vier und acht Mal pro Tag messen Patienten mit Typ 1 Diabetes üblicherweise ihren Blutzuckerwert und passen die Insulindosis daran an. Bei dem kontinuierlichen Glukosemonitoring mit einem CGM-System misst eine ins Unterhautfettgewebe eingestochene Sensorelektrode bis zu 1400 Mal täglich den Glukosewert. Der Patient erfährt so, wie sich sein Zuckerspiegel im gesamten Tages- und Nachtverlauf verhält und wird alarmiert, wenn Unter- oder Überzuckerungen drohen. Dank dieser Information kann er Mahlzeiten, körperliche Aktivitäten und Medikation zugunsten eines optimal eingestellten Blutzuckerspiegels anpassen.

Nicht nur, dass die CGM die Lebensqualität für Betroffene deutlich erhöht: Die Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie (AGTD) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) betont, dass klinische Studien gezeigt haben, dass bei einer ausreichenden Tragehäufigkeit der CGM-Systeme erhöhte Langzeit-Blutzuckerwerte (HbA1c-Werte) effektiv gesenkt und die Häufigkeit von gefährlichen Unterzuckerungen (Hypoglykämien) verringert werden können. Trotzdem lehnen viele Kassen die Erstattung ab mit der Begründung, diese Leistung sei nicht im Hilfsmittelverzeichnis enthalten und die Studienlage wäre nicht ausreichend.

„Für Typ-1-Betroffene mit einer Hypowahrnehmungsstörung und schweren Hypoglykämien oder einer instabilen Stoffwechsellage ist es nicht
nachvollziehbar, dass Kassen die Erstattung erst mal blockieren. Jeder weiß doch, dass derart starke Blutzuckerspiegelschwankungen auf Dauer zu
Folgeschäden führen. Und diese kosten unser Gesundheitssystem auf Dauer ein Vielfaches mehr als der Einsatz von CGMs bei Bedarf“, kritisiert Jan
Twachtmann, Vorstandsvorsitzender der DDH-M die aktuelle Gesetzeslage. Des Weiteren erhöhe ein CGM auch die Lebensqualität der Betroffenen, da
die Betroffenen kontinuierlich nach den Werten schauen können, was auch weniger auffällig sei, als öffentlich Blutzucker zu messen.

Um den Betroffenen den Antrag auf ein CGM zu erleichtern, bietet die bundesweite Selbsthilfeorganisation DDH-M nun eine Checkliste zur
Erstellung eines Gutachtens auf ihrer Website an: www.ddh-m.de

„Wir müssen eine bestmögliche Versorgung für Menschen mit Diabetes in vielerlei Hinsicht erreichen, um möglichst viele Folgeerkrankungen zu
vermeiden“, ergänzt Twachtmann. Die DDH-M setzt sich daher zusammen mit der Gesamtorganisation diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und anderen  Organisationen für einen Nationalen Diabetes Plan ein.

Auf der zentralen Veranstaltung zum Weltdiabetestag am Sonntag, den 18.11.2012 werden die Vorteile des CGM in einem Vortrag mit dem Thema
„Die kontinuierliche Glukosemessung – Was bringt sie?“ von Diabetesberaterin Ulrike Thurm um 14.30 Uhr – 15.00 Uhr in Saal 6 im Berliner ICC vorgestellt. Der Eintritt ist frei.

Pressemitteilung diabetesDE Deutsche Diabetes-Hilfe

Mit freundlicher Genehmigung von