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Ernährungsbedingtes Übergewicht: Krankenkassen müssen Diätpläne nicht zahlen

Ernährungsbedingtes Übergewicht ist nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz keine behandlungsbedürftige Krankheit, daher müssen Krankenkassen nicht für Diätpläne aufkommen. Ein ernährungsbedingtes Übergewicht falle nach Auffassung der Richter allein in den Verantwortungsbereich des jeweils Betroffenen.

Das Gericht wies mit seinem Urteil (Az.: L 5 KR 37/02) die Klage einer Frau gegen deren Krankenkasse ab. Die Frau hatte bei einer Körpergröße von 1,65 Meter ein Gewicht von 100 Kilogramm. Im November 1998 schloss sie mit einer Gewichtsreduzierungs-GmbH einen Vertrag; das Unternehmen versprach eine deutliche Gewichtsreduzierung, wenn sich die Frau an die gelieferten Ernährungspläne halte. Die Kosten in Höhe von rund 1000 Euro verlangte die Frau nun von ihrer Krankenkasse erstattet.

Diese verweigerte die Zahlung und wurde vom Gericht entsprechend bestärkt:
Die Gewichtsreduzierung mit Hilfe einer verringerten Kalorienmenge sei eine vom Betroffenen beeinflussbare Handlung. Daher habe auch der beteiligte Arzt keine Behandlung im medizinischen Sinne geleistet, sondern sei allenfalls motivationsfördernd tätig geworden.