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Typ I und Erwerbsminderung?

  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 2
    Mitglied seit: 05.03.2014
    am 05.03.2014 17:53:48
    Hallo,
    ich bin Typ I ( InsulinpumpeMTRäger ) Diabetiker. Ich glaube das hier jeder weiß das wir" Diabetiker" dennoch in der Lage sind jeden Job auszuführen. Dieser Meinung war ich bis vor kurzer Zeit auch. Dann aber geschah es das es mir gesundheitlich immer schlechter erging. Es folgten diverse Krankenhausaufenthalte und eigentlich die Feststellung das ich gegen das Insulin eine Resistenz aufgebaut habe. Nun ja es kommt wie es kommen musste. Durch meine Erkrankung, die vorher nie ein Thema war, verlor ich meinen Job. Dann kam der Entzug der alten Klasse 2. Dann der Vorschlag meines Diabetologen doch einen Antrag auf Feststellung der Behinderungsgrenze. Ok alles gemacht und 50 % Schwerbehinderte.
    Der nächste Vorschlag war dann Erwerbsminderungsrente. OK Antrag gestellt und nach Gutachten besteht eine Arbeitsfähigkeit von min 6 Stunden und somit keine Chance. Alles gut. Nun ist es jedoch so das man in diesem Kreislauf steckt. Also wenn man einen neuen Job in Aussicht hat muss man die 50 % angeben. Somit auch den Diabetes und somit keinen Job. Wer ähnliche Erfahrungen hat kann ja mal schreiben. Ich denke es versteht auch kein anderer als wir INSULINER!!! Sarkasmus den habe ich noch. Also freue mich auf eure Antworten.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 05.03.2014 18:42:34
    Hallo Schwarzrex,

    ich habe zwar keine persönlichen Erfahrungen, aber: Bei Bewerbungen musst du weder deinen Diabetes angeben( es sei denn, du oder andere könnten in dem Beruf Z.B. durch eine Hypo gefährdet werden) noch musst du die Schwerbehinderung erwähnen. Falls du natürlich die Vorteile ( mehr Urlaub etc.) nutzen willst, musst du es angeben. Es reicht dann aber auch, das im Gespräch zu erwähnen.Gibt ja auch Jobs, wo Behinderte bevorzugt werden, aber das kommt auf die Art der Tätigkeit an.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 06.03.2014 20:26:04
    Hallo,

    wie schon erwähnt: Du musst dein Diabetes nicht unbedingt angeben. Allerdings
    ist dann auch kein Sonderurlaub von 5 Tagen drin.

    Ich selber habe mit 46 erst Typ1 bekommen und arbeite im Außendienst. Meinen Arbeitgeber juckt es nicht, dass ich jetzt die 50% habe.
    Sollte ich auf den Gedanken kommen den Arbeitgeber zu wechseln würde ich
    erstmal offensiv damit umgehen.
    Sind die Erfahrungen dann schlecht, werde ich den Diabetes nicht mehr angeben.

    Also vom Gesetzgeber her: Du musst auf die Frage nach gesundheitlichen Einschränkungen nicht antworten, da die Frage schon gar nicht erlaubt ist.

    Gruß
  • Gast

    Rang: Gast
    am 06.03.2014 21:10:31
    da der te den verlust der fs kl2 erwähnte , bitte bedenken
    es gibt gesundheitliche einschränkungen durch diabetes die man angeben muß, zb kraftfahrer, dachdecker, wk monteure,
    securitipersonal mir ev waffenbesitz, und noch einige andere.
    in diesen fällendarf man den dm "nicht" verschweigen selbst wenn nicht danach gefragt wird.
    wobei es ausnahmen gibt wo man durch nachweis der zuverlässigkeit der stoffwechselführung, auch den fs 2 den persbef schein behält, sogar den waffenschein.
    aber nicht den pilotenschein,.