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GDB 30 bei Einkommensteuererklärung abgelehnt, Einspruch?
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am 04.04.2014 07:29:51
Hallo Liebe Leute, ich bin Uwe, werde 46 und habe seid 2009 Typ1 Diabetes.
Im letzten Jahr wurde mir ein GDB von 30 zugesprochen und den wollte ich jetzt bei der Steuererklärung für 2013 geltend machen. Der Pauschbetrag wurde abgelehnt mit der Begründung dass der GDB unter 50 liegt und es keine dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt.
Ist das so richtig oder sollte ich Einspruch einlegen? Und wenn ja, mit welcher Begründung soll der Einspruch erfolgen?
Vielen Dank jetzt schon mal für Eure Hilfe -
Gast
Rang: Gastam 04.04.2014 09:18:49
wenn du t1 hast, solltest du bei der entsprechenden behörde
zb landesamt für soziale dienste gegen die 30% einspruch erheben, bei erhöhtem therapieauswand der bei t1 fast immer gegeben ist stehen dir laut gesetz 50% zu.
dann hast du auch keine probleme mit dem finanzamt. -
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Gast
Rang: Gastam 04.04.2014 16:57:36
es ist relativ einfach im netz das entsprechende gesetz zu finden, damit kannst du widerspruch einlegen, auch sture behördenmitarbeiter müssen sich an die gesetze halten, genau wie wir alle. ev den diadoc als unterstützung mit ins boot ziehen. -
am 04.04.2014 19:47:07
Wann ist ein Diabetiker schwerbehindert?
Grundsätzlich gilt: Es ist unerheblich, ob der Betroffene an Typ-1- oder Typ-2-Diabetes leidet. Der Therapieaufwand und die durch die Krankheit entstehende Beeinträchtigung sind maßgeblich für die Schwerbehinderung. Der Antragsteller muss auf der Skala von 0 bis 100 einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 aufweisen. Nach den einschlägigen Vorschriften erfordert dies „mindestens vier Insulininjektionen pro Tag, ein selbstständiges Anpassen der Insulindosis sowie *gravierende* und *erhebliche* Einschnitte in der Lebensführung“.
schrieb:
bei erhöhtem therapieauswand der bei t1 fast immer gegeben ist stehen dir laut gesetz 50% zu.
So einfach ist es eben nicht immer, man muß die gravierende und erhebliche Einschnitte in der Lebensführung auch nachweisen.
lg
Paul
Bearbeitet von User am 04.04.2014 19:51:00. Grund: Nachtrag -
Gast
Rang: Gast -
Gast
Rang: Gastam 04.04.2014 20:26:29
viele haben 50%gdb bekommen einige haben es sich erstritten,(dazu gab es ja die neue richtlinie) daß es da unterschiedliche behördenentscheidungen gibt ist nicht neu.
einige haben sie nicht erreicht, so ist es im leben.
nur wer vorher aufgibt, hat es nicht versucht.1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 15.04.2014 10:10:23
Das sind leider alles KEINE Antworten auf meine Frage... :-( -
Gast
Rang: Gastam 15.04.2014 11:16:25
nein mit 30%gdb hast du keine steuerersparnis, da du dann nicht als sb angesehen wirst. daher die verschiedenen ratschläge auf 50% zu kommen, was auch vielen gelingt, zudem auch andere folgen von dm und andere erkrankungen mit in die bewertung einfließen. -
am 15.04.2014 12:15:08
Hallo,
So hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag (§ 33 b Abs. 3 EStG)
Bei einem Grad der Behinderung von ...
... beträgt der Pauschbetrag
25 und 30 % 310,00€
35 und 40 % 430,00€
45 und 50 % 570,00€
kannst du hier ** http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-35469.xhtml?currentModule=home ** nachlesen.
lg
Paul
Bearbeitet von User am 15.04.2014 12:16:06. Grund: Nachtrag