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Wie machen sich "erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung"bemerkbar ?

  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 1
    Mitglied seit: 22.04.2014
    am 22.04.2014 17:50:38
    Kann mir vielleicht einer mir schreiben was gravierende Einschnitte in der Lebensführung sein soll.
    Habe vor 2 Jahren erfahren das ich Typ 1 bin mein altes Leben ist seit dem im Eimer, das Versorgungsamt möchte nun gerne wissen was für Nachteile ich habe. Meine Befürchtung ist nun das der oder die vom VA meine Krankheit als nicht so gravierend befindet. Kann mir jemand schreiben was man da macht, vielleicht gleich zum Anwalt oder VDK oder ? (Außer meinen Arzt und der Krankenkasse weis keiner von einem Diabetes.)
    Freue mich über jede Antwort
  • Gast

    Rang: Gast
    am 22.04.2014 19:11:59
    gah mal auf -insulinclub- das sind alles t1er, bei denen gehen die "einschnitte in die lebensführung" von kaum bis gravierend, die der gravierend-fraktion nimmst du als begründung. zudem allein die tatsache t1 mindestens 40% gdb bedeutet, bei begründet so, 50%.
    wobei jeder macht sich sein leben so schwer wie er selbst meint, (sagt einer mit 80% und g) also kein theoretiker.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 22.04.2014 20:35:19
    Was "gravierende Einschnitte in der (deiner) Lebensführung" sind, kannst du vermutlich selbst am besten benennen. Du schreibst, dein Leben sei seit deiner Diabetesdiagnose " im Eimer". Warum ist das so? Was hat sich seither verändert?
    Hast du denn bereits eine Einstufung des GdB bekommen? Dann kannst du natürlich Widerspruch einlegen. Wenn es erst um den Erstantrag geht, würde ich dir raten, dir alles zu notieren, was dich seit dem Diabetes stark behindert/einschränkt, die Liste eine Nacht zu überschlafen und dann zum VA zu schicken.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 22.04.2014 20:55:57
    Also bei Typ 1 noch ohne Folgeschäden bekommt man nur GdB 40 und die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Durch gesunde Ernährung und Sport kann man den Diabetes gut in den Griff bekommen. So sah es das Sozialgericht bei mir. Erst wenn gravierende Folgeschäden auftreten, dann wir sich der GdB auch erhöhen. Bei mir hat es übrigens 4 Jahre gedauert, bis ich die 40 mit Gleichstellung hatte.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 23.04.2014 07:48:49
    @ Gast: Das stimmt so nicht!
    1. Mit Typ1 kann man auch ohne Folgeschäden 50% bekommen. Nämlich dann, wenn man mindestens 5 Insulininjektionen am Tag macht und "die Lebensführung erheblich eingeschränkt ist"(Was natürlich zu belegen und auch immer Auslegungssache ist)
    2.Durch gesunde Ernährung und Sport bekommt man Typ1 Diabetes nicht in den Griff, da hilft nur gute Schulung und konsequente Anwendung des Wissens.
  • Bild User
    Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 36
    Beiträge: 122
    Mitglied seit: 29.04.2011
    am 23.04.2014 17:42:54
    wenn man mindestens 5 Insulininjektionen am Tag macht und "die Lebensführung erheblich eingeschränkt ist

    Also auf 5 Injekt. komme ich locker , es sei denn ich esse nur einmal am Tag und der Rest stimmt.

    Und die Lebensführung???? Ich kenn seit 30 Jahren keine andere?????

    Ich hab vor Jahren mal 30% GDB bekommen , aber nur weil im Betrieb eine Kündigungswelle rollte.

    (Damals hats mir den Job gerettet. ) Sonst hääte ich keinen Antrag gestellt.

    Willst Du denn unbedingt " Schwerbehindert" sein??? Ich nicht.

    Nur wegen der par Kröten??? . Meinst Du du fühlst dich besser wenn Dus auf dem Papier hast wie

    schlecht es dir geht.





     1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 24.04.2014 19:35:13
    hast recht werner, nützlicher ist ein g oder ag,
    trotzdem wer sich umfänglich informieren will geht links auf diabetes de, und läd sich die 7 seiten runter die oliver ebert,
    zu dem procedere geschrieben hat.
    vor allem staht dort worauf das va wert legt, um den antrag durchzuwinken.
    und nicht vergessen, wer zb 40% gdb hat kann jederzeit einen verschlechterungsantrag natürlich mit begründung einreichen. (eig erf bei verschlechterung ein bild, bearbeitungszeit 4 tage.)