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Pumpenzubehör: Bite überschüssiges MiniMed Quickset (2x) & Medtronic Reservoir-Pak (1x)

  • nnyBuddyGreen25

    Rang: Gast
    am 01.09.2014 14:22:41
    Hallo,

    Ich biete zu einem stark reduziertem Sonderangebot-Preis folgende überschüssige Produkte an:

    2 x Medtronic MiniMed Quick-set 6mm Nadel & 80cm Schlauch

    1 x Medtronic Reservoir-Pak

    Beides haltbar bis zum Jahr 2017 - Originalverpackt.

    Einfach Email an info@negarecords.com

    Gruß

  • nnyBuddyGreen25

    Rang: Gast
    am 01.09.2014 14:37:08
    Versand & Abholung möglich
  • nnyBuddyGreen25

    Rang: Gast
    am 01.09.2014 14:40:00
    und noch ein Bild ;)

    http://S1.directupload.net/images/140901/einpdcpv.jpg
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2014 14:43:37
    mir ist beim besten willen nicht klar weshalb man das kaufen sollte da es von der kk bezahlt wird.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2014 14:50:00
    Gast schrieb:
    Hallo,

    Ich biete zu einem stark reduziertem Sonderangebot-Preis folgende überschüssige Produkte an:






    Du meinst bestimmt Porto?
  • Gast

    Rang: Gast
    am 02.09.2014 12:01:42
    Wieso sollte ich für Produkte, die mir mein Arzt per Rezept verordnen kann und die Krankenkasse übernimmt, was bezahlen?
    Außerdem übernimmt die Firma, von der ich die Produkte beziehe, auch die Zuzahlungskosten.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 02.09.2014 18:16:41
    Wenn Du diese Artikel per Rezept und somit wahrscheinlich auf Kosten der Krankenkasse -also der Versichertengemeinschaft- erhalten hast, dann darfst Du diese nicht verkaufen! Es ist Eigentum der Versichertengemeinschaft und bei Nichtbedarf an diese zurückzugeben! Wenn Du es dennoch machst oder auch nur versuchst, dann machst Du Dich strafbar (wenn es denn publik wird). Der evtl. Käufer wäre dann der Hehler.
  • nnyBuddyGreen25

    Rang: Gast
    am 02.09.2014 21:12:41
    Gast schrieb:
    Wenn Du diese Artikel per Rezept und somit wahrscheinlich auf Kosten der Krankenkasse -also der Versichertengemeinschaft- erhalten hast, dann darfst Du diese nicht verkaufen! Es ist Eigentum der Versichertengemeinschaft und bei Nichtbedarf an diese zurückzugeben! Wenn Du es dennoch machst oder auch nur versuchst, dann machst Du Dich strafbar (wenn es denn publik wird). Der evtl. Käufer wäre dann der Hehler.



    echt jetzt? ok dann verkauf ich es lieber nicht. es war halt überschüssig und ich kann die quick sets zur zeit nicht mehr nutzen. daher.