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Zuzahlung bei Teststreifen

  • Curry

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 00:11:25
    Hallo,
    ich habe mir neue Teststreifen verschreiben lassen und obwohl ich befreit von der Zuzahlung bin, möchte meine Apotheke nun pro 1 Packung Teststreifen zusätzlich von mir 2,74 ¤ haben.
    Die Apothekerin meinte, Sie könnten ja die Streifen nicht verschenken????
    Seither habe ich für die Teststreifen nichts zuszahlen müssen.
    Kann mir jemand darüber Auskunft geben das sich dies seit 2009 geändert hat?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    von Curry
  • Quark

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 00:19:29
    Hallo Curry,
    Teststreifen sind nach wie vor zuzahlungsfrei!
    Frag mal wofür die Gebühr sein soll -wer sie kassiert (Kasse od. Apotheke? - es wird die Apoth. sein die da abkassieren will!)
    Lass dir von der Apotheke das Rezept zurückgeben und versuch es woanders! von Quark
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 10:42:55
    es ist definitiv die apo die was zusätzlich kassieren will.
    die kassen ersetzen nämlich generell nur einen festbetrag(<30e) und das ist manchen zu wenig.
    mfg. klaus von klausdn
  • Helga Schulz

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 12:07:52
    Ich bin seit 2006 insulinpflichtiger Diabetiker ( 2)
    Ich bekomme meine Teststreifen kostenlos von der Apotheke. Leider schreibst du nicht, ob du Insulinpflichtig bist oder nicht.
    Wenn du es nicht bist musst du nah meiner Meinung die Teststreifen selber zahlen. Aber von einer Zuzahlug habe ich noch nichts gehört.

    Mfg


    Helga Schulz
  • Quark

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 12:16:15
    Auf jeden Fall hat Curry ein Rezept.
    Da ist es egal für die Apo ob er Insulin hat oder nicht.
    Teststreifen mit Rezept sind kostenlos! von Quark
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 12:31:02
    völlig richtig,
    leider haben viele schon von gierigen apothekern berichtet.
    daher kann man das alles auch wesentlich bequemer von diabetes versendern bekommen - dierekt nach hause , meist noch mit netten extras.
    selbst mein insulin lasse ich mir schicken, da alle selbst
    zu bezahlenden sachen auch noch mit "mindestens"
    20%rabatt zu bekommen sind. zt angebote mit bis 60%.
    mfg. klaus von klausdn
  • Tom

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 14:48:13
    Cyrry, was hast du denn für ein Gerät?
    Ein irgendwie seltenes, bei dem die Kosten über einem bestimmten Betrag liegen?
    Mir klingt das so bischen wie bei Medikamenten, die so einen hohen Preis haben, dass man, wenn man zuzahlungspflichtig ist, ab und zu was dazu zahlen muss.
    Aber ich dachte bisher, das gilt: wenn zuzahlungsfrei, dann komplett und für alles. Ruf doch mal deine KK an und frag nach. Vielleicht hat dich auch eine Apothekenmitarbeiterin bedient, die noch nicht so fit im Job ist....am Besten sprichst du in der Apotheke mit dem Filialleiter.. von Tom
  • TomNachtrag

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 15:10:58
    http://209.85.129.132/search?q=cache:3rdT6Ym8LAkJ:www.bkk-arzneimittelberatung.de/content/themen/druckversionen/zuzahlung_druck.pdf+mehrkosten-Zuzahlung&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de

    von TomNachtrag
  • Pozilei

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 15:25:28
    Es kann schon gut sein, dass einige Apotheken versuchen wg. Rabatten, die sie den Kassen einräumen müssen, sich das Geld beim Pat. wieder reinzuholen.
    Das war vor ca. 2 J. bei den Sanitätshäusern genauso, die wollten auch eine Extra-Gebühr kassieren. Soweit ich weiß, ist denen das dann untersagt worden.

    Wenn einzelne Apotheken (unübliche) Extra-Gebühren haben wollen, müssten sie dies deutlich kundtun, damit der Kunde weiß, dass er das gleiche Zeug in der nächsten Apo. OHNE Apotheken-Gebühr bekommt.
    Aber es ist nicht legal, ich würde es melden.

    von Pozilei
  • Tom

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 15:41:18
    Hi pozilei, seh ich auch so, vor allem, ist nun zuzahlungsbefreit wirklich zuzahlungsbefreit und was ist es für ein Gerät? von Tom
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 11.03.2009 16:05:03
    hallo,
    welches gerät ist völlig egal, die kassen zahlen für alle das gleiche oder verlangen wie eine bkk zwei geräte zur auswahl und nichts anderes.
    rabatte werden von manchen kassen für bestimmte anbieter/lieferanten ausgehandelt aber das sagt dem betreffenden apotheker sein compi ob es geht oder nicht. daher ist eine separate kassierung abzocken.
    denn wenn er nicht gelistet ist bei der kasse, kann er garnicht abrechnen.
    mfg. klaus von klausdn
  • Curry

    Rang: Gast
    am 12.03.2009 00:29:30
    Hallo und vielen lieben Dank für Eure Antworten.
    Ich bin seit 2004 Insulinpflichtig und habe die Teststreifen von Accu Chek, also ganz normal und habe seither nie Zuzahlen müssen.
    Ich habe mal Eure Antworten abgewartet und werde Morgen bei der Apotheke anrufen und mit der Chefin reden. Wir sind dort schon seit 40 Jahren Kunde und finde es ungeheuerlich, dass da nun wohl Abgezockt werden soll.
    Ansonnsten werde ich mir auch in Zukunft über das Inet meine Teststreifen schicken lassen.
    Bei den Hilfsmitteln hat es mein Sanitätshaus auch versucht, pro Artikel mir noch zusätzlich Geld abzuzocken, habe dann auch eine Stomaberaterin gesucht, die die Artikel kostenfrei abgibt.
    Ich werde dann Berichten wie es ausgegangen ist. von Curry
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 12.03.2009 11:10:03
    der große vorteil, bei den diaversendern,
    wenn du ein neues oder anderes gerät willst, rufst du an und sagst legen sie mir ein XXXgerät bei, fertig.
    da braucht man nicht zu betteln oder was bezahlen.
    daß die meisten noch mehr oder weniger nützliche sachen beilegen(shampoo, stinkewässerchen, cremes,
    tz,.....) nur nebenbei.
    mfg. klaus von klausdn
  • Tom

    Rang: Gast
    am 12.03.2009 11:22:43
    Hi Curry,

    also, wenn die Apotheke noch 2,74 wollte, kann es daran liegen, dass die Apotheke mit der entsprechenden KK einen Verkaufs-Preis vereinbart hat, spinnen wir mal: 25,00 Euro.
    Liegt der Herstellerpreis aber bei eigentlich 27,74 Euro, holt sich die Apotheke den Rest, also die Mehrkosten, von dir. So wurde es mir gestern erklärt.
    Und dann spielt keine Rolle, ob zuzahlungsbefreit oder nicht. Wie gesagt, ich würd mal mit dem Apothekenchef reden und mir das mal erklären lassen, dabei auch erwähnen, dass du eine der ältesten Stammkundinnen bist. von Tom
  • Barbara

    Rang: Gast
    am 12.03.2009 11:53:30
    ich beziehe meine teststreifen schon seit jahren
    bei plus-minus ist auch ein Großhandel. für
    Diabetiker.
    Am Wochenende war ich jetzt in Münster bei einer
    Diabetesveranstaltung. ich muß sagen,daß da längst nicht mehr so großzügig mit Blutzuckertest
    geräten umgegangen wird. Teilweise mußte man die geräte bezahlen. da hat sich schon einiges ge =
    ändert. I
    Im übrigen habe ich auch noch nie etwas zuzahlen müssen. von Barbara
  • Pozilei

    Rang: Gast
    am 12.03.2009 15:12:55
    Hallo Tom,
    ich glaub nicht, dass das so ist, wie du schreibst, also dass die Teststreifen jetzt quasi auch mit 10 % Zuzahlung vom Pat. belegt wären (so wie bei den Pen-Kanülen).
    Nach wie vor sind Teststreifen zuzahlungsfrei. Das Geld kassieren will alleine die Apotheke, um ihren Verdienst zu steigern.

    Ich wüsste nicht, dass es noch die Variante gibt, dass Apos Aufschläge/Differenzen nach ihrem Gusto berechnen können.

    von Pozilei
  • gg

    Rang: Gast
    am 12.03.2009 15:27:12
    auf keinen Fall nach gusto.

    Die Apotheken können aber sagen, nur die und die Teststreifen sind zuzahlungsfrei, da Vertrag mit der jeweiligen KK. Will der Patient andere haben, muss er bei Mehrpreis entsprechend zuzahlen.
    Am besten vor der Rezeptierung beim doc abklären.
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 12.03.2009 16:04:13
    laßt euch doch nicht veräppeln,
    keine normale apotheke schließt verträge mit kk ab.
    alle streifen kosten im ek fast das gleiche.
    alle kk bezahlen für streifen das gleiche(aok-0,50)
    kein diabetesversender verlangt irgendeine zuzahlung,
    völlig egal ob zuzahlungsbefreit oder nicht.
    wenn kk verträge mit speziellen dia händlern abschließen aus rabattierungsgründen, werden die kunden(mitglieder) darüber benachrichtigt.
    ja die kassen sind berechtigt eine auswahl von geräten =streifen, vorzugeben, aber dann bezahlen sie "andere" streifen nicht.(ist bish. nur von einer bkk hier im forum bekannt geworden.)
    mfg. klaus von klausdn
  • Tom

    Rang: Gast
    am 12.03.2009 16:19:25
    Vielleicht war es doch ein noch lernendes unwissendes Apothekenazubienchen, das sich vertan hat....ich bin gespannt, was Curry am Ende berichten wird, wie es ausgegangen ist...
    Ich habe mal erlebt, dass ich telefonisch Medikamente vorbestellte, das Rezept schon hatte.
    Und so ne Apothekenmaus meiner Apotheke, in die ich schon seit 1989 gehe, verkündete, sie könne mich als Kunde im PC nicht finden und schlug mir vor, eine Kundenkarte anzulegen usw. usw. we will see.
    Ich wünsch Euch dennoch einen schönen Tag. Rurry, mach bitte hinne, ich bin neugierig und möchte wissen, wie das ausgeht....:-))) von Tom
  • Krümel

    Rang: Gast
    am 15.03.2009 10:19:56
    Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - space http://209.85.129.132/search?q=cache:3rdT6Ym8LAkJ:www.bkk-arzneimittelberatung.de/content/themen/druckversionen/zuzahlung_druck.pdf+mehrkosten-Zuzahlung&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de - übereinstimmenden Dokumente gefunden.

    Vorschläge:
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 15.03.2009 10:42:14
    garnicht erst versuchen, sowas
    habe bei meinem dia versender angerufen , bei denen ist absolut keine änderung bekannt (bisher, muß man leider zz immer dazusagen wer weiß was der schlimmen ulla noch für schwachsinn einfällt)
    mfg. klaus von klausdn
  • gg

    Rang: Gast
    am 15.03.2009 11:26:13
    Was soll das Ganze?
    Wo keine Preisbindung besteht, ist der Verkäufer frei, jeden Preis bis zur Wucherungsgrenze zu fordern.
    Das hat absolut nichts mit der gesetzlichen Zuzahlung zur KK-Erstattung zu tun. Der Apotheker wird wissen, wass die Kasse für die Utensilien bezahlt. Wenn er damit nicht leben kann, schlägt er eben auf oder meldet Insolvenz an. Dem Kunden ist es unbenommen sich einen anderen Händler zu suchen. Sowas nennt man freie Marktwirtschaft.
  • klaus nachtr.

    Rang: Gast
    am 15.03.2009 11:42:05
    nur mal erläutert,
    streifen sind definitiv zuzahlungsfrei, es gibt also keine gesetzliche zuzahlung dafür.
    daher kann der apotheker bei einem rezept "nicht" auf zuzahlung pochen , wenn er nicht liefern will muß er das sagen.
    wucherpreise nehmen apotheken sowieso, bei nicht verordneten streifen, und wenn die sowieso100% aufschlagen ,
    wo bitte steht irgendwo ab wann die wuchergrenze erreicht ist ?
    nicht wenige bes ältere lassen sich von weißen kitteln einschüchtern(ist leider so)
    mfg. klaus von klaus nachtr.