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Studie ohne Prüfmedikament

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    am 17.02.2015 14:16:54
    Für unsere Studie in Neu-Ulm suchen wir noch männl. und weibl. Patienten mit Typ 2 Diabetes die lediglich Metformin (oder keine Diabetesmedikamente) einnehmen. Außerdem suchen wir Prädiabetiker, d.h. Personen die beispielsweise leicht erhöhte nüchterne Blutzuckerwerte aufweisen oder nach einem Glukosebelastungstest abnormale Werte beim Blutzucker oder Proinsulin entwickeln. Blutdruckmedikamente sind erlaubt. Es können nur Nichtraucher teilnehmen. Bei dieser Studie wird kein Prüfmedikament getestet, es werden lediglich Blutproben entnommen. Die Studie dient dazu, weitere Biomarker zu finden, d.h. Eigenschaften anhand derer Diabetes frühzeitig erkannt werden oder das Ansprechen auf eine Therapie überwacht werden können. Untersuchungen der Erbanlagen werden nicht durchgeführt. Aufwandsentschädigung 950 € für Prädiabetiker, 1100 € für Diabetiker, jeweils zzgl. Fahrtkostenbeitrag. Wer einen Diabetiker vermittelt (der dann an der Studie teilnimmt) erhält 150 €. Studiencode 13-040. Weitere Infos unter www.nuvisan.de
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    am 17.02.2015 14:37:03
    Da möchte ich gerne Purea vorschlagen!


    http://www.diabetes-forum.de/forum/user/1310


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    am 17.02.2015 15:09:01
    Wie werden denn die Diabetiker/Prädiabetiker definiert?
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    am 17.02.2015 15:55:48
    purea schrieb:
    Wie werden denn die Diabetiker/Prädiabetiker definiert?

    Was soll die Frage, die Diagnosegrenzen für Diabetes und Prädiabetes (IGT, IFG) kannst du überall nachlesen.
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    am 17.02.2015 16:03:24
    Die Frage zielt darauf ab, ob der HbA1c als Ausschlusskriterium verwendet wird. Das wäre nämlich zu erwarten/vermuten. Und dann kannst du hier einen Großteil unserer Diabetiker im Forum abschreiben. Die werden dann nämlich absurdester Weise als gesund nicht für die Studie zugelassen.
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    am 17.02.2015 16:43:55
    Hallo Purea,
    bei dieser Studie werden als Teil der Voruntersuchung nicht nur der nüchterne Glukosewert, der HbA1c und der Glukosewert 2 Stunden nach dem Glukosebelastungstest bestimmt, sondern auch weitere Parameter im Verlauf des Glukosebelastungstests untersucht. Diese Faktoren zusammen ermöglichen, die Funktion der Bauchspeicheldrüse zu beurteilen, d.h. ein vernünftiger HbA1c Wert bedeutet nicht automatisch, daß jemand fälschlicherweise als "gesund" angesehen wird. Die genauen Kriterien werden zur Zeit überprüft; ich melde nochmal mit einer aktuelleren, definitiveren Antwort.
    Grüße
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    am 17.02.2015 18:08:06
    beateklausmd schrieb:
    Für unsere Studie in Neu-Ulm suchen wir noch männl. und weibl. Patienten mit Typ 2 Diabetes die lediglich Metformin (oder keine Diabetesmedikamente) einnehmen. Außerdem suchen wir Prädiabetiker, d.h. Personen die beispielsweise leicht erhöhte nüchterne Blutzuckerwerte aufweisen oder nach einem Glukosebelastungstest abnormale Werte beim Blutzucker oder Proinsulin entwickeln. Blutdruckmedikamente sind erlaubt. Es können nur Nichtraucher teilnehmen. Bei dieser Studie wird kein Prüfmedikament getestet, es werden lediglich Blutproben entnommen. Die Studie dient dazu, weitere Biomarker zu finden, d.h. Eigenschaften anhand derer Diabetes frühzeitig erkannt werden oder das Ansprechen auf eine Therapie überwacht werden können. Untersuchungen der Erbanlagen werden nicht durchgeführt. Aufwandsentschädigung 950 € für Prädiabetiker, 1100 € für Diabetiker, jeweils zzgl. Fahrtkostenbeitrag. Wer einen Diabetiker vermittelt (der dann an der Studie teilnimmt) erhält 150 €. Studiencode 13-040. Weitere Infos unter www.nuvisan.de



    Was für eine Institution in Neu-Ulm führt denn diese Studie durch? Das Krankenhaus oder ein Pharmaunternehmen? Die Uni kann es nicht sein, die ist ja in Ulm.
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    am 17.02.2015 18:20:22
    steht doch da, http://www.nuvisan.de/

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    Die Freiheit der eigenen Meinung setzt zwingend die Achtung und den Respekt vor jeder anderen Meinung voraus. - Wer's auch so sieht, sagt's bitte einfach weiter.
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    am 17.02.2015 18:32:27
    hjt_Jürgen schrieb:
    steht doch da, http://www.nuvisan.de/

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    Bearbeitet von User am 17.02.2015 18:34:52. Grund: .
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    am 17.02.2015 18:33:13
    hjt_Jürgen schrieb:
    steht doch da, http://www.nuvisan.de/

    Danke, hab ich überlesen.

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    am 17.02.2015 18:33:13
    hjt_Jürgen schrieb:
    steht doch da, http://www.nuvisan.de/

    Danke, hab ich überlesen.

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    am 18.02.2015 13:38:25
    Kurz mal halb O.T.


    EH schrieb:
    hjt_Jürgen schrieb:
    steht doch da, http://www.nuvisan.de/

    Danke, hab ich überlesen.

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    Ich hatte mich dort (in eben dieser o.g. Studie) als Proband gemeldet (weil Studie nicht invasiv, also keine Erprobung von Medikamenten). Meine Intension war nicht die Entschädigung (1.150,-- EUR), sondern die Ergebnisse dieser Bio-Marker Studie und speziell meine eigenen Ergebnisse. Ich bin halt an den Fortschritten der Diabetes-Forschung interessiert.

    Nach meiner Ankunft fand die ärztliche Aufklärung in Anwesenheit von 4 Probanden (inclusiv mir) statt.

    Was bei dieser Aufklärung mal locker überlesen wurde, war die Bedingung, anlässlich des Eincheckens zum mehrfach stattfindenden, stationären Aufenthalt jeweils und jederzeit Taschenkontrollen und unangemeldete Spind- und Zimmerkontrollen hinzunehmen. Ein entsprechender Passus war zwar im Aufklärungstext vorhanden, wurde jedoch nicht besonders angesprochen, sondern übergangen. Erst, nachdem ich explizit nachfragte, ging man darauf ein.

    Bei Phase1 Studien mag das ja noch mit viel gutem Willen begründbar sein, bei einer nicht interventionellen Studie m.E. aber keinesfalls. Ich wundere mich schon, daß die Ethikkommission der Uni Ulm das durchgewunken hat.

    Hinzu kommt, daß ich dort in einem 4-Bett-Zimmer übernachten (die Ausstattung ist sehr lieblos und unter Bundeswehrniveau) sollte, und die darin zur Verfügung stehenden Spinde nicht verschliessbar und die Zimmertüre von innen ebenfalls nicht abschliessbar sind. (Ich beschreibe das Zimmer, welches mir zugewiesen wurde. Andere habe ich nicht zu sehen bekommen).

    Die Gemeinschaftswaschräume (Männer und Frauen getrennt) habe ich mir nicht angesehen.

    Ein freier Zu- und Ausgang ist ebenfalls nicht möglich, da die Außentüren dieses Trakts permanent verschlossen sind und nur durch eine - lt. Aussage permanent besetzte - "Rezeption" auf Anforderung betreten oder verlassen werden können.

    Meines Erachtens werden hier grundgesetzlich verbriefte Persönlichkeitsrechte unbegründet nicht beachtet. Wer so etwas hinzunehmen bereit ist, muss das machen.

    Ich glaube, daß sehr hohe Hürden existieren, die die Außerkraftsetzung solcher Rechte bedingen und dass solche Zustände nicht rechtens sind.

    Siehe dazu Art. 2.1 Grundgesetz.

    Ich sprach - wie oben erwähnt - den aufklärenden Arzt darauf an, ob es bei dieser Studie notwendig ist, derart massiv in die Persönlichkeitsrechte von Probanden einzugreifen, was dieser damit beantwortete, daß das so üblich sei. Explizit erwähnte er als Beispiel noch Gepäckkontrollen auf Flughäfen, denen man sich ja auch aussetze. Ich verzichtete auf eine weitere Diskussion über dieses Thema und darauf, diesen Arzt aufzuklären, daß dieses m.E. nur im öffentlichen Raum aus Sicherheitsaspekten und auf Grundlage eines Gesetzes zulässig ist.

    Ich muss mich über diese Vorgehensweise sehr wundern, zählen doch zum Kundenkreis dieser Firma sehr renommierte Pharmaunternehmen (auch der Sponsor dieser Studie), die viel Geld dafür zahlen. Die sind sicherlich nicht daran interessiert, die m.E. mögliche Verstärkung bzw. Erzeugung eines Schmuddelimages medizinischer Studien zu fördern.



    The art of medicine consists in amusing the patient while nature cures the disease.
    Voltaire
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    am 18.02.2015 16:20:12
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Uni Ulm etwas damit zu tun hat.
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    am 18.02.2015 17:12:06
    EH schrieb:
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Uni Ulm etwas damit zu tun hat.




    Hat sie auch nicht. Bei der Uni Ulm ist allerdings die zuständige Ethik-Kommission angesiedelt, die klinische Studien absegnen muss.

    Kannst über die Suchmaschine Deines Vertrauens ganz einfach nach

    "Ethik Kommission Uni Ulm" suchen.

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    Voltaire
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    am 18.02.2015 19:34:11
    EH schrieb:
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Uni Ulm etwas damit zu tun hat.



    Welche Ethikkommission hat denn dieses Vorhaben abgesegnet?