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Insulinpumpe versichern?

  • Thomas

    Rang: Gast
    am 23.02.2009 20:58:42
    Hallo,
    habe seit 3 Wochen eine Accu Chek Spirit.
    Roche schreibt in seinem Handbuch man soll die Pumpe versichern.
    Wer hat damit Erfahrungen?
    Wem gehört die Pumpe eigentlich? Bezahlt wurde sie von der AOK. Die sagt allerdings Eigentümer wäre Roche. Die von Roche sagen sie gehört der AOK, da sie die Pumpe bezahlt hat. Nach nochmaligem nachhaken bei der Kasse hat man mir erklärt, dass wenn sie nicht Roche gehört ich der Eigentümer wäre, definitiv aber nicht die AOK.
    Wer kann mir weiterhelfen, oder wer hat ähnliche Erfahrungen? Soll man überhaupt versichern?
    Thomas
  • Tanja

    Rang: Gast
    am 24.02.2009 23:42:43
    Hallo Thomas,

    ich selbst trage seit 29 Jahren Insulinpumpen. Die Pumpe gehört definitiv DIR. Die Kasse hat sie zwar bezahlt, aber Eigentümer bist Du. Am Ende der Pumpenlaufzäeit sollte man die Pumpe an Roche zurückschicken, Du kannst Sie aber auch behalten und mal auseinanderschrauben.....lach.

    Die Pumpe hat eine 4 jährige Garantie, während dieser Zeit muß Dir der Hersteller also Roche bei einem Defekt die Pumpe kostenfrei (für die AOK) reparieren bzw. austauschen. Ich wüsste definitiv nicht welcher Schadensfall nicht repariert werden kann. Frage doch mal bei Roche nach ob es bestimmte Grobfahrlässigkeiten gibt, welche deinerseits bezahlt werden müssten. evtl. könnte ich mir vorstellen wenn Du mit der Pumpe tauchen gehst......aber Du weist ja wie Du mit dem Ding umzugehen hast......evtl. noch Bruch des Gehäuses beim runterfallen....mehr fällt mir dazu nicht ein. Zum Schluss noch eine Anmerkung. Derzeit hab ich meine 8 Pumpe im Gebrauch, ausnahmslos ist mir noch nie eine so stark kaputt gegangen, dass meine Kasse mich um einen Eigenanteil bat.

    Bis bald

    Tanja
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 13:12:59
    hallo.
    bezüglich eigentum und besitz, würde ich mich aus sicherheitsgründen auf roche verlassen, denn die haben meist mehr hintergrundwissen als verwaltungsmenschen bei der kasse(die sich ja auch nicht durch großes wissen über dm auszeichnen)
    was tanja vergessen hat zu erwähnen ist der verlust der pumpe. und wer da haftet, hilft, ev belangt wird.
    daher empfehle ich bei roche nachzufragen "was" und "welche" versicherung gemeint ist. soetwas steht garantiert nicht völlig "ohne" grund in der ba.
    mfg. klaus von klausdn
  • Tanja

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 15:02:40
    Hallo Klaus,

    an den Verlust hat ich tatsächlich nicht gedacht.....haste aber Recht. Zum Thema Eigentum kann ich aber 100 % sagen, dass die Pumpe tatsächlich uns Pumpis gehört. Die Pumpe wird nicht geleast sonder für die Laufzeit gekauft. Somit ist Roche nicht Eigentümer. Und im Kaufpreis ist die Wartung für die gesamte Laufzeit beihaltet.

    LG Tanja
  • Thomas

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 22:22:23
    Danke euch beiden für die Auskunft.
    Die Kasse meint jetzt auch dass mir die Pumpe gehört.
    Mit Roche habe ich nochmal telefoniert und sie sagen dass Verlust oder Diebstahl definitif von Ersatz ausgeschlossen ist.
    Ich bin Wassersportler und da ist natürlich nicht ausgeschlossen dass man auch mal ins Wasser fällt. Wasserdicht ist die Pumpe aber nur im Auslieferungszustand.

    Thomas
  • Tanja

    Rang: Gast
    am 25.02.2009 22:45:28
    Hallo Thomas,

    erkundige Dich doch mal bei Roche ob es eine wasserdichte Hülle für Deine Pumpe gibt. Ich selbst trage eine Paradim von Medtronic und ich habe einen "Sportguide". optimal für Wassersport. Evtl. gibt es diesen Zubehör auf bei Roche.

    Viel Spaß

    LG Tanja
  • Gr

    Rang: Gast
    am 26.02.2009 15:07:33
    Hallo Tanja, mich würde mal interessieren, welche Pumpe du vor 29 Jahren (1980?) hattest.
    VG Ralph
  • Tanja

    Rang: Gast
    am 26.02.2009 23:40:27
    Hallo Ralph,

    meine erste Pumpe war die Auto-Syringe 6C. Relativ schnell danach (da ich noch Kind war, kann ich mich nicht mehr so genau an die Tragedauer der einzelnen Pumpen erinnern) folgte die Betatron. Dann kamen Disetronic Modelle und mittlerweile wie erwähnt die Paradim. Ich war damals eine der ersten Kinder welche eine >Pumpe bekamen und bin froh darüber wie sich die Pumpen so entwickelt haben. Erst vor kurzem habe ich die koninuierliche Glucosemessung (Real-Time(Guardien) in Verbindung mit meiner Pumpe getragen. Einfach nur toll.

    Wieso fragst Du???? Hast Du evtl. ähnlich Erfahrungen???

    LG Tanja
  • rr

    Rang: Gast
    am 27.02.2009 13:37:45
    Die Accu Chek Spirit von Roche ist wasserdicht.

  • ffg

    Rang: Gast
    am 27.02.2009 13:52:31
    Hausratversicherung fragen wegen Versicherung von Verlust oder Beschädigung. von ffg
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 28.02.2009 13:23:11
    ich habe meine hausrat versicherung gefragt,
    auskunft, bis dreimonatigem auslandsaufenthalt sind alle in dieser versicherung enthaltenen sachen, abgesichert.
    als sie insulinpumpe hörten war aber recht plötzlich ernüchterung da, medizinische geräte also vorsicht, und hausrat gilt nicht für defekt weil man etwas "getunkt" hat.
    insgesamt eine sehr vage auskunft, die ich bisher von denen nicht gewohnt bin.
    gleichzeitig die empfehlung für eine objektversicherung die sie aber nicht anbieten.
    bitte selbst mal nachfragen, was andere sagen.
    mfg. klaus von klausdn
  • Tommi

    Rang: Gast
    am 02.03.2009 11:56:55
    Hallo zusammen!

    Habe gerade mit Roche telefoniert und nachgefragt, welche Versicherung nötig wäre.

    Dort wurde mir gesagt, für den Fall des Verlust / Diebstahl sollte man eine Haftpflichtversicherung haben.

    Also gehe ich allerdings davon aus, daß die Insulinpumpen, wie andere Hilfsmittel auch den Krankenkassen gehören.

    Viele Grüße!

    Tommi
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 02.03.2009 13:01:23
    hallo ,
    ja ist allg meinung daß die pumpe der kk gehört,
    auch wenn die selbst es nicht so genau wissen wollen.
    und die auskunft von roche ist auch nicht wirklich befriedigend, da ich aus spaß gerade die lexika der rechtsirrtümer nebenbei lese, und dort steht im dritten daß es ein irrtum sei daß die haftpflichtversicherung, defekte/verlorene dinge bezahlt die man geliehen bekommen hat. - bd drei, s.24-
    die haftpflichtversicherung übernimmt keine schäden an geliehenen sachen.
    ziffer 7.6 ahb.
    mfg. klaus von klausdn
  • ffg

    Rang: Gast
    am 03.03.2009 12:34:40
    Die gewöhnliche Hausratversicherung leistet bei Verlust wahrscheinlich keinen Schadenersatz. Bei Defekt erst garnicht.

    Es besteht u.U. aber die Möglichkeit, eine bestehende Hausratversicherung entsprechend zu erweitern. Wie zB. für Verlust von Fahrrädern.

    Für einen Defekt haftet Hersteller, Krankenversicherung oder der Benutzer. Je nach Rechtslage, ob Gewährleistung oder grob fahrlässiges Verhalten. von ffg
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 03.03.2009 17:43:27
    hallo an alle,
    habe heute von der versicherung mitteilung bekommen,
    ja die pumpe ist in der hausratversicherung auch als außenversicherung abgedeckt sollte aber als summe in der versicherungssumme beinhaltet sein.
    das deckt verlust(zb diebstahl) aber auch beschädigung (zb brand/tsunami....) ab.
    ausdrücklich "nicht" defekte durch fahrlässigkeit.
    (auskunft würtembergische) bei anderen bitte dort fragen.
    mfg. klaus von klausdn
  • Anonym

    Rang: Gast
    am 16.07.2010 17:54:50
    Die Aussage der Württembergischen zweifle ich an.

    In der Hausratversicherung ist die Pumpe zwar eine versicherte Sache, jedoch gibt es nur folgende versicherte Gefahren:

    - Feuer
    - Leitungswasser
    - Sturm / Hagel
    - Einbruch Diebstahl / Raub

    Wird die Pumpe durch eine dieser Gefahren beschädigt, zerstört oder entwendet ist das versichert. Natürlich auch im Rahmen der Außenversicherung (achtung; hier gibt es immer Entschädigungsgrenzen). Das bedeutet jedoch auch das ein einfacher Diebstah NICHT versichert ist!!