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Schwerbehindert
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am 23.10.2016 13:07:24 | IP (Hash): 1392344395
Hallo,ich bin neu hier und habe eine Frage zur Schwerbehinderung.
Ich komme aus Essen und bin seit Oktober 2015 Typ1
Ziemlich schnell hat mir meine Diabetelogin geraten einen Antrag zu stellen.
Ich habe nach einiger Zeit den Bescheid mit 40 % bekommen.
Nach fristgerechetem Widerruf habe ich keine Erhöhung auf 50%bekommen. Die Sache habe ich dann meinem Anwalt gegeben wegen einer Klage. Ich habe nun wieder Post bekommen wo ein Allgemeinmediziner meint die 40% wären angebracht.
Seit letzter Woche bin omnipod Träger. Kann das einen Vorteil bringen oder nicht ?
Was für Möglichkeiten habe ich noch um eine Erhöhung zu bekommen ?
Danke yilli -
am 23.10.2016 13:22:50 | IP (Hash): 13013110
Was willst Du mit den Prozenten denn erreichen?
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
am 23.10.2016 13:28:46 | IP (Hash): 1392344395
Na nur als Beispiel besonderen Kündigungschutz oder 5 Tage mehr Urlaub.
Bin zwar schon fast 30 Jahre in der Firma aber man weiss ja nie. -
am 23.10.2016 13:35:54 | IP (Hash): 13013110
Deswegen die Frage. Beim Bleiben kannst Du Vorteile nutzen. Für Wechseln wär's n Klotz am Bein.
Hier qualifizierte Fachinfo http://www.diabetes-und-recht.de/schwerbehinderung/
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
am 23.10.2016 13:48:03 | IP (Hash): 1392344395
Wechseln ist nicht meine Absicht. Ich erfülle eigentlich alle Vorraussetzungen ausser das ich wenig hypo habe.
Ich besuche gerade eine pumpenschulung und ein mitbesucher hat auf Anhieb 50% bekommen. In der gleichen Stadt. Ohne Vorerkrankungen .Er sagte er hätte nur einen Brief beigelegt wo er beschrieben hat welche Einschränkungen er hat. Aber das habe ich auch und jetzt sogar mit Hilfe meines Anwalts. Habe demnächst einen Termin um zu besprechen wie es weiter geht.
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am 23.10.2016 13:52:15 | IP (Hash): 1682779674
Hallo,
eine Insulinpumpe kann bei einem Änderungsantrag helfen, muss sie aber nicht...
Zum einen musst Du den Mehraufwand durch die Pumpe darstellen...
- Du solltest z.B. darauf hinweisen, dass Du häufiger messen musst, da die Gefahr einer Ketoazidose bei einem unbemerkten Pumpendefekt höher ist, als bei ICT.
- Dann musst Du ständig daran denken, den PDA, Messgerät, Ersatzpod, Spritzen und Insulin (oder Pen) bei dir zu haben, und selbiges ständig mit dir ruMTRagen.
... lass dir was (glaubwürdiges und nachvollziehbares) einfallen.
zum anderen musst Du darlegen, wie dich die Therapie im Alltag einschränkt...
- Voraussplanung von körperlicher Anstrengung
- Einfluss von Stress auf den Blutzucker
- kannst Du jederzeit und überall messen?
... halt alles was Du als negativ und störend empfindest
Der seit einigen Jahren wichtigste Faktor scheint allerdings die "Laune" des Sachbearbeiters zu sein... und in diesen Fällen hilft der Anwalt am besten.
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am 23.10.2016 14:01:26 | IP (Hash): 1392344395
Das mit der Laune glaub ich auch.
Ich habe mir jetzt schon eine Bauchtasche angeschaut um alles bei mir tragen zu können. Ich find so eine omnipodpumpe
schon gut,ist halt nur etwas aufwändig wenn alles eingestellt ist. -
am 23.10.2016 17:59:32 | IP (Hash): 1390904497
schrieb:
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdS rechtfertigt. Der GdS beträgt 0.
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 20.
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 30 bis 40.
Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50.
Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdS-Werte bedingen.
Quelle.: https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html
Mir wurde vom hessischen Amt für Versorgung u. Soziales XYZ bzw. dem "Medizinalrat" zunächst auch nur ein GdB von 40 zugesprochen. Habe daraufhin (ohne Anwalt) geklagt. Die Verhandlung hat ganze 15 Minuten gedauert. Die Richterin hat dem Vertreter des Beklagten zu verstehen gegeben das ein GdB von 50 angemessen ist u. das ganze wurde als Anerkenntnisurteil schriftlich festgehalten - "unbefristeter GdB von 50 aufgrund des Diabetes seit xx/xxxx u. unbefristeter Schwerbehindertenausweis".
Ich hatte den Eindruck das der "Medizinalrat" sich die Tagebücher gar nicht erst angesehen hat u. auch gar nicht wusste was "Therapieschema ICT" überhaupt bedeutet... Der Vertreter des Beklagten wusste aber ganz genau das der GdB von 40 nicht angemessen ist u. hat direkt eingelenkt! -
Elfe
Rang: Gastam 24.10.2016 00:21:14 | IP (Hash): 706295741
40 % sind so Standard bei Diabetes.
Falls dich noch anderes gesundheitliches plagt, könnte dennoch in Summe ein höherer Grad größer/gleich der 50 % herausgekommen - war bei mir so.
Falls es bei 40 % bleiben sollte, könntest du einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
Damit hast immerhin dann den besonderen Kündigungsschutz, der ja eigentlich wichtig ist.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/schwerbehinderte/die-gleichstellung-mit-schwerbehinderten-menschen/ -
am 25.01.2017 14:34:52 | IP (Hash): 19386010
Mehr als 40 % wirst du bei Diabetis nicht bekommen. Einen Antrag auf Gleichstellung würde auf jeden Fall sofort stellen, damit du auf der sicheren Seite bist