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BZ Messgerät mit Sensor
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am 31.01.2017 07:28:38 | IP (Hash): 969733726
hi
hab erst angefangen mit dem Zeugs und habe gemerkt, das mit der täglichen Nadelei ist jetzt nicht so der Burner !
Möchte mir so ein BZ Gerät mit Oberarmsensor kaufen.
Was könnt ihr da empfehlen ? ( Marke )
Sind diese Geräte genau so gut bzw. genau wie die Nadler ?
Wie funktioniert das ganze technisch, ist da am Sensor eine Nadel die dauerhaft im Arm steckt, oder geht das über die Haut ,oder wie muss man sich das vorstellen?
Danke schon mal für eure Antworten !
Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Bearbeitet von User am 31.01.2017 07:29:48. Grund: verbessert -
am 31.01.2017 09:06:04 | IP (Hash): 2108455638
Guten Morgen!
Aktuell gibt es nur eins, das halbweg erschwinglich ist.
Hier die Info-Seite:
http://www.FreeStylelibre.de/
Da muss man zwar auch noch mit der "Nadel" messen, um das System zu kalibrieren, aber man hat einen super Überblick über den kompletten Tag – und so ein Sensor hält bis zu 14 Tage.
Also 2 Wochen komplett, rund um die Uhr im Überblick.
Der Sensor wird in den Arm geschossen, die "Nadel" wird entfernt, Du hast dann ein Pflaster mit dem Sensor an der Stelle. Manchen genügt das, andere kleben da noch zur Sicherheit nochwas drüber. Es bleibt ja nun auch 14 Tage an der Stelle....
Dazu gibt es Lesegerät – es gibt mittlerweile aber auch Apps für's Handy, so dass man für Unterwegs nicht noch ein Extra-Gerät mitschleppen muss. -
am 31.01.2017 09:52:13 | IP (Hash): 438717195
Das Libre ist nicht im sog. "Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen" u. wird (aufgrund der fehlenden Alarmfunktion) dort auch nicht aufgenommen - Das bedeutet das man, sofern die Krankenkasse die Kosten nicht freiwillig übernimmt, die Kosten selbst tragen muss!
Das Starter-Paket (1 Messgerät u. 2 Sensoren) kostet 169,90 € (zuzügl. Versandkosten). Jeder weitere Sensor kostet 59,90€ (zuzügl. Versandkosten) - Man kann mittlerweile bis zu 10 Sensoren auf einmal bestellen u. die Versandkosten werden nur einmal fällig.
Es gibt mittlerweile ein paar Krankenkassen die das Libre (freiwillig!) als sog. "Satzungsleistung" übernehmen - Unter https://FreeStyle.de/fileadmin/documents/Kostenerstattung/U%CC%88bersicht_Libre_Krankenkassen_Stand_01.01.2017.pdf kann man diese Krankenkassen u. die Voraussetzungen (Diabetes Typ 1 od. zumindest insulinpflichtiger Diabetes, min. 4 Blutzuckermessungen am Tag, Teilnahme am DMP...) sehen. Zwischenzeitlich ist noch die AOK Hessen u. die AOK Plus dazu gekommen - Diese verlangen aber die selben Voraussetzungen wie für ein echtes rtCGM!
Mit dem Libre kann man zwar konventionell den Blutzucker messen, es besteht aber nicht die Möglichkeit das Libre zu kalibrieren.
Die Messung der Glucose im sog. Zwischenzellwasser ist nicht mit einer Blutzuckermessung zu vergleichen u. man muss erstmal umdenken...
Bearbeitet von User am 31.01.2017 09:54:14. Grund: - -
am 31.01.2017 10:06:04 | IP (Hash): 1762796675
Widerspruch, nutze die Technik nun 1 Quartal:
Der Sensor sieht aus wie ne Heftzwecke mit großem dickem Kopf. Der Kopf wird für 14 Tage angeklebt. Was an der Heftzwecke die Nadel ist, nennt sich beim Sensor Filament - ist im Prizip nichts anderes, so um nen halben Zentimeter lang. Ist fest mit dem Sensor verbunden und wird mit jedem Wechsel neu senkrecht ins Fell geschoben und bleibt da 14 Tage stecken. Sie ist das Ding mit dem Kontakt zur Glukose, aus dem das Hirn im platten Kopf die Daten für's Lesegerät aufbereitet.
Kalibriert oder mit nem Fingerpieks abgeglichen wird da dran Bedienungsmäßig NIX. Wer vergleichen will, kann vergleichend pieksen.
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
am 31.01.2017 11:19:49 | IP (Hash): 2108455638
hjt_Jürgen schrieb:
Der Sensor sieht aus wie ne Heftzwecke mit großem dickem Kopf. Der Kopf wird für 14 Tage angeklebt. Was an der Heftzwecke die Nadel ist, nennt sich beim Sensor Filament - ist im Prizip nichts anderes, so um nen halben Zentimeter lang. Ist fest mit dem Sensor verbunden und wird mit jedem Wechsel neu senkrecht ins Fell geschoben und bleibt da 14 Tage stecken.
Im Applikator steckt eine weitere Nadeln, damit wird der Sensor in's Fell befördert.
Und stimmt – blutig wird nicht kalibriert. -
am 31.01.2017 11:28:22 | IP (Hash): 1762796675
is also wie bei CGM und Pumpe ne Setzhilfe
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
am 31.01.2017 13:28:50 | IP (Hash): 1794064962
Unter http://www.FreeStylelibre.de/ -Übersicht -Videos anschauen kann man div. Videos sehen - Bei Youtube gibt es mittlerweile noch mehr Videos zum Libre.
Mittlerweile gibt es einige die mit einem Smartphone, einer Smartwatch (die über dem Sensor getragen wird!) u. Drittanbietersoftware ein rtCGM "simulieren" - Was aber bedeutet das nur noch weitere mögliche Fehlerquellen hinzukommen! -
am 31.01.2017 21:40:16 | IP (Hash): 643279826
Poth schrieb:
Das Libre ist nicht im sog. "Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen" u. wird (aufgrund der fehlenden Alarmfunktion) dort auch nicht aufgenommen - Das bedeutet das man, sofern die Krankenkasse die Kosten nicht freiwillig übernimmt, die Kosten selbst tragen muss!
Es ist nicht im Verzeichnis, weil bislang kein Antrag gestellt wurde, es aufzunehmen. Wobei es Gerüchte gibt, daß so ein Antrag kurz bevorstehe oder gerade eingereicht sei.
Es ist dennoch ein Hilfsmittel und damit verschreibungs- und erstattungfähig. Denn jeder Patient hat das Recht, das Hilfsmittel seiner Wahl zu bekommen - ggf mit Aufpreis!. Gibt auch schon Gerichtsurteile dazu.
Die fehlende Alarmierung ist auch kein Hindernis. Weder fürs Verschreiben noch für die Aufnahme. Dies hat lediglich zur Folge, daß es halt kein rtCMG ist und damit nicht unter die Bedingungen fällt, die der GBA definiert hat.
schrieb:
Es gibt mittlerweile ein paar Krankenkassen die das Libre (freiwillig!) als sog. "Satzungsleistung" übernehmen -
noch mehr Infos: http://www.insulinclub.de/index.php?page=Thread&threadID=29032
schrieb:
Die Messung der Glucose im sog. Zwischenzellwasser ist nicht mit einer Blutzuckermessung zu vergleichen u. man muss erstmal umdenken...
Ja und nein. Es KANN eine Verzögerung geben, weil das Zwischenzellwasser dem Blut oft hinterherhinkt. Meiner persönlichen Erfahrung nach tut es das aber nicht um die oft genannten 5-15min, maximal 2-5. Oder aber das Lesegerät kann den BZ Wert aus dem Meßwert wirklich sehr gut erraten und diese Verzögerung rausrechnen. Allerdings gibt es Sensoren oder Setzstellen, ebenfalls meine Erfahrung. bei denen ist der Sensor stets falsch. 20mg zuviel oder zuwenig. Auch bei völlig ruhigem Blutzucker, also nüchtern wenn nix wirkt (kein Insulin, keine KH), sprich eine Verzögerung schlägt da nicht rein, die Werte sind durchaus konstant, nur halt daneben. -
Cracktros
Rang: Gastam 31.01.2017 21:56:12 | IP (Hash): 1290054035
General_Lee schrieb:
Möchte mir so ein BZ Gerät mit Oberarmsensor kaufen.
Was könnt ihr da empfehlen ? ( Marke )
Ich würde keines der Geräte empfehlen, ohne zu wissen welche Anforderungen an dieses Gerät gestellt werden.
Hier wurde ein „CGM Light" - Das FreeStyle Libre empfohlen.
+ Der größte vorteil des Gerätes: es benötigt keine Kalibrierung. Dadurch ist es besonders geeignet für Diabetiker mit großen Blutzuckerschwankungen.
+ Anschaffungspreis des Lesegerätes: mit 59,90 € ist das Lesegerät im vergleich zu echten CGMs unschlagbar günstig, im vergleich zu echten CGMs die meist einen sechtelligen Betrag kosten .
Die Kosten für Sensoren, die alle 14 Tage gewechselt werden müssen, liegen , im vergleich zu Sensoren echter CGMs, eher im Mittelfeld. Alle 14 Tage werden weitere 59,90 € fällig.
-Der Kauf, des Lesegerätes und der Sensoren geht nur Online, über ein Portal von Abbott. Ein Kauf in der Apotheke oder beim Diabetesfachhandel gibt es nicht. Spontan einen Sensor zu besorgen ist ausgeschlossen, da erst versendet werden muss.
-Die Daten müssen alle 8 Stunden eingelesen werden, ansonsten gehen sie verloren. Wer mal länger schlaffen möchte verliert die Daten die zwischen den Messung liegen.
-Die Anzeige: Das Gerät zeigt nur die Werte zum Zeitpunkt des Scanns an. Die übrigen Daten werden ohne Wert aber als Kurve dargestellt.
-Datenschutz. Die Blutzuckerwerte werden auf einem US Server geladen und unterstehen nicht den Datenschutzbestimmungen der EU sondern der USA. Hier besteht -praktisch- kein Datenschutz.
Bearbeitet von User am 31.01.2017 22:10:34. Grund: - -
am 31.01.2017 22:56:34 | IP (Hash): 1794064962
Tarabas schrieb:
Es ist nicht im Verzeichnis, weil bislang kein Antrag gestellt wurde, es aufzunehmen. Wobei es Gerüchte gibt, daß so ein Antrag kurz bevorstehe oder gerade eingereicht sei.
Es ist dennoch ein Hilfsmittel und damit verschreibungs- und erstattungfähig. Denn jeder Patient hat das Recht, das Hilfsmittel seiner Wahl zu bekommen - ggf mit Aufpreis!. Gibt auch schon Gerichtsurteile dazu.
Die fehlende Alarmierung ist auch kein Hindernis. Weder fürs Verschreiben noch für die Aufnahme. Dies hat lediglich zur Folge, daß es halt kein rtCMG ist und damit nicht unter die Bedingungen fällt, die der GBA definiert hat...
Das Libre ist nicht im sog. "Hilfsmittelverzeichnis der GKV" u. ist somit nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig. Punkt.
Die einzige Ausnahmemöglichkeit wäre SGB V §2 Abs. 1a, aber diese eine Ausnahmemöglichkeit wurde durch die Aussage des Richter am Bundessozialgericht von vornherein ausgeschlossen.
Im sog. "CGM-Urteil" ( https://rechtsfragenblog.de/cgm-urteil-im-volltext-bsg-urteil-vom-872015-b-3-kr-514-r ) heißt es.:
"Ein Ausnahmefall, in dem eine Behandlungsmethode ausnahmsweise ohne positive Empfehlung des GBA zur Versorgung in der GKV zuzulassen ist, liegt nicht vor. Eine solche Ausnahme regelt inzwischen § 2 Abs 1a SGB V, wonach Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, auch eine von § 2 Abs 1 Satz 3 SGB V abweichende Leistung (und damit eine Leistung, deren Qualität und Wirksamkeit entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse noch nicht feststeht) beanspruchen können, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht..."
"Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Zwar handelt es sich bei einer Diabeteserkrankung um eine schwerwiegende Erkrankung, die die Lebensqualität der Klägerin nicht unerheblich beeinträchtigt. Es geht aber weder um eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende noch um eine wertungsmäßig mit einer solchen Krankheit vergleichbare Erkrankung. Zudem existiert jedenfalls eine dem medizinischen Standard entsprechende Therapie. Es handelt sich auch nicht um eine besonders seltene Erkrankung..."
Quelle.: https://rechtsfragenblog.de/cgm-urteil-im-volltext-bsg-urteil-vom-872015-b-3-kr-514-r - Absatz 43 u. Absatz 44.
Abbott wollte sich mit dem Libre einfach bei der Bewertung der rtCGM-Systeme mit dran hängen - Siehe https://www.g-ba.de/downloads/40-268-3832/2016-06-16_MVV-RL_rtCGM_TrG.pdf (Seite 26 u. 27).
Abbott wollte das der Beschlußtext so umformuliert wird, das das Libre mit durchgewunken wird. Der GBA hat Abbott aber den Wind aus den Segeln genommen u. den Beschlußtext nicht umformuliert - Abbott hat bezügl. Libre also ins Klo gegriffen!
Von der Antragstellung bis hin zur Bewertung vergehen mehrere Jahre u. bis es soweit ist, müsste Abbott noch einiges an Geld in die Hand nehmen.
Abbott (die ein eigenes rtCGM-System (Navigator bzw. NavigatorII) auf dem Markt haben) wird sich also nicht weiter bemühen, denn es gibt genügend Diabetiker die das Libre in den vergangenen 2 Jahren aus eigener Tasche finanziert haben u. auch in Zukunft tun werden.
Dieser Personenkreis ist, im Gegensatz zu den Krankenkassen (Siehe die sog. "Rabattverträge"), bereit den von Abbott aufgerufenen Preis zu zahlen u. jetzt wo rtCGM-Systeme so einfach Verordnungsfähig sind, werden weitere Krankenkassen das Libre als freiwillige sog. "Satzungsleistung" aufnehmen.
Wieso sollte sich Abbott also noch die Mühe machen?!
Bisher gibt es ein einziges "Anerkenntnisurteil". Dieses ist kein Urteil im eigentlichen Sinn, denn die Krankenkasse hat während der Verhandlung einfach gesagt "dann übernehmen wir halt die Kosten in diesem einen Fall" u. der Richter hat dieses Anerkenntnis nur noch einmal protokolliert.
So ein Anerkenntnisurteil kann (inkl. Eröffnung der Verhandlung, Protokollierung des Anerkenntnisses u. vorlesen des Anerkenntnisses!) innerhalb von 10 Minuten verhandelt werden.
Die Verhandlung fand ~4 Wochen vor der Bewertung durch den GBA statt. Was der Vertreter der beklagten Krankenkasse mit einem "Anerkenntnisurteil" bezwecken wollte, kann man sich also vermutlich denken - Das Kostenrisiko minimieren, denn man hat nur dieser einen Versicherten einen Brocken vor die Füße geworfen u. kein anderer kann sich auf dieses Anerkenntnisurteil berufen.
Ps.: Soso, der Antrag wird od. wurde bereits gestellt!? Lass mich raten, diese Aussage stammt von einer Service-Center-Mitarbeiterin einer Krankenkasse?! Mal eine böse Unterstellung meinerseits.: Man kann den Anrufern alles erzählen, denn wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das man die Nervensäge noch mal am Apparat hat - Soll sich doch das nächste mal irgendein Kollege mit dem Anrufer rumärgern... ^^ -
am 31.01.2017 23:03:24 | IP (Hash): 1762796675
Cracktros schrieb:
-Die Daten müssen alle 8 Stunden eingelesen werden, ansonsten gehen sie verloren. Wer mal länger schlaffen möchte verliert die Daten die zwischen den Messung liegen.
-Die Anzeige: Das Gerät zeigt nur die Werte zum Zeitpunkt des Scanns an. Die übrigen Daten werden ohne Wert aber als Kurve dargestellt.
zwar nicht besonders schön, aber so viel zu den übrigen Daten https://drive.google.com/file/d/0ByWfZinvczc5V0dfX2ZYVi1jcEk/view?usp=sharing
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
am 01.02.2017 01:33:33 | IP (Hash): 643279826
Poth schrieb:
Tarabas schrieb:
Es ist nicht im Verzeichnis, weil bislang kein Antrag gestellt wurde, es aufzunehmen. Wobei es Gerüchte gibt, daß so ein Antrag kurz bevorstehe oder gerade eingereicht sei.
Es ist dennoch ein Hilfsmittel und damit verschreibungs- und erstattungfähig. Denn jeder Patient hat das Recht, das Hilfsmittel seiner Wahl zu bekommen - ggf mit Aufpreis!. Gibt auch schon Gerichtsurteile dazu.
Die fehlende Alarmierung ist auch kein Hindernis. Weder fürs Verschreiben noch für die Aufnahme. Dies hat lediglich zur Folge, daß es halt kein rtCMG ist und damit nicht unter die Bedingungen fällt, die der GBA definiert hat...
Das Libre ist nicht im sog. "Hilfsmittelverzeichnis der GKV" u. ist somit nicht zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähig. Punkt.
Punkt und falsch.
Wikipedia mit einem Zitat des BSG:
Mit der Erstellung des Hilfsmittelverzeichnisses war von Seiten der Krankenkassen beabsichtigt, eine exklusive „Positivliste“ derjenigen Hilfsmittel zu erstellen, für die eine Leistungspflicht der Krankenkassen bestehe. Nicht gelistete Produkte sollten dabei von der Leistungspflicht ausgenommen sein, unabhängig davon ob sie den Qualitätskriterien des Verzeichnisses entsprächen.
Diese Rechtsauffassung und die entsprechende Praxis der Krankenkassen, die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel nur dann zu bewilligen, wenn es im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist, widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG):
„Danach haben die Spitzenverbände der Krankenkassen keine gesetzliche Ermächtigung erhalten, durch das Hilfsmittelverzeichnis ihre Leistungspflicht gegenüber den Versicherten im Sinne einer "Positivliste" abschließend festzulegen. Die Hilfsmittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 17. Juni 1992 (BAnz Beilage Nr 183b) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2004 (BAnz 2005 Nr 2 S 89), die unter Nr 8 dem Vertragsarzt nach wie vor verbieten, Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen zu verordnen, sofern sie nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgeführt sind, widersprechen der Gesetzeslage, worauf das BSG ebenfalls wiederholt hingewiesen hat.“[1]
Erfülle ein Hilfsmittel die Kriterien, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen, sowie notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu sein, so könne es gewährt werden, auch wenn es nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sei. Eine normative Wirkung komme dem Hilfsmittelverzeichnis als einer bloßen Verwaltungsvorschrift zu einer gesetzlichen Anspruchsnorm nicht zu. Das Hilfsmittelverzeichnis solle folglich relevante Informationen zu Hilfsmitteln listenmäßig zusammenfassen und einen für Vergleichszwecke geeigneten Überblick geben.
schrieb:
Die einzige Ausnahmemöglichkeit wäre SGB V §2 Abs. 1a, aber diese eine Ausnahmemöglichkeit wurde durch die Aussage des Richter am Bundessozialgericht von vornherein ausgeschlossen.
Im sog. "CGM-Urteil" ( https://rechtsfragenblog.de/cgm-urteil-im-volltext-bsg-urteil-vom-872015-b-3-kr-514-r ) heißt es.:
"Ein Ausnahmefall, in dem eine Behandlungsmethode ausnahmsweise ...
Am Thema vorbei. Kern dieses Urteils (in dem es um CGMs und nicht um FGM geht!) ist: CGM ist neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode. Und für eine solche gilt der Ausnahmefall nicht.
schrieb:
Abbott wollte sich mit dem Libre einfach bei der Bewertung der rtCGM-Systeme mit dran hängen - Siehe https://www.g-ba.de/downloads/40-268-3832/2016-06-16_MVV-RL_rtCGM_TrG.pdf (Seite 26 u. 27).
Abbott wollte das der Beschlußtext so umformuliert wird, das das Libre mit durchgewunken wird. Der GBA hat Abbott aber den Wind aus den Segeln genommen u. den Beschlußtext nicht umformuliert - Abbott hat bezügl. Libre also ins Klo gegriffen!
Quatsch. Ja, Abbot hätte das FGM gerne mit drin gehabt. Der GBA hatte sich aber nur mit Geräten mit Alarmfunktion geschäftigt und deshalb das zu diesem späten Zeitpunkt abgelehnt. Daraus ergibt sich ... schlicht gar nichts für unsere Frage hier.
schrieb:
Von der Antragstellung bis hin zur Bewertung vergehen mehrere Jahre u. bis es soweit ist, müsste Abbott noch einiges an Geld in die Hand nehmen.
Bitte nicht das Verfahren vor dem GBA verwechseln mit der Aufnahme in das Verzeichnis. Zwei verschiedene Paar Schuhe.
schrieb:
Abbott (die ein eigenes rtCGM-System (Navigator bzw. NavigatorII) auf dem Markt haben) wird sich also nicht weiter bemühen, denn es gibt genügend Diabetiker die das Libre in den vergangenen 2 Jahren aus eigener Tasche finanziert haben u. auch in Zukunft tun werden.
Äh, ja klar. Und weil sie genug von diesen Selbstzahlen haben, bemüht sich Abbott aktuell so stark, daß es von etlichen KKs als Satzungsleistung übernommen wird. Ja klar. m(
schrieb:
Dieser Personenkreis ist, im Gegensatz zu den Krankenkassen (Siehe die sog. "Rabattverträge"), bereit den von Abbott aufgerufenen Preis zu zahlen u. jetzt wo rtCGM-Systeme so einfach Verordnungsfähig sind, werden weitere Krankenkassen das Libre als freiwillige sog. "Satzungsleistung" aufnehmen.
"einfach verordnungsfähig"!? Du kennst du Kriterien des GBA aber schon, oder? Da ist gar nix einfach.
schrieb:
Bisher gibt es ein einziges "Anerkenntnisurteil". Dieses ist kein Urteil im eigentlichen Sinn, denn die Krankenkasse hat während der Verhandlung einfach gesagt "dann übernehmen wir halt die Kosten in diesem einen Fall" u. der Richter hat dieses Anerkenntnis nur noch einmal protokolliert.
Anderer Meinung die Juristen. Merke: Ein Anerkenntnis im Verwaltungsverfahren ist anders zu bewerten als im Zivilrecht, wo jede Partei auch gegen geltendes Recht anerkennen kann, wie sie lustig ist!
Die Entscheidung ist zwar nicht weiter begründet. Bereits die bloße Existenz dieses Urteils kann nun aber auch anderen Patienten in mehrfacher Hinsicht helfen:
Es wurde damit erstmals durch eine gesetzliche Krankenkasse in dieser Form öffentlich anerkannt, daß Patienten ein Anspruch auf Versorgung mit dem FreeStyle Libre zustehen kann.
Dies bedeutet zugleich auch, daß zumindest diese Krankenkasse das FreeStyle Libre offensichtlich als grundsätzlich erstattungsfähig ansieht
Das SG Konstanz bringt mit Erlass dieses Urteils zum Ausdruck, daß es das FreeStyle Libre ebenfalls als erstattungsfähig ansieht und davon ausgeht, daß die Vorgaben des Bundessozialgerichts zu CGM nicht zwingend für das FreeStyle Libre gelten müssen. Denn im anderen Fall hätte das Gericht nicht von einem wirksamen Anerkenntnis ausgehen können – und dann auch ein solches Urteil gar nicht erlassen dürfen
Bearbeitet von User am 01.02.2017 01:35:10. Grund: . -
am 01.02.2017 03:52:11 | IP (Hash): 1794064962
Es ist unerheblich ob es in dem Urteil um ein CGM geht, einzig die Aussage "die in SGB V §2 Abs. 1a genannten Gründe liegen bei Diabetikern nicht vor!" ist interessant.
Das Sozialgericht ist die unterste Ebene der Sozialgerichtsbarkeit. Da darf Kläger u. Beklagter sein "Mimimi" vom Stapel lassen, aber mit Grundsatzentscheidungen hat sich der Richter des Sozialgerichtes nicht befasst u. er hat sie auch nicht zur Hand.
Vor dem Sozialgericht geht es einzig u. alleine darum wer dem Diabetes-Laien (also dem Richter) plausibel erklärt wieso die Kosten übernommen bzw. nicht übernommen werden sollten.
Natürlich ist die Tatsache das das Libre bis heute noch nicht durch den GBA bewertet wurde wichtig für die Frage, denn bis zur Bewertung durch den GBA gilt das Libre als "neue Untersuchungs- u. Behandlungs-methode" u. es besteht kein durchsetzbarer Anspruch - Was denkst du wieso einige Krankenkassen die Kostenübernahme über die "Satzungsleistung" regeln u. keine sog. "Einzelfallentscheidung" treffen!
Es ist nicht die Firma Abbott die sich bemüht (das hätten sie bereits die letzten 2 Jahre tun können!), es sind die Krankenkassen selbst die den Versicherten das Libre vor die Füße werfen in der Hoffnung das die Versicherten sich damit zufrieden geben u. bloß keinen Antrag auf ein (um ein vielfaches teureres) rtCGM-System stellen.
Die AOK Hessen hat sich 10/2016 noch über die hohe Differenz zur blutigen Messung, die fehlende ISO-Zertifizierung, den Datenschutz... ausgelassen u. eine Kostenübernahme abgelehnt. 12/2016 haben sie mir, nachdem ich die Vorausetzungen für ein rtCGM erfragt habe, die Kostenübernahme für das Libre angeboten.
Die Voraussetzungen (Siehe §2 u. §3 der folgenden .pdf-Datei) unter denen ein rtCGM verordnungsfähig ist, kann man unter https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2623/2016-06-16_MVV-RL_rtCGM_BAnz.pdf einsehen - Die AOK Hessen setzt für die Verordnungsfähigkeit des Libre übrigens die selben Voraussetzungen!
Der Anwalt der das "Anerkenntnisurteil" (dessen Inhalt bis heute nicht öffentlich zugänglich ist!) erhalten hat, schreibt selbst.:
schrieb:
"Für Fans des FreeStyle Libre dürfte der Beschluss des G-BA leider wenig bringen, denn die Empfehlung ist ausdrücklich auf sog. Realtime-Glucosemessung beschränkt. Ein medizinischer Nutzen wurde nämlich nur für solche Systeme zum kontinuierlichen Glukosemessung nachgewiesen, welche vor Unterzuckerungen bzw. zu hohen Werten alarmieren. Das FreeStyle Libre misst zwar kontinuierlich den Glukosegehalt, bietet aber keine solche Alarmierung."
Quelle.: http://www.diabetes-und-recht.de/kontinuierliche-glukosemessung-wird-kassenleistung/
Datiert auf den 22.06.2016 - Also wenige Tage nach der Veröffentlichung des Beschlusstextes des GBA!
Ich wiederhole mich auch hier noch einmal.: Das Sozialgericht Konstanz hat gar nichts festgestellt. Die Krankenkasse hat (8 Wochen nachdem die Bewertung der rtCGM-Systeme durch den GBA für den 16.06.2016 angekündigt wurde u. (es waren sogar nur) 3 Wochen vor der Bewertung durch den GBA) anerkannt die Kosten für das Libre bei dieser einen Versicherten zu übernehmen - Nicht mehr u. nicht weniger.
Der Vertreter der Krankenkasse hat sich einfach nur gedacht "Wer weiß wie die Bewertung in 3 Wochen ausfällt... Soll die Dame doch mit dem Libre glücklich werden... Durch das Anerkenntnis hat sowieso kein anderer einen durchsetzbaren Anspruch... Kostenrisiko minimiert.".
Du kannst ja gerne den Anwalt (ist aus o.g. Link zu entnehmen!) zum Thema dazu holen u. fragen was an meinen Ausführungen falsch ist - Das Thema kam schon in der Facebook-Gruppe "Freestyle Libre Anwender" auf u. der Anwalt hat meinen Ausführungen nicht widersprochen. ^^ -
am 01.02.2017 20:18:29 | IP (Hash): 643279826
Poth schrieb:
Es ist unerheblich ob es in dem Urteil um ein CGM geht, einzig die Aussage "die in SGB V §2 Abs. 1a genannten Gründe liegen bei Diabetikern nicht vor!" ist interessant.
Diue Frage, um was sich ein Urteil dreht, das ist DER ENTSCHEIDENDE Punkt jeden Urteils.
schrieb:
Das Sozialgericht ist die unterste Ebene der Sozialgerichtsbarkeit. Da darf Kläger u. Beklagter sein "Mimimi" vom Stapel lassen, aber mit Grundsatzentscheidungen hat sich der Richter des Sozialgerichtes nicht befasst u. er hat sie auch nicht zur Hand.
Vor dem Sozialgericht geht es einzig u. alleine darum wer dem Diabetes-Laien (also dem Richter) plausibel erklärt wieso die Kosten übernommen bzw. nicht übernommen werden sollten.
Der Richter ist allerdings kein Rechts-Laie und damit für das hier entscheidende - die rechtliche Bewertung - durchaus kompetent. Aber das kannst Du natürlich gerne anders sehen.
schrieb:
Natürlich ist die Tatsache das das Libre bis heute noch nicht durch den GBA bewertet wurde wichtig für die Frage, denn bis zur Bewertung durch den GBA gilt das Libre als "neue Untersuchungs- u. Behandlungs-methode" u. es besteht kein durchsetzbarer Anspruch - Was denkst du wieso einige Krankenkassen die Kostenübernahme über die "Satzungsleistung" regeln u. keine sog. "Einzelfallentscheidung" treffen!
a) Zeig doch bitte eine Fundstelle FGM = NUB!
b) WENN es eins wäre, dann könnte keine Krankenkasse es jetzt per Satzung übernehmen! Denn GENAU DAS wurde den Kassen in dem bekannten BSG-Urteil zum CGM verboten. (und das Verbot wurde dann von einigen Kassen fälschlicherweise für ein FGM übernommen): Eine NUB darf nur nach positivem GBA-Entscheid übernommen werden. Wäre das Libre also ein NUB, dann ...
schrieb:
Der Anwalt der das "Anerkenntnisurteil" (dessen Inhalt bis heute nicht öffentlich zugänglich ist!) erhalten hat, schreibt selbst.:
Da es von Gesetzeswegen keine Begründung enthält, wäre eine Veröffentlichung relativ sinnfrei.
schrieb:
schrieb:
"Für Fans des FreeStyle Libre dürfte der Beschluss des G-BA leider wenig bringen, denn die Empfehlung ist ausdrücklich auf sog. Realtime-Glucosemessung beschränkt. Ein medizinischer Nutzen wurde nämlich nur für solche Systeme zum kontinuierlichen Glukosemessung nachgewiesen, welche vor Unterzuckerungen bzw. zu hohen Werten alarmieren. Das FreeStyle Libre misst zwar kontinuierlich den Glukosegehalt, bietet aber keine solche Alarmierung."
Quelle.: http://www.diabetes-und-recht.de/kontinuierliche-glukosemessung-wird-kassenleistung/
Datiert auf den 22.06.2016 - Also wenige Tage nach der Veröffentlichung des Beschlusstextes des GBA!
Ja, und? Da äußert er sich zum GBA-Entscheid, nicht zum Urteil. Hat nichts miteinander zu tun.
schrieb:
Der Vertreter der Krankenkasse hat sich einfach nur gedacht "Wer weiß wie die Bewertung in 3 Wochen ausfällt... Soll die Dame doch mit dem Libre glücklich werden... Durch das Anerkenntnis hat sowieso kein anderer einen durchsetzbaren Anspruch... Kostenrisiko minimiert.".
a) darf ich Deine Glaskugel bekommen? Könnte auch mir beruflich helfen, wenn ich so einfach wüßte, was die Gegenpartei denkt.
b) Durch ein streitiges Urteil hätte auch kein anderer einen Anspruch bekommen. Urteile gelten immer nur zwischen dehn Streitenden.
c) warum ein Anerkenntnis im Sozialrecht anders zu bewerten ist als im Zivilrecht, hatte ich schon dargelegt.
Möge sich einfach jeder selber seine Meinung bilden, Grundlagen dafür finden sich hier ja jetzt genug. -
am 04.02.2017 07:53:19 | IP (Hash): 969733726
Habe mit meine Dia Ärztin drüber geredet, die meinte das diese Geräte eher für Typ 1 gedacht sind.
Ich solle mich weiter an die übliche Messart halten, da ich täglich nur 2 - 3 mal messen muss.
Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
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am 04.02.2017 10:14:35 | IP (Hash): 1266695466
Wenn Du hier mal schaust, hast Du da mit der roten Kurve einen durchschnittlichen gesunden Blutzucker-Verlauf. https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d8/Glucose-insulin-day-german.svg/800px-Glucose-insulin-day-german.svg.png
An welchen 3 Punkten wolltest Du da 3mal am Tag messen, um zu sehen, wie passend der BZ wirklich in seiner gesunden Spur läuft?
Oder wo im Vergleich dazu sich Deiner bewegt und wo Du gezielt daran was tun könntest, dass die Spur von Deinem dem durchschnittlich gesunden wenigstens immer näher kommt?
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
Cracktros
Rang: Gastam 04.02.2017 10:26:55 | IP (Hash): 2046145293
Wie sollte er, in der Therapieform die er vorordnet bekommen hat, gezielt und Punktgenau etwas verändern können? Die Messungen dienen, wahrscheinlich, eher um Zusatzinformationen über BZ-Verläufe zu sammeln, oder der rechtzeitigen Entdeckung einer Entgleisung.
Ups- nun Entdecke ich mich dabei, wie ich über etwas schreibe, was ich garnicht verstehe. Bei Typ 2 ist alles anders, als bei Typ 1. -
am 04.02.2017 17:02:26 | IP (Hash): 1266695466
Wenn Du nur Lantus hättest, könntest Du dir damit doch sehr gezielt einen gesunden BZ machen: Du bräuchtest dich nur mit dem Essen gezielt nach der jeweiligen Lantuswirkung zu richten, und das ginge halt nur mit genauer Kenntnis vom jeweils aktuellen Verlaufs-Stück vom BZ, also mit gezieltem Messen und Essen.
Das ist ein praktischer Ansatz, der wenigstens zum gesunden Kennenlernen auch mit jeder Form von Typ2 Diabetes und jeder Medikantion funktioniert - unter der Voraussetzung, dass der jeweils Betroffene seinen BZ gesund steuern lernen will.
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
Cracktros
Rang: Gastam 04.02.2017 17:19:07 | IP (Hash): 2046145293
Des Generals Werte zeigen nicht nur einen erhöhten Blutzucker, sonder auch schlechte Werte in anderen Bereichen. Der General wird mit Tabletten behandelt und hat, aller Voraussicht nach, eine eigene Insulinproduktion. Nur kommt des Generals Insulin nicht so gut, dort wo es wirken soll, bei den Zellen an. Eventuell gibt seine Leber auch zu viel Kohlehydrate ab. Oder es ist eine Kobination von beiden Störungen, die vor liegt.
Also müssen mehrere Baustellen bearbeitet werden, oder?
Wie gesagt, ich kenne mich mit Typ 2 nicht aus. Das ist nur der laienhafte Blich darauf. -
am 04.02.2017 17:47:35 | IP (Hash): 1266695466
Gesund gibt die Leber immer nur so viel Glukose aus, wie verbraucht wird, Typ2-gestört ein beliebiges Vielfaches mehr.
Es gibt bislang keine Behandlung, die diese Störung beheben könnte, sondern nur Tabletten zum allgemeinen Bremsen der Glukose-Ausgabe.
Für Insulin, das angeblich zu wenig wirke, gibt es Tabletten, die die Insulin-Ausgabe der Betas zusätzlich antreiben und mit den Inkretin-Mimetika auch Mittel, die diesen zusätzlichen Antrieb auf das Verstoffwechseln neu gegessener Glukose begrenzen.
Die wenigere Wirkung vom Insulin wird also mit mehr Insulin ausgeglichen, und nichts anderes machen wir, wenn wir 2er schließlich Insulin aus dem Pen dazu nehmen. Und wie auch unsere Brüder und Schwestern im Typ1 haben wir zu unserer verhaltensmäßigen Orientierung nur das Beobachten unseres BZ.
Wie Du kann ich nur an meinem BZ mein Spritz- und Ess- und Bewegungs-Verhalten ausrichten bzw. fortlaufend möglichst alles möglichst passend aufeinander abstimmen.
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung.
Bearbeitet von User am 04.02.2017 17:49:08. Grund: Korrektur -
Cracktros
Rang: Gastam 04.02.2017 18:00:57 | IP (Hash): 2046145293
Bei einem mehr an Insulin ist zu bedenken, daß eine Down Regulation der Zellen beginnt....folglich wird noch mehr Insulin benötigt... Typ-2 ist wirklich komplex. -
am 04.02.2017 18:44:50 | IP (Hash): 1266695466
Ein gutes Stück von der Komplexität schulden wir der fachlichen Denke, die im Laufe der Behandlungs-Geschichte darum gesponnen wurde. Und die Spinnerei scheint mir noch in vollem Gange.
Wenn Du nur mal schaust, dass in etwa 50% der bariatrischen Aufnahmeverkleinerungen bei schwerstgewichtigen Typ2 im Zeitrahmen von ner guten Woche die vollständige Normalisiserung von Glukose- UND Insulin-Ausgabe UND BZ-Verlauf erreicht wird, dann gibt es bis heute dafür KEINERLEI schlüssige Erklärung.
Denn wo sich im Rahmen von ner Woche weder am Gewicht noch am Zustand der peripheren Zellen irgendwas grundlegend geändert hat, kann die gestörte Ausgabe von Glukose und Insulin bis dahin NICHT von den peripheren Zellen verursacht worden sein, auf die man das ja mit der IR immer schiebt.
Aber dazu und wie man sich den Typ2 erklären will, wenn die IR dazu nicht mehr taugt, gibt es bislang keinen einzigen ernsthaften Erklärungsversuch.
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung. -
Cracktros
Rang: Gastam 04.02.2017 18:51:45 | IP (Hash): 209299180
In der Forschung werden Entzündungen und bestimmte Proteine diskutiert. Mal sehen was ais diesen Diskusionen übrig bleibt. -
am 05.02.2017 12:37:38 | IP (Hash): 345411336
Man liest ja immer mal die Vorstellung, dass wenn die Kasse solch Messgerät oder die Sensoren dazu nicht bezahlen will, selbst die Übernahme der kpl. Kosten der Sensoren ins Auge gefasst werden.
Pauschal hat man im günstigsten Fall, also alle Sensoren laufen 14 Tage, keiner fällt ab und wenn doch wird er von Abbott ersetzt, dafür ca. 1550 € pro Jahr an Aufwendungen.
Reiner -
Cracktros
Rang: Gastam 05.02.2017 13:48:08 | IP (Hash): 1998567832
Würde es keine Rabatverträge der KKs mit Herstellern von Blutzuckermessgeräten geben würde sich das FreeStyle ab 7 Messungen am Tag lohnen. Bei der Kostenkalkulation darf nicht vergessen werden, dass zusätzlich die blutige Messung notwendig wird, bei schnell fallenden Werten.
Hierzu müsste das Gerät/ die Software aber aufhören Nutzerdaten zu sammeln. Selbst im jü guten G-BA Entscheid, zum Thema CGM, war es Thema.
Auf der anderen Seite: Der neuste G-BA Entscheid könnte KKs zum Nachdenken bewegen, denn wenn echte CGMs Erstatungsfähig für viele werden und viele Anträge stellen, könnte es für die KKs günstiger sein , dass FGM ohne große Prüfung zu genehmigen um so die Patienten vor dem teureren CGMs fernzuhalten......ich bin gespannt was passiert. -
am 07.02.2017 09:26:14 | IP (Hash): 1830427193
Einen Antrag bei der KK stellen heißt ja nicht dass er automatisch genehmigt wird. Ohne ausreichend Zuarbeit von Arzt oder Gutachter wird das nach meiner Erfahrung nichts.
In den Fragebögen der KK wird nach der in den letzten beiden Jahren pro Jahr verordneten Anzahl der Teststreifen gefragt, das waren bei mir 2800 pro Jahr also durchschnittlich 7,6 am Tag. Das war der KK im ersten Anlauf nicht genug!
Wo steht dass bei schnell fallenden Werten eine Streifen-Messung zu machen ist?
In der BA von Abbott steht dass bei unerklärlich hohen oder niedrigen Werten eine Gegenmessung vorzunehmen ist.
Lies mal in meinen Beiträgen wie es mir 2016 ergangen ist bis das FSL hier zu Hause lag!
Reiner
Bearbeitet von User am 30.04.2017 19:04:14. Grund: Text hinzugefügt -
am 11.04.2017 19:02:39 | IP (Hash): 603741467
mein Arzt hat 2 Rezepte ausgestellt. 1. Rezept für Lesegerät und 2 Sensoren und ein 2. Rezept für den Jahresbedarf an Sensoren.
Mit diesen Rezepten habe ich online bei FreeStylelibre das Gerät bestellt. Da meine Krankenkasse in der online-Liste enthalten war musste ich das Gerät NICHT vorher bei der Krankenkasse beantragen. Zwischen online-Bestellung und Erhalt des FreeStyle Libre mit Sensoren vergingen 10 Tage. Das war im März 2017 -
am 11.04.2017 19:11:09 | IP (Hash): 603741467
mir hat der Arzt zusätzlich zum FreeStyle Libre auch 50 Teststreifen des FreeStyle Libre auf Rezept verschrieben, damit ich damit das Gerät kalibrieren kann. Wäre so von Abbott empfohlen -
am 29.04.2017 07:16:44 | IP (Hash): 982238993
Kannst Du mir Mitteilen wie Du den Libre kallibrierts?
Ich hab mir die Anleitung und die FAQ auf Abbott durchgelesen, kann aber nix finden! -
am 30.04.2017 19:02:53 | IP (Hash): 5657125
Libre lässt sich nicht kalibrieren, ich hatte diesbezüglich schon bei der Hotline nachgefragt.
Reiner -
am 30.04.2017 19:55:15 | IP (Hash): 895870476
Nach der Hotline mir gegenüber kalibriert man das Libre, indem man zu Anfang eines neuen Sensors ein paar Male parallel zum Scan mit Teststreifen am Lesegerät misst. NICHT MIT EINEM ZWEITEN GERÄT!
In meinen Testreihen haben sich die Werte zwar angenähert und manchmal auch bis zur Übereinstimmung - aber immer für meinen Bedarf viel zu weit entfernt von meinem Stammfingerpieks.
Deswegen lese ich den Sensor mit dem alten Handy mit NFC und mit der Glimp App aus, die sich super kalibrieren lässt :)
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung.
Bearbeitet von User am 30.04.2017 19:57:09. Grund: Ergänzt -
am 07.07.2017 08:21:47 | IP (Hash): 1123734086
Hi,
also meine KK bezahlt zwar den Sensor und das Gerät (Wiener GKK)
ABER nur 6 Sensoren pro quartal. Da frag ich mich schon was da geistig abgeht. Was mach ich jetzt in den restlichen 7 Tagen?
Was mach ich, wenn ein Sensor beim Sport abradiert wird?
Was mach ich bei defekt eines Sensors?
wie man sich so dämlich anstellen kann ist mir ein Rätsel, denn das Prinzip des Geräts ist sehr gut.
Wo werden eigentlich Daten an einen Amisercver hochgeladen? Wie soll das passieren wenn ich das nicht anstoße? -
am 07.07.2017 08:50:53 | IP (Hash): 2108455638
Spätschaden schrieb:
wie man sich so dämlich anstellen kann ist mir ein Rätsel, denn das Prinzip des Geräts ist sehr gut.
Wo werden eigentlich Daten an einen Amisercver hochgeladen? Wie soll das passieren wenn ich das nicht anstoße?
Freu Dich doch, dass Du Sensor bezahlt kriegst.
Und wenn Du die Daten nicht auf einem "Amiserver" sehen willst, dann trenne beim Auslesen der Daten/Bearbeiten der Daten die Internetverbindung.
Schon wissen die bösen Amis nix über Deinen Blutzucker.... -
am 07.07.2017 11:53:50 | IP (Hash): 1123734086
TypEinser schrieb:
Spätschaden schrieb:
wie man sich so dämlich anstellen kann ist mir ein Rätsel, denn das Prinzip des Geräts ist sehr gut.
Wo werden eigentlich Daten an einen Amisercver hochgeladen? Wie soll das passieren wenn ich das nicht anstoße?
Freu Dich doch, dass Du Sensor bezahlt kriegst.
Und wenn Du die Daten nicht auf einem "Amiserver" sehen willst, dann trenne beim Auslesen der Daten/Bearbeiten der Daten die Internetverbindung.
Schon wissen die bösen Amis nix über Deinen Blutzucker....
Mein Problem sind die 3 fehlenden Tage im Monat wo ich keinen Sensor habe. DAS ist mein Problem.
Wie soll ich das lösen?
Dazu die Sache mit defekten Sensoren, wie stellt man sich das vo?
Selber kaufen? Bei 60€ ??? -
am 07.07.2017 12:21:00 | IP (Hash): 2108455638
Du könntest den 14-Tage-Sensor für die 3 fehlenden Tage beantragen,
alternativ blutig messen,
und defekte Sensoren kannst Du bei Abbott reklamieren.
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DO NOT FEED THE TROLL!!!
http://www.diabetes-online.de/a/die-wichtigsten-werte-ein-ueberblick-1776718