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WARNUNG VOR ZEHENAMPUTATIONEN UNTER SGLT2-HEMMERN
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am 04.03.2017 20:27:01 | IP (Hash): 1413228958
Bei ALLEN DMPs ALLER kranken Kassen bestimmt der behandelnde (Fach-)Arzt Ziel und Verlauf der Behandlung. Zusammen mit der/dem Betroffenen - in genau dem Info-Umfang, den der jeweilige Dok selbst hat und für angemessen hält. Und angemessen ist, was in den DDG-Praxisleitlinien Typ2 steht.
Persönliche Praxis-Erfahrung geht bei den Patienten-Umsatz-Zahlen praktisch nicht mehr, kann kein Mensch mehr im Kopf behalten. Und ist auch zeitmäßig nicht mehr machbar, und schließlich auch juristisch nicht. Denn ALLES, was in der Behandlung von den Praxisleitlinien abweicht, ist juristisch angreifbar, und zwar sowohl von den Leistungsträgern wie auch von den Leistungempfängern.
Negative Abweichungen sind immer möglich, weil der Dok immer auf unzulängliche Compliance verweisen kann. Positive Abweichungen sind nur auf ausdrücklichen eigenen Betroffenen-Wunsch möglich und funzen nur in dem Maße, in dem wir Betroffene selbst uns informieren und mit unserem Diabetes arrangieren.
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung.1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
Cracktros
Rang: Gastam 04.03.2017 21:03:18 | IP (Hash): 1990122314
Ich halte die "Leitlinien" für total veraltetes geschreibsel, zumindest für Typ 1 Diabetiker.
Die Leitlinie zur Therapie des Typ 1 Diabetes ist von 2011 (edit), nach dem sie 2001 angefangen haben über solch eine Leitlinie nachzudenken (/edit], der Inhalt ist also 16 Jahre alt. Alle Entwicklungen und Erkenntnisse von 16 Jahren werden Ignoriert. Ich denken, dass der Berliner Flughafen (BER) schneller gebaut wird, als die DDG guten Tag sagen kann. Das CGM, ist zum Beispiel immer noch kein Thema bei den Leitlinien der DDG. Ich zitiere aus den gültigen Leitlinien
"Bis 2011 war es nicht ausreichend belegt, dass die Anwendung
der kontinuierlichen Glukosemessung zu einer Senkung des
HbA1c-Werts führt".
(Edit) Selbst das Gesetz ist schneller, aber zu unpräzise, als die DDG. Denn das CGM ist Gesetz. Ärzte und DDG müssen es aber zum leben erwecken (/Edit)
Für mich sind diese Leitlinien ein historisches Dokument ohne Therapierelevaz.
Allerdings habe ich keine Ahnung wie es für den Typ 2 Diabetes ist
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DO NOT FEED THE TROLL!!!
Bearbeitet von User am 04.03.2017 21:33:21. Grund: - -
am 05.03.2017 10:38:04 | IP (Hash): 1504661648
Die Behandlung hat nach wie vor für alle Menschen mit Diabetes nach wie vor nur 1 einziges vorrangiges Ziel: akute Beschwerden vermeiden!
Und akute Beschwerden sind für ALLE Menschen mit Diabetes Unterzuckerungen, Hypos, und für Typ1 Ketoazidosen. Typ1 muss dafür also nach oben und unten begrenzt werden, während Typ2 nur nach unten begrenzt werden muss, weil höherer BZ für den ja akut ja keine Folge macht und damit nicht so gefährlich ist. Deswegen kann man den sehr viel sicherer etwas höher einstellen, und darauf gründet auch die Idee, dass der Typ2 seinen BZ meistens nicht messen muss. Dass damit mehr Folgekrankheiten produziert werden, gilt noch immer nicht als Folge des insgesamt sehr viel mehr Jahre sehr viel höheren Blutzuckers, sondern als Typ2 Schicksal.
Folgekrankheiten zu vermeiden, ist nirgendwo als Ziel festgeschrieben. Es ist eine schöne Zugabe, wenn die Behandlung gut läuft. Aber Folgekrankheiten gelten als völlig normal und wirklich wichtig aus Sicht der Diabetologie ist, Folgekrankheiten frühzeitig zu entdecken und zu behandeln. Praktisch ALLER Fortschritt in der Diabetes-Behandlung basiert auf der früheren Erkennung und besseren Behandlung der diabetischen Folgen.
Die Praxis-Leitlinien sind die einzige und ja keineswegs verbindliche Skizze einer ordentlichen Behandlung. Die wird darüber hinaus immer enger mit immer weniger Ärzten für immer mehr Betroffene, mit immer teureren Medis für immer mehr Betroffene und mit immer weniger Bereitschaft auf Seiten von immer mehr Betroffenen, die Verantwortung für den eigenen Diabetes selbst zu übernehmen und ihren Blutzucker in eigener Regie selbst möglichst gesund zu steuern.
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Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine persönliche ärztliche Diagnose oder/und Behandlung.