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  • Meinung

    Rang: Gast
    am 18.10.2010 11:58:31
    Hi Dani,

    für mich klingt die Anfrage bissel komisch, denn Doris schrieb ja, wenn er keinen SBG von mindestens 50% erhält, verliert er seine Arbeitsstelle.....

    WAS da dahinter steckt, wissen wir nicht. Ich würde gern wissen, WARUM er die denn dann verlieren sollte...

    Und die Formulierung: wie schreibt man das am Besten, irritiert mich auch, sorry.

    @Doris, die Sozialämter haben Richtlinien für die Festlegung des Grades der Behinderung, nach denen sie sich richten, in Zusammenhang mit der ärztlichen Begutachtung. Und der Grad der Behinderung kann z.B. auch befristet erteilt weden, wenn z.B. eine Behandlung Aussicht auf Genesung bringt.

    Unbefristet wird der nur erteilt, wenn es sich um irreversible Schäden handelt.

    Alles Gute.
    von Meinung
  • eh

    Rang: Gast
    am 18.10.2010 17:16:53
    WAS und WARUM geht dich überhaupt nichts an.
    Wenn du eine Antwort weißt, dann antworte, wenn nicht, dann halt dich raus.

    Diese ist kein Forum wo man seine persönliche Neugier befriedigen kann.