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Blutzuckerwerte
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Doris
Rang: Gastam 15.10.2010 10:19:54
Hallo
Ein Arbeitskollege hat einen sehr schwer einstellbaren Diabetes Typ2. Einen HBa1c Wert von 11. Er spritz im schnitt 6 mal am Tag.Jetzt hat er einen GBD von 50 beantragt.Das Amt für Soziales hat die Messergebnisse und möchte jetzt wissen: Wie zu den Messergebnisse angepaßte Insulindosis sind.Wenn er keinen GdB von 50 bekommt verliert er seine Arbeitsstelle. Reicht das aus wenn er die 6-7 Dosis so aufschreibt wie sie sind oder schreibt man das etwas anders. Würde mich freuen wenn ihr ihm helfen könnt und ich einen guter Arbeitskollege behalten kann.
lg Doris -
peter
Rang: Gastam 15.10.2010 10:36:29
da hat dich dein kollege recht falsch informiert,
es gibt keinen schwereinstellbaren diabetes typ 2
und schon gar nicht mit einem hba1c von 11%,
da fragt sich jeder INSULINER -weshalb- da so oft gespritzt wird ohne nutzen.
der kollege sollte eine kompetente schulung suchen und absolvieren, denn er spritzt sich ständig in höhere resistenz.
da hilft nur know how , kein behinderten ausweis.
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Doris
Rang: Gastam 15.10.2010 11:02:54
Hallo und Danke für deine Antwort
Er hat zusätzlich einen Tumor unteranderem sind die Werte so schlecht. Wie sollte man es schreiben so das sie um einen gdb von 50 nicht vorbei kommen.
lg Doris -
Meinung
Rang: Gastam 15.10.2010 11:48:32
Hallo Doris,
das klingt ja, als wolltet ihr das Amt bescheißen. Das finde ich schon wirklich dreist. Und wir sollen dir sagen, wqie man das macht?
Den Zahn kann ich dir gleich ziehen.
Wegen Diabetes Typ 2 bekommt er keine 50 Prozent. Wenn sein Langzeitwert bei 11 liegt, ist er auch selbst dran schuld, weil er sich nicht um Abhilfe bemüht oder seinen Diabets ignoriert. Es gibt keinen schwer einstellbaren Diabetes. Wenn er das zu dir sagt, verarscht er dich und das kräftig.
Schwerbehindert heißt, man hat eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die entweder vorrübergehend ist oder für immer bleibt.
Ich bin beinamputiert und habe auch nur 50 % dafür bekommen.
Er oder ihr könnt schreiben, was ihr wollt, die Einschätzung und Festlegung des Behinderungsgrads wird nach einer ärztlichen Begutachtung erfolgen.
Habe ich richtig verstanden, ih wollt, dass der einen Scherbehindertegrad von 50% erhält, nur damit er nicht gekündigt wird, weil er dann Kündigungsschutz hat?
Was ist denn DAS für eine abartige Nummer, sorry.
Auch DEN Zahn kann ich Euch ziehen.
Wenn er auf Grund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in seinem Job arbeiten kann, hilft ihm der Kündigungsschutz nichts. DAnn muss er sich z.B. um eine berufliche Reha kümmern.
Man bekommt JEDEN Schwerbehinderten los, wenn man will als Arbeitgeber.
Ich wäre froh, wenn ich gesund wäre und diesen Shit-Behindertenrgrad nicht hätte. Und Ihr wollt damit Schindluder treiben.
Ich habe nur nicht ganz verstanden, wieso er dann seinen Job verlieren sollte, wenn er keinen Schwerbehindertengrad von 50 hat?
Was ist denn dafür der Grund? von Meinung -
Nachtrag
Rang: Gastam 15.10.2010 11:51:22
Vielleicht wäre es besser, du gehst mit deinem Kollegen mal zu einem Beratungsgespräch beim Arbeitsgericht und lasst Euch beraten....
Den Antrag auf Feststellung des Schwerbehinderungsgrades gibts es im Internt, das Deckblatt bzw. Mantelbogen wid eer ausfüllen, ABER dann folgen die Seiten für alle möglichen Bestätigungen, u.a. die vom Arzt, die er erbringen muss. von Nachtrag -
Jürgen
Rang: Gastam 15.10.2010 12:31:34
Moin Doris,
ein Tumor mag besondere Beschwerden erklären, aber keinen so extrem zu hohen Blutzucker. Den erklärt nur eine völlig mangelhafte Einstellung. Das Gemeine dran: so deutlich zu hoch muss Dein Kollege für die selbe Scheibe Brot 2-3mal so viel Insulin spritzen, wie bei einem halbwegs gesunden Blutzucker - egal ob mit oder ohne Tumor.
Dabei kommt es nicht darauf an, wie oft man spritzt, sondern wie passend man zu seinem Essen spritzt und wie passend man für die Zeit zwischen den Mahlzeiten und für die Nacht spritzt. Ich spritze z.B. 6-10mal pro Tag und mache mir damit einen völlig gesunden Blutzucker-Verlauf mit HBA1c-Wert von zuletzt 5,2.
Nach meiner unmaßgeblichen Ansicht würdest Du ihm mehr helfen, wenn Du ihn zu einem Diabetologen und zu einer Schulung bewegst, denn statt der 11 sollte wenigstens eine 7 erreicht werden, und damit würde es Deinem Kollegen schon jeden Tag um Welten besser gehen, und er wäre deutlich leistungsfähiger.
Ich habe zwar einen, weil ich an 2 Stöcken gehe und mir der Behinderten-Ausweis das Parken erleichtert, aber ansonsten wüßte ich keinen Vorteil, der nicht auch gleich mit einer guten Portion Nachteile verbunden wäre. Und ein Arbeitsplatz lässt sich mit dem offiziellen Behinderten-Status allenfalls vorübergehend halten, wenn er tatsächlich überflüssig geworden ist oder man nicht (mehr) die normale Leistung darauf bringt.
Bisdann, Jürgen -
eh
Rang: Gastam 15.10.2010 15:17:56
"es gibt keinen schwereinstellbaren diabetes typ 2"
Was ist denn das für ein dummes Gerede?
Natürlich gibt es einen schwer einstellbaren Typ 2.
Wenn man schon keine Ahnung von der Materie hat, dann sollte man die Klappe halten und nicht solchen Unsinn verbreiten. von eh -
ss
Rang: Gastam 15.10.2010 19:30:08
Bravo!
Natürlich gibt es viele Gründe, weshalb auch ein Typ2 Diabetes schwer einstellbar sein kann. Z.B. ein Tumor, schwere Adipositas, Stoffwechsel- und Hormonstörungen usw.usw.
Aber die Aussage passt zu diesem Forum.
Alles- , Besserwisser und Anmacher! -
ntgbt
Rang: Gastam 15.10.2010 23:45:42
>>Aber die Aussage passt zu diesem Forum.
Alles- , Besserwisser und Anmacher!<<
Du hast die "intelligenten Toilettenbenutzer" vergessen (auch "Klugscheisser" genannt) -
Daniela
Rang: Gastam 17.10.2010 01:03:12
Hallo Doris,
es geht hier doch um den Erhalt des Arbeitsplatzes, den der Kollege durch den GdB von 50% erreichen will.
Möglicherweise kann er im Falle eines geringer ausfallenden GdB einen Antrag auf Gleichstellung beantragen - damit hat er dann auch besonderen Kündigungsschutz.
Er wird um eine Untersuchung nicht herumkommen, soll sein BZ-Tagebuch (in dem sind BZ-Werte, BE und Insulindosen zu vermerken) mitnehmen und die Ärzte im Antrag nennen, die ihn behandeln (auch die wegen des Tumors).
Er muss dann sämtliche Beschwerden im Antrag vermerken, alle Diagnosen.
Naja, es kann sein, dass es da mit 50% schwierig wird, ich habe auch "nur" 60% mit T1-Diabetes, Insulinallergie und Wirbelgleiten.
Letztendlich wird der Gesamtzustand beurteilt, Einzeldiagnosen zählen nicht, sind aber wichtig damit der Gutachter sich vorbereiten kann.
Viel Glück wünsche ich Deinem Kollegen,
Daniela