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Grad der Behinderung

  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 0
    Beiträge: 103
    Mitglied seit: 02.06.2017
    am 30.06.2018 19:07:16 | IP (Hash): 1846990989
    GdB 40 : Bringt gar nichts, ausser eventuell Gleichstellung möglich. (nur relevant für Kündigungsschutz oder fürs Arbeitsamt)

    Neben der entsprechenden Insulintherapie, die jeder T1 auf ICT oder Pumpe hat, braucht es noch "gravierende und erhebliche Einschnitte in der Lebensführung."

    Ist natürlich schwammig, aber mit den alltäglichen Unangenehmlichkeiten und Aufwand wie sie hier gepostet wurden kann man nicht argumentieren. Da hat ein Gericht schonmal geurteilt dass das der Krankheit immanent ist, also schon mit einberechnet. Die Beinträchtigung müsste so stark sein dass man zB nicht mehr arbeiten kann und das ist nur mit T1 alleine unwahrscheinlich.
    Kinder kriegen 50 naja weil sie halt Kinder sind.

    Mein Eindruck ist wer für T1 irgendwann mal 50 zugesprochen bekam echt Glück gehabt, heute scheint es schwieriger.

    ( Krass finde ich was ich eben nebenbei gelesen habe:
    Ein blindes Auge: 30
    Verlust von drei Fingern ,mit Einschluss des Daumens: 40
    Verlust beider Daumen: 40 )
    Bearbeitet von User am 30.06.2018 19:08:18. Grund: asdf
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  • Cracktros

    Rang: Gast
    am 30.06.2018 19:37:19 | IP (Hash): 106242082
    Ich habe das Urteil auch gelesen, fand aber die Begründung des Klägers schwach und von daher das Urteil gerechtfertigt. Das Urteil ist
    a) Kein Urteil des Bundessozialgerichtes und deswegen nicht bindend,
    b) Entlässt die Ämter und Gerichte nicht von Einzelfallprüfungen.

    Zum Urteil:
    Die Klägerin hat sich ausschließlich auf medizinische Begründungen eingelassen , sie lag ein medizinisches Gutachten über das Vorhanden sein einer Neuropathie vor und schrieb etwas von instabilere Stoffwechsellage die 6 Messungen am Tag nötig machen würden . Was sie aber unterlassen hat, war die Begründung der Einschränkungen in der Lebensführung . Das Gericht sagte dazu (Zitat Urteil) "Bei therapiebedingten Einschränkungen in der Lebensführung können z.B. die Planung des Tagesablaufs, die Gestaltung der Freizeit, die Zubereitung der Mahlzeiten, die Berufsausübung und die Mobilität beachtet werden". Ich bin kein Jurist, aber ich Denke, dass dieser Teil stärker zu betonen ist. Und ich denke, dass hier nicht nur ein Teilbereich des Lebens genügt. Am Ende ist es die Masse an Einschränkungen, die ein Gesamtbild ergeben. Im Urteil steht dazu "und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind“ ist daher nicht nur therapiebezogen gemeint, sondern dahingehend zu verstehen, dass neben dem eigentlichen Therapieaufwand durch die notwendigen Insulininjektionen und die selbständige jeweilige Dosisanpassung eine zusätzliche Wertung notwendig ist, um die Schwerbehinderung zu rechtfertigen."
    Nur, weiß ich nicht ob ich das richtig Interpretiert habe??? Ganz schön kompliziert, für einen Laien wie mich. Muss das Versorgungsamt jemanden dabei helfen, oder sind die nur dazu da Behinderte schlechter zu stellen?

    Bearbeitet von User am 30.06.2018 19:48:36. Grund: -
  • Cracktros

    Rang: Gast
    am 30.06.2018 20:25:06 | IP (Hash): 106242082
    Pelzlöffel schrieb:


    Mein Eindruck ist wer für T1 irgendwann mal 50 zugesprochen bekam echt Glück gehabt, heute scheint es schwieriger. )



    Diesen Eindruck habe ich auch gewonnen, nach dem was ich gelesen habe. Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung, im Jahre 2010, den Diabetikern das Leben schwerer gemacht. Das Perfide daran ist, dass die selben Herrschaften die, die Hürden, für eine Schwerbehinderung hoch gesetzt haben, gleichzeitig dafür verantwortlich sind, dass die Teilhabe für Diabetiker, zum Beispiel als Beamte, erschwert wird. Aber das ist ein anderes Thema. Das ist Politik zum kotzen.

    Pelzlöffel schrieb:

    ( Krass finde ich was ich eben nebenbei gelesen habe:
    Ein blindes Auge: 30
    Verlust von drei Fingern ,mit Einschluss des Daumens: 40
    Verlust beider Daumen: 40 )



    Ja, krass ist das. Aber, das entwertet nicht die Nachteile die Menschen mit Diabetes haben. Die Teilhabe am Leben ist Stärker betroffen als der Verlust eines Daumens. Im Bekanntenkreis ist jemand mit einem fehlenden Ringfinger. Er macht sich keine Gedanken ob er die Party nun Verlassen muss, da ansonsten die Werte am nächsten Tag schlecht sein werden. Ober ob er ein Bier mehr Trinken kann, ohne eine Unterzuckerung zu Erleiden, die er nicht erkennen kann. Auch muss er nicht mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt, zur Arbeit, Wach werden um eventuelle Unterzuckerungen zu Behandeln. Oder, auf langen Autostrecken, wegen Unterzuckerungen am Seitenstreifen respektive am Rastplatz 45-60 Minuten warten um eine Unterzuckerung zu behandeln. Auch muss er nicht damit rechnen, das hohe Werte die Fähigkeit zur Konzentration mindern..usw., usw. usw...


    Bearbeitet von User am 30.06.2018 20:58:48. Grund: -
  • Rang: Erweitertes Mitglied
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    Beiträge: 103
    Mitglied seit: 02.06.2017
    am 30.06.2018 21:45:12 | IP (Hash): 1846990989
    Ich interpretiere das Urteil so dass diese ganzen "kleinen Sachen" durch eine Insulintherapie bei der Planung von Mahlzeiten, Freizeit usw eben nicht für GdB 50 ausreichen.
    Die "normalen" Insulintherapie-Probleme sind in den GdB 40 quasi schon miteingerechnet. Bzw diese Sachen die Du aufzählst, dafür gibt es eben die 40. (Die 40 gibt es ja nicht weil man sich paarmal in den Finger oder Bauch sticht.)
    Für GdB 50 muss da noch etwas zusätzliches sein, vielleicht Hypowahrnehmungsstörung oder Magenprobleme die BZ-Steuerung erschweren, sowas halt.

    ---

    "Im Bekanntenkreis ist jemand mit einem fehlenden Ringfinger."

    Ok, aber drei Finger plus Daumen? Ohne Daumen kann man nichts richtig greifen. Stell dir mal vor dein rechter Daumen plus zwei andere Finger sind weg..damit wäre jeder IMMER eingeschränkt. Beim Diabetes gibt es zumindest die Möglichkeit sich nicht eingeschränkt zu fühlen.
     1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag.
  • Cracktros

    Rang: Gast
    am 30.06.2018 23:33:07 | IP (Hash): 106242082
    Ich sage es mal so, wenn der Stoffwechsel und die Insulintherapie einigermaßen Lauffen, dann sind die Einschränkungen erträglich. Aber, wenn der Diabetes mal durchdreht, und das über längere Zeiträume, dann sind die Einschränkungen Emens. Die Versorgungsämter fordern Tagebücher über einen Zeitraum von 3-6 Monaten ein. Ist die Stoffwechsellage in diesem Zeitraum milde gestimmt, kann jemand mit einer Wahrnehmungsstörung für Unterzuckerungen nicht in der Lage sein zu beweisen, dass eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung besteht. Jemand, der aber bewusst eine Überinsulinierung herbeiführt würde auf einen Grad der Behinderung von 50 kommen. Von daher halte ich dieses Urteil, als Mensch mit Typ-1-Diabetes, für eine Fehlurteil. Wie gesagt, ich bin kein Jurist sondern Typ-1-Diabetiker.

    Auch würde ich mich weigern Einschränkungen pauschal, aufgrund von Kurven, zu Bewerten. Die Kurven zeigen nicht welcher Aufwand und welche Nachteile eingegangen wurden, um dieses Ergebnis zu erzielen.
    So würde zum Beispiel bei zwei Personen mit Typ-1-Diabetes die, die selbe Anzahl an Messungen durchführt, den gleichen HbA1c haben eine Person dabei sein, die keine Probleme mit nächtlichen Aktivitäten zeigt den Kontakt zum Freundeskreis pflegen können wehrend der andere Mensch, bei dem alles Werte ähnlich sind, aber nächtliche Aktivitäten vermieden werden müssen, den Kontakt zum Freundeskreis verlieren. Und beide würden den selben Grad der Behinderung erlangen. Dann stellt sich auch die Frage wie jeder Nachteil zu bewerten ist. Ist zum Beispiel das Greifen wichtiger als der Verlust des Freundeskreises und wie möchte man das Werten?

    Ergänzung:
    Hinzu kommt, dass das Führen eines Tagebuches oder Unterlassen der Führung eines Tagebuches ca 10 Grad ausmachen. Eine Messung und dem Zufolge durchgeführte Eintragungen dauern bei mir ca 30 sec. Bei der Person, die 6 Messungen pro Tag durchführt ist es für mich ein Aufwand von ca 3 Minuten. Stellt man die 3 Minuten der 1 Stunde, die das Beispiel mit dem frühen Aufstehen um gute Werte zum Autofahren zu bekommen, dann ist der Nachteil doch wesentlich höher, oder? Und nein nicht jeder Mensch mit Diabetes muss mit dem Auto zum Job, zur Uni oder zum Sport.
    Bearbeitet von User am 01.07.2018 00:29:46. Grund: ergänzung
  • Elfe

    Rang: Gast
    am 01.07.2018 01:11:32 | IP (Hash): 1978477806
    Dirk_B. schrieb:
    Bei mir gerade ganz großes Thema.

    Ich habe einen GdB von 40 und beanspruche einen von 50 sowie einen Kennbuchstaben "G". Begründet mit multiplen Einschränkungen, Diabetes, Neuropathien in den Beinen (neurologische und diabetische) mit starken Schmerzen und Einschränkungen beim gehen, massiven Verschleiß LWS,BWS,LWS, uvm.. Mein aktueller Verschlimmerungssantrag von 40 auf einen höheren Grad wurde gerade vergangene Woche abgelehnt. Da es mir nicht um ein "will ich gerne haben" sondern um eine Anerkenntnis meiner Einschränkungen und einen Nachteilsausgleich geht werde ich nun zunächst Hilfe beim SoVD und dann ggf. einem Anwalt holen.


    Hallo Dirk,
    denke auch, daß zumindest GdB 50 drin sein sollte.
    Und Hilfe beim Ausfüllen des Formulars ist wichtig (hatte Schwerbehindertenvertreterin an meiner Seite). Neben SoVD wäre auch VDK ein guter Ansprechpartner.
    Hatte zu Anfang per LADA/ICT und anderer Kleinigkeiten einen befristeten GdB von 40.
    Überprüfung stand so oder so an.
    Wichtig war, alle Diagnosen aufzuführen und alle Ärzte aufzuzählen, die mit der Behandlung befasst waren/sind.
    An die Schweigepflichtentbindung-Erklärung kann ich mich auch noch erinnern.
    Nur das ausgefüllte Formular wurde eingereicht, ohne weitere Arztberichte etc.
    Beispiel-Formular
    https://www.verwaltung.th-koeln.de/imperia/md/content/verwaltung/dezernat2/sg242/antrag_feststellungschwerbehindeung.pdf

    Kann nur vermuten, daß im Hintergrund Ärzte angefragt wurden zu deren Einschätzung ~ per Dr.-Titel beglaubigt. (Meine Patienten-Dummie-Meinung wollten die gar nicht wissen).
    Hatte per Briefpost dann Entscheidung erhalten zu 70 GdB unbegrenzt.

    @Cracktros
    Überlege dir gut, was dir GbB-Antrag bringt.
    Außerhalb des Arbeitsplatzes eigentlich wenig: Freibetrag in der Steuererklärung und ev. mal ein paar € bei Eintritt.
    Arbeitsplatz wichtig und wie du dich da präsentieren möchtest.
    1er, na und ?, bin leistungsfähig.
    Im Widerspruch dazu sind schon alleine die zusätzlichen Urlaubstage, die die Kollegen nicht verstehen.
    Ist äußerlich nicht anzusehen - alles noch dran.
    Bearbeitet von User am 01.07.2018 01:12:48. Grund: _
  • Cracktros

    Rang: Gast
    am 01.07.2018 01:33:52 | IP (Hash): 963289699
    Elfe schrieb:
    [

    @Cracktros
    Überlege dir gut, was dir GbB-Antrag bringt.
    Außerhalb des Arbeitsplatzes eigentlich wenig: Freibetrag in der Steuererklärung und ev. mal ein paar € bei Eintritt.
    Arbeitsplatz wichtig und wie du dich da präsentieren möchtest.
    1er, na und ?, bin leistungsfähig.
    Im Widerspruch dazu sind schon alleine die zusätzlichen Urlaubstage, die die Kollegen nicht verstehen.
    Ist äußerlich nicht anzusehen - alles noch dran.



    Auch hier sehr ich Unteterschiede:
    Ich bin bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der seine soziale Verantwortung ernst nimmt und mich, trotz der Einschränkungen die der Diabetes mit sich bringt, beschäftigt. Danke dafür. Nun könnte ein Grad von 50 auch meinem Ardgeber nützlich sein, da er weniger Abgaben abführen müsste. Mein Job ist kein 0815 Job, im Büro, der um 8 Uhr beginnt ud um 16 Uhr endet. Nein mein Job ist einer mit hoher körperlicher und geistiger Belastung. Auch fordert er eine hohe Reisebelastung. Das sind besondere Herausforderung für Diabetiker, die auch Kollegen auffallen. Auch einen Dank an die Supper Kollegen, die bei UZ so viel Geduld zeigen. Und auch das müsste, meiner Meinung nach, in den Grad der Behinderung einfließen. Denn natürlich gibt es die eine oder andere Situation, die mich zur kurzen Pause veranlasst und meine Kollegen fordert.

    Aber du hast recht- Gedanken wie es andere Arbeitgeber sehen könnten muss ich mir machen. Denn wer sagt, dass ich nein Lebenlang diesen Job mache. Eventuell wechsle ich in einem Büro -Job. Müsste man dann die Schwerbehinderung angeben, bei einer Bewerbung?
    Bearbeitet von User am 01.07.2018 01:54:37. Grund: Ergänzung
  • Cracktros

    Rang: Gast
    am 01.07.2018 01:42:39 | IP (Hash): 963289699
    @ Elfe,
    Explizit genant, für die Erreichung von über 50 Grad, bei vorhanden sein eines Diabetes, wird z.B. das nicht Teilnehmen können am Vereinsleben. Etwas, was ein Arzt schwer atestieren kann. Nur zur Info.
    Bearbeitet von User am 01.07.2018 10:29:22. Grund: -
  • Elfe

    Rang: Gast
    am 02.07.2018 01:31:22 | IP (Hash): 1978477806
    Cracktros schrieb:
    Auch hier sehr ich Unteterschiede:
    Ich bin bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der seine soziale Verantwortung ernst nimmt und mich, trotz der Einschränkungen die der Diabetes mit sich bringt, beschäftigt. Danke dafür. Nun könnte ein Grad von 50 auch meinem Ardgeber nützlich sein, da er weniger Abgaben abführen müsste. Mein Job ist kein 0815 Job, im Büro, der um 8 Uhr beginnt ud um 16 Uhr endet. Nein mein Job ist einer mit hoher körperlicher und geistiger Belastung. Auch fordert er eine hohe Reisebelastung. Das sind besondere Herausforderung für Diabetiker, die auch Kollegen auffallen. Auch einen Dank an die Supper Kollegen, die bei UZ so viel Geduld zeigen. Und auch das müsste, meiner Meinung nach, in den Grad der Behinderung einfließen. Denn natürlich gibt es die eine oder andere Situation, die mich zur kurzen Pause veranlasst und meine Kollegen fordert.

    Aber du hast recht- Gedanken wie es andere Arbeitgeber sehen könnten muss ich mir machen. Denn wer sagt, dass ich nein Lebenlang diesen Job mache. Eventuell wechsle ich in einem Büro -Job. Müsste man dann die Schwerbehinderung angeben, bei einer Bewerbung?


    Mein Arbeitgeber ist ja auch 'so verantwortungsvoll'.

    Wichtig ist aber der Arbeitsplatz im direkten Umgang mit Chefs und Kollegen.
    Die erste Schwierigkeit war, überhaupt Traubenzucker zur UZ-Regulierung dabei haben zu dürfen aufgrund der Vorschriften im örtlichen Sicherheitsbereich: Nicht essen und trinken dürfen, nur außerhalb (dauert, dahin zu kommen).

    Hilfe bei UZ von Kollegen habe ich nicht bekommen.
    Habe so gezittert, daß ich kaum vor deren Augen den Sensor ins BZ-Messgerät bekommen habe.
    War in meiner Anfangszeit, jetzt Einnahme Zucker - bessergehen abwarten und dann ggfs. messen.

    Deine jetzigen verständnisvollen Super-Kollegen sind Gold wert.
    Und wenn du einen Sinn in deiner professionellen Aufgabe siehst, auch.

    'Reisebereitschaft' ist selbstverständlich eine Herausforderung für Diabetiker.
    Privater Urlaub aber auch.
    Genügend Vorrat an Medikamenten und Hilfsmitteln im Handgepäck mitnehmen, Ausweispapiere und Zahlungsmittel (Kreditkarte).
    Sollte man eine Klamotte oder die Zahnbürste vergessen haben, lässt sich das vor Ort auch nachkaufen.
    Priorität des Kofferpackens verschiebt sich.
  • Dibein

    Rang: Gast
    am 02.07.2018 23:09:26 | IP (Hash): 1664081084
    Gerade jetzt merke ich wie unberechenbar der Diabetes sein kann. Ich hatte völlig unvorbereitet in den Letzten Tagen zweimal einen Hypo. Den zweiten gerade heute. kurios fand ich den Umstand das der Hypo über 4,5 Stunden nach dem Bolus kam. Ich hatte zum späten Frühstück gespritzt, der BZ blieb im Rahmen, und war nach 2,5 Stunden wieder nahe dem Ausgangswert. Nach weiteren 2 Stunden auf einmal das große Zittern und nach 2 Plättchen Traubenzucker ging es nach 20 Minuten wieder gut und nach 30 war ich wieder bei 120. Doch dann fiel der BZ wieder auf zum Schuss auf 78 ohne Bolus. Was ich davon halten soll weiß ich nicht. Aber der Sachverhalt vor einigen Tagen war ähnlich.
    Also zum Thema GdB da das mein erstes echtes Hypo Erlebnis war weiß ich wie eingeschränkt ich durch den Diabetes allein schon fühle.
    Ich darf gar nicht daran denken wenn ich zu dem Ereignis gefahren wäre.

    Vertan habe ich mich mit dem Bolus nicht. Pendiq merkte sich ja Zeit und Menge, und KEs passten auch.

    Da mir echte Hypos bisher völlig fremd waren fand ich die Wirkung schon beeindruckend.

    LG

    Dirk


    ---
    Zuckerkrank