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Haudurchsuchung??
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am 24.11.2018 18:39:50 | IP (Hash): 1161245247
Hallo RW,
ich verstehe nicht ganz, warum du dich bei uns beschweren willst.
Wenn du mit der Sache nicht einverstanden bist, was ich gut verstehen könnte, dann beschwere dich beim Träger des Rettungsdienstes. Die sollen dem Sanitäter auf die Finger klopfen und ein Durchwühlen der Wohnung für die Zukunft untersagen. Die sind auch der Ansprechpartner, wenn dir etwas fehlt und du den Sanitäter in Verdacht hast.
Bearbeitet von User am 25.11.2018 11:23:47. Grund: . -
am 25.11.2018 11:08:41 | IP (Hash): 2061447234
Rainer schrieb:
Hallot verstehen könn RW,
ich verstehe nicht ganz, warum du dich bei uns beschweren willst.
Ich wollte mich doch nicht hier im Forum beschweren! Meine Frage lautete dahingehend, ob die Sanitäter die Wohnung überhaupt durchsuchen dürfen
und ob diese dann bei Auffinden der eGK diese eigenmächtig benutzen dürfen,
denn, diese dient nur zur Abrechnung der Kosten.
Dies ist ein Diabetes Forum. Ich kann jetzt vollkommen falsch liegen,
denke aber mal , dass die beschriebene Situation kein Einzelfall ist.
@ Elfe
Was das Thema neue eGK angeht scheinen wir beide der gleichen Meinung
zu sein!
Bearbeitet von User am 25.11.2018 11:35:10. Grund: Zusatz -
am 25.11.2018 14:52:14 | IP (Hash): 33628159
Mit der Versichertenkarte ist es für jeden Sani einfacher, einen Notfall formal richtig aufzunehmen. Schließlich werden viele Behandlungen ohne direkten Kartennachweis auch schlicht abgelehnt. Von daher finde ich Suche und Griff nach DER Karte auch voll in Ordnung.
Für die elektronische Karte würde ich mir als wichtigste Info den Schlüssel zu meiner persönlichen Gesundheitsakte wünschen, die mit jedem Behandlungsschritt fortlaufend aktualisiert wird.
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Alle Aussagen bezüglich Diabetes und Behandlung in diesem Beitrag sind mutmaßlich, denn ich bin kein Arzt. Genauso wie ich von einem mutmaßlichen Mörder schreiben muss, wenn ich gesehen hab, wie einer einen anderen erschossen hat. Denn zum Mörder darf den nur zum entsprechenden Ende eines ordentlichen Verfahrens ein ordentlicher Richter ernennen ;) -
am 25.11.2018 16:08:32 | IP (Hash): 2010156391
RW schrieb:
Meine Frage lautete dahingehend, ob die Sanitäter die Wohnung überhaupt durchsuchen dürfen und ob diese dann bei Auffinden der eGK diese eigenmächtig benutzen dürfen,
denn, diese dient nur zur Abrechnung der Kosten.
Die Antworten sind aus meiner Sicht ziemlich eindeutig:
Durchsuchen NEIN - benutzen, wenn sie gut sichtbar irgendwo liegt, selbstverständlich JA.
Wenn später wirklich mal gesundheitsrelevanten Daten auf der Karte gespeichert sein sollten, könnte sich das dahingehend ändern, dass nach der Karte auch gesucht werden darf, wenn darauf für die Behandlung erforderliche Informationen vermutet werden können.
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am 25.11.2018 17:20:30 | IP (Hash): 33628159
Wenn ich in einem Notfall nicht ansprechbar bin, erwarte ich selbstverständlich, dass im Zuge der Erstversorgung so schnell wie möglich auch meine Ausweis-/Brieftasche mit meiner Versichertenkarte durchgesehen wird. Denn wo sonst könnte ich logisch für jedermann eben im Notfall auffindbar eine Info zu einem besonderen Risiko (Bluter, besondere Unverträglichkeit ....) aufbewahren, die vielleicht schon für meine Erstversorgung wichtig ist?
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Alle Aussagen bezüglich Diabetes und Behandlung in diesem Beitrag sind mutmaßlich, denn ich bin kein Arzt. Genauso wie ich von einem mutmaßlichen Mörder schreiben muss, wenn ich gesehen hab, wie einer einen anderen erschossen hat. Denn zum Mörder darf den nur zum entsprechenden Ende eines ordentlichen Verfahrens ein ordentlicher Richter ernennen ;)
Bearbeitet von User am 25.11.2018 17:37:55. Grund: Korrektur -
am 25.11.2018 19:14:36 | IP (Hash): 2061447234
hjt_Jürgen schrieb:
Wenn ich in einem Notfall nicht ansprechbar bin, erwarte ich selbstverständlich, dass im Zuge der Erstversorgung so schnell wie möglich auch meine Ausweis-/Brieftasche mit meiner Versichertenkarte durchgesehen wird. Denn wo sonst könnte ich logisch für jedermann eben im Notfall auffindbar eine Info zu einem besonderen Risiko (Bluter, besondere Unverträglichkeit ....) aufbewahren, die vielleicht schon für meine Erstversorgung wichtig ist?
;)
Du versuchst immer wieder den Griff nach der Versichertenkarte zu begründen.
Das gelingt dir aber nicht! Und was du erwartest oder nicht, ist auch relativ
uninteressant,. Auf der Karte stehen einmal keinerlei Hinweise, die für
die Behandlung , auch im Notfall, von Interesse sind.
Selbst wenn zukünftig die Möglichkeit bestünde behandlungsrelevante Daten
darauf zu speichern, so dürfen diese Daten ohne Zustimmung des Versicherten
nicht gespeichert werden und somit auch nicht mit dem Auffinden dieser Daten
auf der Versichertenkarte zu rechnen ist.
Nochmal. Was für die Sanitäter bei der Abrechnung einfacher ist oder nicht,
ist mir vollkommen egal. Das kann man nach der Behandlung alles nachreichen.
Selbst wenn der Versicherte verstorben ist.