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Haudurchsuchung??
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am 22.11.2018 22:39:50 | IP (Hash): 2061447234
Hallo
Folgende Frage ist bei einer Diskussion aufgekommen.
Annahme - Diabetiker, Typ 1, hat nachts eine Unterzuckerung.
Die macht sich laut durch Stöhnen bemerkbar, sodass der Nachbar
den Notdienst 112 informiert. Dieser rückt mit Polizei an. Öffnet
gewaltsam die Wohnungstür und leistet erste Hilfe. Soweit so gut.
Doch jetzt die eigentlich Frage. Einer der Sanitäter durchsucht die
Wohnung nach der Krankenversicherungskarte!
Dürfen die das überhaupt? -
Elfe
Rang: Gastam 23.11.2018 01:55:40 | IP (Hash): 971389618
Da kannst du deinem Nachbarn ein dickes Dankeschön sagen, daß er so aufmerksam war !
Wohnungstür öffnen darf nun nicht jeder, deshalb Polizei - im Notfall können die nicht auf Schlüsseldienst/Hausmeister warten.
Durchsuchung des Sanitäters liegt eigentlich nicht auf Versicherungskarte, sondern eher auf Informationen zu bekannten Erkrankungen/Medikamenten.
Eine gute Möglichkeit ist dazu
https://www1.wdr.de/verbraucher/gesundheit/notfalldose-102.html
Ev. vertraust du deinem Nachbarn auch deinen Wohnungsschlüssel an und erzählst ihm, was UZ überhaupt bedeutet. -
am 23.11.2018 05:59:32 | IP (Hash): 2061447234
Danke an Elfe
wer sagt denn das ich Betroffener war/bin.
Informationen hatten die Sanitäter genügend durch den Nachbarn.
Die erste Soforthilfsmaßnahme wurde ja auch vom Arzt vorgenommen.
Nur ob die gezielte Durchsuchung nach der Versichertenkarte so
erlaubt ist, war die eigentliche Frage. Auch die Benutzung, als diese
gefunden wurde, ist doch wohl ohne das Einverständnis des
Eigentümers nicht so ohne Weiteres erlaubt, oder? -
Elfe
Rang: Gastam 23.11.2018 18:51:38 | IP (Hash): 971389618
Nun ja, eigentlich egal, ob du für dich oder aus Bekanntenkreis dieses Thema ansprichst.
Der aufmerksame Nachbar hat als Laie* die Rettung gerufen.
Denke auch nicht, das deine These stimmt, Durchsuchung hat nur aufgrund von Finden der Versicherungskarte stattgefunden.
Deine Empörung bezieht sich vermutlich auf Durchwühlen der Privatsphäre.
Wem allerdings im Notfall geholfen wird, sollte gesamt froh darüber sein.
Als selbst 1er habe ich alle wichtigste Infos in der Brieftasche dabei, falls ich auf der Straße mal zusammenklappe bzw. auf der Kommode im Eingangsbereich liegen.
Das sind neben Versichertenkarte:
Diabetikerausweis, Blutspendeausweis mit Angabe Blutgruppe und Organspendeausweis.
*Die wenigsten kennen sich eigentlich wirklich mit Gefährlichkeit von Unterzucker aus.
Wurde in meiner Hypo-Schulung beim Angehörigen-Termin ausführlich besprochen, bei Sinn und Zweck des Glukagon-Notfall-Sets.
Demzufolge habe ich sehr kritisch in den Nachrichten online gelesen:
Feuerwehr rettet Leben eines Diabetikers.
Was war passiert ?
Da ist Essen angebrannt mit Rauchentwicklung wg. Bewusstlosigkeit aufgrund von Unterzucker
Immerhin, Menschen kümmern sich, so gut wie sie wissen und können. -
am 24.11.2018 02:45:40 | IP (Hash): 2061447234
@ Elfe
"Deine Empörung bezieht sich vermutlich auf Durchwühlen der Privatsphäre.
"
Das hast du soweit richtig erkannt.
"Als selbst 1er habe ich alle wichtigste Infos in der Brieftasche dabei, falls ich auf der Straße mal zusammenklappe bzw. auf der Kommode im Eingangsbereich liegen."
Das hat der Betroffene auch und zwar im Eingangsbereich in der Jackentasche
bzw. Brieftasche incl. Medikamentenausweis.
"Die wenigsten kennen sich eigentlich wirklich mit Gefährlichkeit von Unterzucker aus."
Absolut richtig --- dazu gehören auch die Sanitäter und wohl auch mancher
Notfallarzt. 1ste Hilfe können diese wohl leisten, mehr aber auch nicht.
Ich verstehe ja deinen Einsatz für die guten Sanitäter und Notärzte, doch
wenn der Laie Nachbar darüber informiert das es sich um einen Diabetiker
und höchstwahrscheinlich um eine Unterzuckerung handelt, muss niemand
in den Papieren wühlen oder gar eigenmächtig die Versichertenkarte
benutzen. Irgendwo hört auch die Dankbarkeit auf!
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am 24.11.2018 10:15:33 | IP (Hash): 187044787
Also ich versteh das schon so, dass ich meine Versichertenkarte für genau solche Zwecke habe (am besten noch mit meiner kompletten Gesundheitsakte drauf, was ja leider bei uns immer noch nicht funzt). Und die sollte dann auch möglichst direkt eingelesen werden. Und zwar auch und gerade dann, wenn bei mir gerade das Licht aus ist und ich keine direkte Auskunft geben kann.
Anders, wenn eine der übrigen Karten aus meiner Sammlung genommen werden.
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Alle Aussagen bezüglich Diabetes und Behandlung in diesem Beitrag sind mutmaßlich, denn ich bin kein Arzt. Genauso wie ich von einem mutmaßlichen Mörder schreiben muss, wenn ich gesehen hab, wie einer einen anderen erschossen hat. Denn zum Mörder darf den nur zum entsprechenden Ende eines ordentlichen Verfahrens ein ordentlicher Richter ernennen ;) -
am 24.11.2018 12:10:36 | IP (Hash): 2061447234
@hjt_Jürgen
"Also ich versteh das schon so, dass ich meine Versichertenkarte für genau solche Zwecke habe (am besten noch mit meiner kompletten Gesundheitsakte drauf, was ja leider bei uns immer noch nicht funzt). "
Eben. Die Karte dient nur zur Abrechnung! Nicht zur Information.
Weil das milliardenschwere Projekt -eGK- nach Jahren immer noch nicht
funktioniert! (Von mir aus kann das auch so bleiben)
Wenn die Karte als Information über vorhandene Krankheiten dienen würde,
ginge das ja noch in Ordnung, aber so nicht.
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am 24.11.2018 13:00:29 | IP (Hash): 187044787
RW schrieb:
Die Karte dient nur zur Abrechnung! Nicht zur Information.
Genau dazu, und genau deswegen ist sie ja auch für ALLE an so einem Einsatz beteiligten Stellen wichtig.
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Alle Aussagen bezüglich Diabetes und Behandlung in diesem Beitrag sind mutmaßlich, denn ich bin kein Arzt. Genauso wie ich von einem mutmaßlichen Mörder schreiben muss, wenn ich gesehen hab, wie einer einen anderen erschossen hat. Denn zum Mörder darf den nur zum entsprechenden Ende eines ordentlichen Verfahrens ein ordentlicher Richter ernennen ;) -
am 24.11.2018 17:48:29 | IP (Hash): 2061447234
hjt_Jürgen schrieb:
RW schrieb:
Die Karte dient nur zur Abrechnung! Nicht zur Information.
Genau dazu, und genau deswegen ist sie ja auch für ALLE an so einem Einsatz beteiligten Stellen wichtig.
;)
]
das war aber nie die Frage! Das begründet auch nicht die Selbstbedienung
bzw. die Suche danach. Auch der Blick in eine Geldbörse ist damit nicht zu
begründen usw. usf.. Die Bezahlung bzw. Abrechnung kann man getrost nach
der Behandlung regeln. Ob es wichtig für die Beteiligten ist oder nicht, spielt
überhaupt keine Rolle. -
Elfe
Rang: Gastam 24.11.2018 18:29:39 | IP (Hash): 971389618
RW schrieb:
@hjt_Jürgen
"Also ich versteh das schon so, dass ich meine Versichertenkarte für genau solche Zwecke habe (am besten noch mit meiner kompletten Gesundheitsakte drauf, was ja leider bei uns immer noch nicht funzt). "
Eben. Die Karte dient nur zur Abrechnung! Nicht zur Information.
Weil das milliardenschwere Projekt -eGK- nach Jahren immer noch nicht
funktioniert! (Von mir aus kann das auch so bleiben)
Wenn die Karte als Information über vorhandene Krankheiten dienen würde,
ginge das ja noch in Ordnung, aber so nicht.
Wenn die Suche nach Versicherungskarte wegen der Abrechnung = Begleichung der Kosten war, würde mich das auch empören - lässt sich nachreichen.
Von der eGK bin ich selber nicht so begeistert, wie ihr zwei beiden.
"Dabei können, weil der Speicherplatz – nicht nach den gesetzlichen Vorgaben, aber nach der geplanten technischen Umsetzung – auf der eGK begrenzt ist (32 kB), nur bis zu 8 eRezepte und die Notfalldaten (50) auf der eGK selbst speicherbar sein. Die übrigen freiwilligen Anwendungen wie z. B. eine Patientenakte werden auf Servern der sog. Telematik-Infrastruktur abgelegt."
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte
Und wie oft werden die Daten aktualisiert ?
Mein Medikationsplan ändert sich ständig, nicht nur durch neu notwendige Medikamente, sondern auch durch die jeweilige Dosis. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/egk.html
Die ausführlicheren Patientendaten liegen in der Cloud (Sicherheitsrisiko) für uns persönlich bzw. kompletter Zugang zu allem und jedem, wenn jeweiliger Arzt danach fragt ?
Sieht dann alles, obwohl denn das per seinem Fachgebiet nichts angeht ?
Z.B. was interessieren Zahnarzt-Daten den Internisten und umgekehrt.
Apothekerzugang wäre auch wichtig.
Bezgl. nicht verschreibungspflichtiger Mittel. Auch so 'Naturheilmittel' = Nahrungsergänzungsmittel mit kaum Zulassungskriterien können Wirkung von Medikamenten beeinflussen.
Ansonsten muss man so oder so die gesundheitlichen Fakten für sich selber dokumentieren und Termine im Auge behalten.
Und, eben Mitmenschen mit einbeziehen: Familie und Angehörige, auch die Nachbarschaft.
Wir achten aufeinander, besonders bei Alleinstehenden.
Meint Elfe
P.S.: Bin dankbar für jeden Mitmenschen der hilft.
Besonders in heutiger Zeit, der per Erste Hilfe reagiert und sich Zupacken wirklich zutraut.
Anstatt zu gaffen und mit Smartphone lieber Sensationsbilder ins Internet einstellen.
Bearbeitet von User am 24.11.2018 18:33:16. Grund: Korrektur Schreibfehler -
am 24.11.2018 18:39:50 | IP (Hash): 1161245247
Hallo RW,
ich verstehe nicht ganz, warum du dich bei uns beschweren willst.
Wenn du mit der Sache nicht einverstanden bist, was ich gut verstehen könnte, dann beschwere dich beim Träger des Rettungsdienstes. Die sollen dem Sanitäter auf die Finger klopfen und ein Durchwühlen der Wohnung für die Zukunft untersagen. Die sind auch der Ansprechpartner, wenn dir etwas fehlt und du den Sanitäter in Verdacht hast.
Bearbeitet von User am 25.11.2018 11:23:47. Grund: . -
am 25.11.2018 11:08:41 | IP (Hash): 2061447234
Rainer schrieb:
Hallot verstehen könn RW,
ich verstehe nicht ganz, warum du dich bei uns beschweren willst.
Ich wollte mich doch nicht hier im Forum beschweren! Meine Frage lautete dahingehend, ob die Sanitäter die Wohnung überhaupt durchsuchen dürfen
und ob diese dann bei Auffinden der eGK diese eigenmächtig benutzen dürfen,
denn, diese dient nur zur Abrechnung der Kosten.
Dies ist ein Diabetes Forum. Ich kann jetzt vollkommen falsch liegen,
denke aber mal , dass die beschriebene Situation kein Einzelfall ist.
@ Elfe
Was das Thema neue eGK angeht scheinen wir beide der gleichen Meinung
zu sein!
Bearbeitet von User am 25.11.2018 11:35:10. Grund: Zusatz -
am 25.11.2018 14:52:14 | IP (Hash): 33628159
Mit der Versichertenkarte ist es für jeden Sani einfacher, einen Notfall formal richtig aufzunehmen. Schließlich werden viele Behandlungen ohne direkten Kartennachweis auch schlicht abgelehnt. Von daher finde ich Suche und Griff nach DER Karte auch voll in Ordnung.
Für die elektronische Karte würde ich mir als wichtigste Info den Schlüssel zu meiner persönlichen Gesundheitsakte wünschen, die mit jedem Behandlungsschritt fortlaufend aktualisiert wird.
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Alle Aussagen bezüglich Diabetes und Behandlung in diesem Beitrag sind mutmaßlich, denn ich bin kein Arzt. Genauso wie ich von einem mutmaßlichen Mörder schreiben muss, wenn ich gesehen hab, wie einer einen anderen erschossen hat. Denn zum Mörder darf den nur zum entsprechenden Ende eines ordentlichen Verfahrens ein ordentlicher Richter ernennen ;) -
am 25.11.2018 16:08:32 | IP (Hash): 2010156391
RW schrieb:
Meine Frage lautete dahingehend, ob die Sanitäter die Wohnung überhaupt durchsuchen dürfen und ob diese dann bei Auffinden der eGK diese eigenmächtig benutzen dürfen,
denn, diese dient nur zur Abrechnung der Kosten.
Die Antworten sind aus meiner Sicht ziemlich eindeutig:
Durchsuchen NEIN - benutzen, wenn sie gut sichtbar irgendwo liegt, selbstverständlich JA.
Wenn später wirklich mal gesundheitsrelevanten Daten auf der Karte gespeichert sein sollten, könnte sich das dahingehend ändern, dass nach der Karte auch gesucht werden darf, wenn darauf für die Behandlung erforderliche Informationen vermutet werden können.
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am 25.11.2018 17:20:30 | IP (Hash): 33628159
Wenn ich in einem Notfall nicht ansprechbar bin, erwarte ich selbstverständlich, dass im Zuge der Erstversorgung so schnell wie möglich auch meine Ausweis-/Brieftasche mit meiner Versichertenkarte durchgesehen wird. Denn wo sonst könnte ich logisch für jedermann eben im Notfall auffindbar eine Info zu einem besonderen Risiko (Bluter, besondere Unverträglichkeit ....) aufbewahren, die vielleicht schon für meine Erstversorgung wichtig ist?
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Alle Aussagen bezüglich Diabetes und Behandlung in diesem Beitrag sind mutmaßlich, denn ich bin kein Arzt. Genauso wie ich von einem mutmaßlichen Mörder schreiben muss, wenn ich gesehen hab, wie einer einen anderen erschossen hat. Denn zum Mörder darf den nur zum entsprechenden Ende eines ordentlichen Verfahrens ein ordentlicher Richter ernennen ;)
Bearbeitet von User am 25.11.2018 17:37:55. Grund: Korrektur -
am 25.11.2018 19:14:36 | IP (Hash): 2061447234
hjt_Jürgen schrieb:
Wenn ich in einem Notfall nicht ansprechbar bin, erwarte ich selbstverständlich, dass im Zuge der Erstversorgung so schnell wie möglich auch meine Ausweis-/Brieftasche mit meiner Versichertenkarte durchgesehen wird. Denn wo sonst könnte ich logisch für jedermann eben im Notfall auffindbar eine Info zu einem besonderen Risiko (Bluter, besondere Unverträglichkeit ....) aufbewahren, die vielleicht schon für meine Erstversorgung wichtig ist?
;)
Du versuchst immer wieder den Griff nach der Versichertenkarte zu begründen.
Das gelingt dir aber nicht! Und was du erwartest oder nicht, ist auch relativ
uninteressant,. Auf der Karte stehen einmal keinerlei Hinweise, die für
die Behandlung , auch im Notfall, von Interesse sind.
Selbst wenn zukünftig die Möglichkeit bestünde behandlungsrelevante Daten
darauf zu speichern, so dürfen diese Daten ohne Zustimmung des Versicherten
nicht gespeichert werden und somit auch nicht mit dem Auffinden dieser Daten
auf der Versichertenkarte zu rechnen ist.
Nochmal. Was für die Sanitäter bei der Abrechnung einfacher ist oder nicht,
ist mir vollkommen egal. Das kann man nach der Behandlung alles nachreichen.
Selbst wenn der Versicherte verstorben ist.