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Muss ich Diabetes angeben?
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am 16.01.2020 20:39:10 | IP (Hash): 1437039904
Hallo zusammen,
Seit kurzem habe ich die Diagnose Diabetes Typ 2, nicht Insulinpflichtig. Heute hatte ich ein Vorstellungsgespräch, hätte ich da erwähnen müssen das ich Diabetiker bin? Und wie ist das mit dem Jobcenter muss ich das meinem Sachbearbeiter sagen?
LG Goldkäfer82
Das Mondlicht ist die Botschaft der Liebe -
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am 16.01.2020 21:27:24 | IP (Hash): 1795473005
Aber geht nicht beides, den Diabetes verschweigen und anschließend dafür auch noch Bonüsse eingeräumt kriegen wie mehr Rücksicht und mehr Urlaub und mehr Kündigungsschutz úsw.
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Seit über 10 Jahren leben immer mehr Menschen völlig gesund mit ihrem Diabetes Typ 2, mit sehr viel weniger Medikamenten, als für ihre DDG-normale Behandlung, oder sogar völlig ohne.
Sie testen immer mal wieder, welche Portionen von welchem Essen am besten in ihren gesunden Blutzucker-Rahmen passen und wann am Tag welche Bewegunngsanteile und richten sich meistens danach. Geht am einfachsten schon mit Prädiabetes!
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am 16.01.2020 21:52:58 | IP (Hash): 1552368144
Auf Diabetes an sich gibt es keinerlei Bonus.
Das gibt es ab einen bestimmten Behinderunggrad, den du mit einem normalen Diabetes kaum noch erreichen kannst. Früher war das mal ein bisschen einfacher. Falls es dir doch irgendwann gelingt, dann reicht das als Zeitpunkt für die Bekanntgabe aus. Über den Einwand von Jürgen brauchst du nicht weiter nachzudenken. -
am 16.01.2020 22:45:46 | IP (Hash): 1795473005
Weiß nicht. Wenn mit den ersten BZ-wirksamen Medis da plötzlich der Unterzucker eintritt und Kollegen oder in nem kleinen Laden auch gleich der Chef damit konfrontiert werden/wird, halte ich das für voll unfair, wenn man die Info bis dahin im Dunkeln gelassen hat.
Anders, wenn man/frau sich z.B. mit mer Remission nen völlig gesunden Blutzucker ohne Medis und ohne Unterzuckergefahr macht. Denn dann gibt's da ja auch nix, was plötzlich berücksichtigt werden müsste :)
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Seit über 10 Jahren leben immer mehr Menschen völlig gesund mit ihrem Diabetes Typ 2, mit sehr viel weniger Medikamenten, als für ihre DDG-normale Behandlung, oder sogar völlig ohne.
Sie testen immer mal wieder, welche Portionen von welchem Essen am besten in ihren gesunden Blutzucker-Rahmen passen und wann am Tag welche Bewegunngsanteile und richten sich meistens danach. Geht am einfachsten schon mit Prädiabetes!
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am 17.01.2020 00:25:55 | IP (Hash): 1437039904
Ich bekomme Metformin, wenn ich das was ich bisher so gelesen habe ist die Gefahr der Hypoglykämie doch eher gegeben wenn man Insulin spritzt. Bisher war mein BZ nicht niedriger als 84mg/dl oder 86mg/dl
Das Mondlicht ist die Botschaft der Liebe -
am 17.01.2020 09:06:59 | IP (Hash): 603501790
Hallo Goldkäfer,
Jürgen versucht gerade, dich mit unsinnigen Einwänden maximal zu verwirren. Ich hoffe dass er das bei dir nicht geschafft hat.
Deinem Nachbarn, den Arbeitskollegen oder sonst wem kannst du jederzeit von deinem Diabetes berichten, wenn du es für notwendig oder sinnvoll hältst. Das hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob du rechtlich verpflichtet bist, die Krankheit bei einer Bewerbung im Vorfeld anzugeben. Dazu bist du nicht verpflichtet. Eine entsprechende Frage müsstest du (außer in einigen ganz seltenen Spezialfällen) noch nicht einmal wahrheitsgemäß beantworten, weil sie unzulässig ist.
Du siehst das richtig, nur mit Metformin und den meisten neueren Diabetesmedikamenten kannst du gar nicht gefährlich unterzuckern. Das ist nur bei Insulin oder bei Sulfonylharnstoffen (z.B. Glimepirid) überhaupt möglich.
Alles Gute, Rainer -
am 17.01.2020 09:59:14 | IP (Hash): 1931865349
Juristisch hat Rainer vollkommen recht: Im Zusammenhang mit Bewerbungen und Vorstellungen braucht Diabetes mit keiner Silbe erwähnt zu werden.
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Seit über 10 Jahren leben immer mehr Menschen völlig gesund mit ihrem Diabetes Typ 2, mit sehr viel weniger Medikamenten, als für ihre DDG-normale Behandlung, oder sogar völlig ohne.
Sie testen immer mal wieder, welche Portionen von welchem Essen am besten in ihren gesunden Blutzucker-Rahmen passen und wann am Tag welche Bewegunngsanteile und richten sich meistens danach. Geht am einfachsten schon mit Prädiabetes!
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am 17.01.2020 12:53:54 | IP (Hash): 1882391863
Rainer schrieb:
Auf Diabetes an sich gibt es keinerlei Bonus.
Das gibt es ab einen bestimmten Behinderunggrad, den du mit einem normalen Diabetes kaum noch erreichen kannst. Früher war das mal ein bisschen einfacher. Falls es dir doch irgendwann gelingt, dann reicht das als Zeitpunkt für die Bekanntgabe aus. Über den Einwand von Jürgen brauchst du nicht weiter nachzudenken.
Wenn selbst ein Typ1 mit ICT zum Teil nur GdB von 30 bekommt. Dann braucht man bei einem Typ2 mit Diät, Oralen Medikamenten o. Basal nicht auf irgendwas hoffen.
GdB von 50 ist selten möglich, ggf. Typ1 und Pumpe (dann aber auch z.T. nur mit Widerspruch, Sozialgericht, etc.) für 50 brauchst du häufig noch eine zweite Erkrankung, zusätzlich zum insulinpflichtigen Diabetes.
Und erst ab 50 macht das ganze so richtig Sinn. -
Elfe
Rang: Gastam 17.01.2020 16:33:33 | IP (Hash): 419470320
Hallo Goldkäfer,
kommt darauf an, welche Arbeitsstelle du suchst.
Unterzuckerung kann bei dir nicht vorkommen in deiner jetzigen Behandlung (wäre ggfs. sicherheitsrelevant, für sich selbst und auch andere Personen).
Ansonsten haben viele Leute, auch Arbeitgeber, Vorurteile bzgl. Krankheitstage, was nicht so stimmt.
Dem Sachbearbeiter des Jobcenters würde ich das schon anvertrauen - deine Entscheidung - um nicht an eine vermeintlich gute Stelle vermittelt zu werden, die dann letztendlich doch nicht passt.
Im Vorstellungsgespräch musst du das nicht sagen.
Gruß Elfe
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am 17.01.2020 22:23:30 | IP (Hash): 603501790
Elfe schrieb:
... um nicht an eine vermeintlich gute Stelle vermittelt zu werden, die dann letztendlich doch nicht passt.
Wie da z.B. wären?
Goldkäfer, wenn du nict gerade Pilotin bei der Luftwaffe oder bei der Lufthansa werden willst, könnte ich mir kaum einen Job vorstellen, den du wegen deines Diabetes - den du übrigens nach so kurzer Zeit schon super in den Griff bekommen hast - nicht ausüben kannst.
Wenn du deinen Jobberater informierst, dann kannst du dich nicht darauf verlassen, dass die Information nicht weiter gegeben wird. Für den Jobberater gibt es keine Geheimhaltungspflicht wie beim Anwalt oder Arzt. Eventuell besteht für ihn sogar eine Informationspflicht gegenüber den Arbeitgebern über derartige Tatsachen, wenn sie ihm bekannt sind. -
Elfe
Rang: Gastam 18.01.2020 18:54:14 | IP (Hash): 419470320
@Rainer
Diese Arbeitsbereiche sind ganz vielfältig und eigentlich verborgen für Viele.
Immer dann, wenn man im Arbeitsbereich per Sicherheitsregeln nichts Essen & Trinken darf - deren gibt's viele -, dazu gehört eben auch nicht mal eben per Fingerpieks irgendwie BZ messen zu können.
Muss gar nicht so sein, wie bei mir, mit Wechsel der Schutzkleidung, bevor ich handeln darf.
Auch manchen Menschen mit Publikumskontakt 'verbietet' ein Chef das sichtbare Geschehen und sogar UZ-Regulierung mit Traubenzucker.
Beim Jobcenter geht's darum, einen Job zu vermittelt zu bekommen, der den eigenen Neigungen & Fähigkeiten entspricht.
Man entscheidet dann, ob man das Vorstellungsgespräch wahrnehmen möchte ~ und berichtet dann dem Sachbearbeiter, ob's gepasst hat oder aus bestimmten Gründen auch nicht.
Auch ohne Sachbearbeiter-Hilfe sind freie Stellen über die Jobbörse zu finden
https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite.html;jsessionid=m1G5tFjniDku4KN3pUvOiE6oBbm0zMh9xx6u-zmZYrhvTySn4yVF!16956144?aa=1&m=1&kgr=as&vorschlagsfunktionaktiv=true
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Mit Gruß an Goldkäfer von Elfe