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Anerkennung als chronische Krankheit

  • Hansi

    Rang: Gast
    am 12.09.2008 17:48:37
    Hallo,
    habe mal eine Frage. Bei meiner Tochter (18, Schülerin) hat man vor kurzem Diabetes Typ I festgestellt. Jetzt habe ich von meiner Krankenkasse Bescheid bekommen, das dies erst nach einem Jahr Dauerbehandlung als chronische Krankheit anerkannt wird. Ist das Rechtens? Diabetes ist doch nicht heilbar. Weiß jemand, ob dies richtig ist bzw. hat jemand ähnliche Erfahrungen?
    Gruß Hansi
  • Hans

    Rang: Gast
    am 12.09.2008 18:33:56
    Hallo,

    als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden drei Kriterien erfüllt:

    - Entweder es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor, oder
    - es liegt ein Grad der Behinderung oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent vor.

    - Oder es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung notwendig, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

    Grüße von Hans
  • Hajo Janse

    Rang: Gast
    am 12.09.2008 19:38:05
    @Hansi

    Ist es so wichtig ob es rechtens ist das es nach 1 Jahr einen chronische Krankheit genannt wird.

    Mir ist es total egal wie es genannt wird. Ich bin Diabetiker, messe, esse und spritze mit meine Pumpe, setze Katheter und lebe fröhlich und gesund weiter.

    Es ist nicht heilbar, somit nach 12 Monate Hauptgewinn von der KK.


    Hajo Janse
  • Hansi

    Rang: Gast
    am 12.09.2008 20:13:11
    Danke erst mal für Eure Antworten.

    Wichtig ist es aus rein finanziellen Gesichtspunkten, denn die Krankenkasse streitet mit uns wegen der Belastungsgrenze. Die soll wohl bei 1% des jährlichen Bruttoeinkommens liegen, wird uns aber erst nach einem Jahr zugestanden.

    Gruß Hansi
  • Wilfried

    Rang: Gast
    am 13.09.2008 19:39:28
    Hallo Hajo,

    wie es genannt wird, mag ja vielleicht dem einen oder anderen egal sein. Aber ob ich ein oder zwei Prozent vom Bruttogehalt zuzahlen muss, ist mir persönlich bestimmt nicht egal. Um aber in den "Genuss" von nur einem Prozent zu kommen, muss eins von den drei Kreterien erfüllt sein, die Hans aufgeführt hat. Es sei denn, Vater Staat zahlt eh schon alles.

    Es grüßt,

    Wilfried
  • Tom

    Rang: Gast
    am 15.09.2008 15:47:37
    Hallo Hansi, deine KK hat völlig Recht.
    Schau mal hier.

    http://209.85.135.104/search?q=cache:pxH85ldMFA0J:www.sarkoidose.de/opendocs/NeueBefreiungsregeln.pdf+zuzahlungsbefreiung+auf+grund+chronischer+erkrankung&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de

    Es geht als 1. um die Definition der chronischen Erkrankung. Die liegt vor, wenn du 1 Jahr Behandlung nachweisen kannst. Dann kannst du in jedem weiteren Jahr die Zuzahlungsbefreiung benatragen, mit Hilfe der bestätigung des Arztes über das Vorliegen einer chronischen Erkrankung, sobald du die Bemessungsgrenze von 1% erreicht hast, egal, ob das im Janur oder im Juli ist. Und du wirst für den Rest des laufenden Jahres befreit. von Tom