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brauche dringend Hilfe wegen Job!!!!
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Toni Cäsar
Rang: Gastam 14.08.2008 22:06:47
HALLO zusammen,
ich hab folgendes Problem: ich habe seit 93 Diabetis Typ 1, was ja eigentlich nicht so dramatisch ist. Im Februar ist mein chef verstorben und nach langer Suche habe iche eine Stelle bei der Stadt als Metallbauer bekommen, alle haben grünes Licht gegeben zur Einstellung außer die Ärztin des TÜV rheinland die die Einstellungsuntersuchungen gemacht hat. sie hat ärztliche Bedenken gegen Fahrtätigkeiten. Ich habe durch die körperliche wecselnde Anspruchsvolle Arbeit immer einen HBA1c zwischen 8,0 unf 8,8 gehabt und keinerlei folgeerscheinungen bis jetzt und ich habe meine Unterzuckerungen immer in griff, also sollte was sein immer Zucker greifbar es ist bis jetzt noch nie zu zwischenfällen gekommen.
kann mir jemand sagen an welche Stelle ich mich noch zum Vergleich wenden kann um diese Stelle doch noch zu bekommen.
Mein Diabetologe sieht keinerlei Probleme wg. Fahrtätigkeit.
Gruß toni
von Toni Cäsar -
Jürgen
Rang: Gastam 14.08.2008 22:56:41
Und warum schreibt Dein Diabetologe Dir keine entsprechende Bescheinigung?
Konkret würde ich mich an Deiner Stelle an jemanden wenden, der sich juristisch damit auskennt, Oliver Ebert, den Betreiber dieser Seite.
Persönlich würde ich jemanden vorziehen, der sich für seinen vermurksten HBA1c nicht auf "körperliche wecselnde Anspruchsvolle Arbeit" rausredet. von Jürgen -
Thomas
Rang: Gastam 14.08.2008 23:17:47
Hallo Toni,
das wird sehr schwierig. Besser argumentieren oder klagen könntest Du wenn Du schon dort beschäftigt wärst. Die Ärztin prüft bei einer Einstellungsuntersuchung ob Du gesundheitlich in der Lage bist die dir übertragene Tätigkeit auszuführen. Bei einem insulipflichtigen Typ1 Diabetes haben Mediziner oder Beamte, was die Fahrtauglichkeit angeht, leider unterschiedliche Ansichten.
Der Gesetzgeber ist hier auch nicht besonders hilfreich. Wirklich eindeutig ist es nicht geregelt. Wenn Du in Besitz einer Fahrerlaubnis bist, PKW oder LKW, spricht erstmal nichts dagegen das Du die Fahrzeuge auch bewegst. Du bist nicht verpflichtigt den Diabetes anzugeben. Du musst geistig und gesundheitlich in der Lage sein ein Fahrzeug sicher zu führen. Das heisst wenn Du in der Lage bist Unterzuckerungen rechtzeitig zu erkennen und sie zu behandeln. Natürlich bei Fahrten möglichst zu vermeiden, spricht nichts dagegen das Du auch LKWs bewegst.
Da die Ärztin schon nein gesagt hat, wirst Du jetzt nur schwer Argumentieren können. Eine Klage ist heute mittlerweile erfolgversprechend, in diesem Fall aber eher kontraproduktiv.
Ich würde mich mit meinem Diabetologen in Verbindung setzen, ihm den Fall schildern und ihn um ein Gutachten bitten. Die Stadt muss hier ja nicht den Empfehlungen der Ärztin vom TÜV folgen.
Viel Glück Thomas -
Toni Cäsar
Rang: Gastam 14.08.2008 23:40:23
@ Jürgen : Sorry , aber Du hast die Frage nicht verstanden !!
@ Thomas : Danke für Deine objektive Antwort , bin nun so verblieben das mein Diabetologe sich mit der Ärztin vom TÜV in verbindung setzt um deren bedenken auszuräumen , denn nach einer Neueinstellung bzw. besseren Werten gibt diese grünes Licht .Aber solange wartet Die Stadt sicher nicht ( hoffentlich doch )!! Da ich 50% Schwerbehindert bin musste ich ja sagen das ich Diabetiker bin , bei 35% hätte ich das nicht müssen . Ich sehe das Problem nur weil die Ärztin beim TÜV stur nach Ihren vorgaben geht und keinenmm davon abweicht . Na ja mein Arzt wird es hoffentlich richtig stellen , denn für die stadt ist der Befund vom TÜV ausschlaggebend und sonst nix . Allerdings ist der HBA1C in 2 Wochen schon um o,8 Punkte gefallen und ich arbeite dran das es noch besser wird !!!
Hoffentlich wirds sich noch zum Guten wenden
Gruss Toni von Toni Cäsar -
Tomas
Rang: Gastam 15.08.2008 00:06:10
Hi Toni,
mit Diabetes angeben, meine ich in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis. Also wenn jemand an DM erkrankt, Insulin spritzen muss, muss es nicht zu den Behörden laufen und damit Hausieren gehen.
Mit den 50% hast Du natürlich recht, dass musst Du beim Arbeitgeber angeben. Ich denke schon das die Stadt in diesem Fall noch abwarten wird. Wenn sie dich als Schwerbehinderten einstellt, hat sie durchaus Vorteile.
Die Ärztin vom TÜV scheint ja einzulenken. Deine Mitarbeit vorausgesetzt. Ein HbA1c von 8 ist natürlich nicht so der Hit. Aber im grossen und ganzen sieht's doch gar nicht so schlecht aus.
Gruss Thomas
von Tomas -
Tom
Rang: Gastam 15.08.2008 11:50:16
Du musst bei einer Einstellung oder Bewerbung lediglich den Grad der Schwerbehinderung angeben, den Grund darf der Argeitgeber nicht mal erfragen.
Ich wäre aber echt gespannt, ob sich ein Diabetologe soweit aus em Fenster lehnt, um seinem Patienten SCHRIFTLICH zu bestätigen, dass es keine Bedenken für bestimmte berufliche Tätigkeiten gibt.
DAS glaub ich nicht, dass das ein Arzt tut.
Lass es mal drauf ankommen, und frage, ob du die Unbedenklichkeitserklärung schriftlich haben kannst. Ich wette mit dir um 5 ¤, er tut es NICHT.
Aber ich drück dir dennoch die Daumen für den Job. von Tom -
Thomas
Rang: Gastam 15.08.2008 16:08:10
Hallo Tom,
lasse uns um 5000¤ wetten! Die hast Du schon verloren. Habe sogar von unseren Betriebsärztin "schriftlich" das es keinerlei Bedenken oder Einschränkungen gibt, die mir übertragenen Tätigkeiten auszuführen. Gelegentliche Fahrtätigkeiten PKW/LKW inbegriffen.
Selbst mein Diabetologe sagte zu seiner Zeit, er werde mir notfalls sofort ein positives Gutachten ausstellen. Welches Risiko sollte denn der Arzt eingehen? Er kennt den Diabetiker und gibt seine fachliche Meinung zur Motivation und Kenntnisstand des Diabetikers ab. Wenn er weiss das jemand verantwortungsvoll mit seinem DM umgeht, gut geschult ist, Unterzuckerungen vermeiden bzw rechtzeitig erkennen und darauf reagieren kann, spricht nichts dagegen das auch schriftlich niederzulegen. Die Ärztin vom TÜV macht bei positiven Untersuchungsergebnissen nichts anderes.
Das hat mittlerweile auch der Gesetzgeber erkannt, wenn es nicht so wäre müsste man 100000e Insulinpflichtige Diabetiker die ihren Arbeitsplatz nicht mit dem Fahrrad/Bus erreichen können und keinen Schreibtischjob haben, beruflich aus dem Verkehr ziehen. Es hat sich in der Beziehung einiges getan und man muss immer den Einzelfall prüfen. Hier ist der HbA1c zwar ungünstig, aber das alleine ist imho kein Grund.
Ich gebe dir aber Recht, dass es häufig negativ verläuft, weil Betriebsärzte/Beamte nach Schema-F handeln und der Meinung sind ein Diabetiker der Insulin spritzt gehört grundsätzlich nicht hinters Lenkrad. Leider sind es genau die Berichte, die häufig im I-Net zu lesen sind. Es wäre zu wünschen wenn dies eindeutig geregelt wird. Das einzige Risiko ist eine Unterzuckerung wärend der Fahrt, die lässt sich ganz einfach mit messen und essen vermeiden.
Es gibt genug Erhebungen was insulinpflichtige Diabetiker im Strassenverkehr angeht. In keiner gab es Auffälligkeiten das Diabetiker mehr Unfälle bauen oder irgendeine erhöhte Gefährdung darstellen. Hier wird von vielen ein Problem herbeigeredet was es nicht gibt.
Einzelfälle gibt es immer, auch unter Diabetikern. Leider sind es genau die Einzelfälle, die herangezogen werden um alle über einen Kamm zu scheren.
Gruss Thomas -
diesel
Rang: Gastam 15.08.2008 19:19:59
Hallo Tom,
auch mir hat man schriftlich gegeben, das ich sogar berufsmäßig Autofahren darf. Im zivilen Bereich hätte ich sogar LKW oder KOM fahren dürfen. Nur mein AMTSarzt der Bundeswehr konnte mir das nicht bestätigen, weil bei der BW strengere Vorschriften gelten.
MfG
Gerd von diesel -
diesel
Rang: Gastam 18.08.2008 18:51:44
Hallo Tom,
die Bedingung ist allerdings, stabile Werte und regelmäßige fachärztliche Kontrolle. Sollte ich also meine Therapie vernachlässigen und dadurch schlechte Werte haben, wird man mir das Autofahren wohl nicht mehr gestatten.
MfG
Gerd von diesel -
Jürgen
Rang: Gastam 18.08.2008 19:37:26
So hatte das ja auch schon Erich flashbang05 berichtet. Allerdings hatte der seinen Job vor dem DM, und in vielen Diskussionen in dem Zusammenhang klang immer wieder an, dass erst DM und dann Einstellung sehr viel begrenzender sein kann. von Jürgen