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Arbeitsvertrag
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am 10.06.2024 21:21:25 | IP (Hash): 1231606379
Moin,
ich hatte ein Vorstellungsgespräch für eine Tätigkeit im Büro und habe eine Zusage erhalten. Nun habe ich heute den entsprechenden Arbeitsvertrag erhalten.
Darin ist nun unter anderem das folgende enthalten.
Anzeigepflicht:
Der Arbeitnehmer erklärt, dass er arbeitsfähig ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet, durch die insbesondere Mitarbeiter oder Geschäftspartner gefährdet werden könnten. Auch bestehen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Alkohol- oder Drogensucht, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist.
Ich habe LADA Diabetes und bin auf 10E Tresiba sowie 2x500 Metformin eingestelllt. Das ganze läuft mit entsprechender Ernährung seit 4 Jahren sehr gut. HbA1c ist immer zwischen 5,2 - 5,7
Meine Frage ist nun, ob ich den Diabetes vor Unterzeichnung des Vertrages angeben muss oder nicht ? Hat jemand mit sowas Erfahrung ?
Danke und Gruß
02/2017 Diagnose T2 2x500 Metformin, 05/2021 Diagnose T1 LADA 10E Tresiba200 +2x500 Metformin -
am 10.06.2024 21:28:20 | IP (Hash): 1116070281
Um sicher zu gehen würde ich mich bei meiner Krankenkasse erkundigen.
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Insulinpflichtig TYP-2, ICT und rtCGM
Toujeo und Fiasp, sowie mehrere Tabletten. -
am 10.06.2024 21:34:54 | IP (Hash): 1231606379
Habe das jetzt mal kurz gegoogelt:
Ist Diabetes beim Arbeitgeber meldepflichtig?
Rechtlich gesehen ist niemand dazu verpflichtet seine Diabetes-Erkrankung anzugeben. Weder in der Bewerbung, noch im Vorstellungsgespräch. Fragen nach der Gesundheit des Bewerbers sind nicht zulässig und müssen nicht beantwortet werden. Diabetes ist keine meldepflichtige Erkrankung.
Thema erledigt.
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am 11.06.2024 15:36:42 | IP (Hash): 2135485225
Eine Pflicht Diabetes zu melden gibt es wie Du selbst schreibst nicht, aber ich würde hier ergänzen, das es auch nicht unbedingt klug ist, seinen zukünftigen Arbeitgeber ohne Not anzulügen. Einfacher ist das Leben und die Zusammenarbeit in jedem Fall, wenn man bei der Wahrheit bleibt. Ich habe nie berufliche Nachteile durch meine Krankheit erfahren. Kommt es durch einen dummen Zufall oder Verschlimmerung (Spritzen Tagsüber) raus, könnte der AG verschnupft reagieren.
LG
Jonathan -
am 11.06.2024 16:19:06 | IP (Hash): 1284641399
Anzeigepflicht:
Zitat: "Der Arbeitnehmer erklärt, dass er arbeitsfähig ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet, durch die insbesondere Mitarbeiter oder Geschäftspartner gefährdet werden könnten. Auch bestehen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Alkohol- oder Drogensucht, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist."
Diabetes ist nicht ansteckend und beeinträchtigt die Bürotätigkeit nicht. Es ist keine Lüge, es nicht anzugeben.
Ich würde es trotzdem erwähnen, damit du nicht heimlich Zucker messen musst etc. Und es ist gut, wenn die Kolleg*innen Bescheid wissen und im Notfall reagieren können. -
am 11.06.2024 16:47:56 | IP (Hash): 1600124445
Es ist keine Lüge, wenn man's nicht sagt!
Wenn man aber ohne Grund vonvorhinein mit seinem Diabetes hausieren geht, gibt man eher das Signal, dass man eine Extrabehandlung will, eher mal ausfällt, viele Krankentage zu erwarten sind und man vielleicht Schwerbehindertenstatus anstrebt.
Wer sich aber nicht behindert sondern ausreichend leistungsfähig fühlt, braucht sich nicht davor fürchten dass es "rauskommt".
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DM2 in Remission ohne Medikamente
Bearbeitet von User am 11.06.2024 16:49:06. Grund: . -
am 12.06.2024 08:17:36 | IP (Hash): 525082301
Da Fragen zum Gesundheitszustand und Krankheiten unzulässig sind.
(Von berechtigten Ausnahmen, wie beim führen von Fahrzeugen und Maschinen, abgesehen)
- ist es ein zulässiges Mittel, um sittenwidriges Verhalten seitens des Arbeitgebers abzuwehren, auf entsprechende Fragen nicht wahrheitsgemäß zu antworten.
Die hier gestellten Fragen lassen sich auch ohne Probleme mit 'nein' beantworten. Ohne dass dir die Firma, wenn es doch rauskommt/ du dich irgendwann "outest" mit dem Vorwurf des Vertrauensbruch kommen kann.l
Ich vermute, dass die Passage mit den ansteckenden Krankheiten im Büro aus der Coronazeit stammen und lese sie so, dass du bei Ansteckungsgefahr zu Hause bleiben sollst.
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ehemaliger Diabetiker -
am 12.06.2024 08:26:17 | IP (Hash): 525082301
Da Fragen zum Gesundheitszustand und Krankheiten unzulässig sind.
(Von berechtigten Ausnahmen, wie beim führen von Fahrzeugen und Maschinen, abgesehen)
- ist es ein zulässiges Mittel, um sittenwidriges Verhalten seitens des Arbeitgebers abzuwehren, auf entsprechende Fragen nicht wahrheitsgemäß zu antworten.
Die hier gestellten Fragen lassen sich auch ohne Probleme mit 'nein' beantworten. Ohne dass dir die Firma, wenn es doch rauskommt/ du dich irgendwann "outest" mit dem Vorwurf des Vertrauensbruch kommen kann.l
Ich vermute, dass die Passage mit den ansteckenden Krankheiten im Büro aus der Coronazeit stammen und lese sie so, dass du bei Ansteckungsgefahr zu Hause bleiben sollst.
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ehemaliger Diabetiker -
am 15.06.2024 05:28:51 | IP (Hash): 723412703
Aus meiner Sicht besteht kein Grund, die Erkrankung zu offenbaren.
Dein Diabetes ist gut eingestellt. Er stellt keine Einschränkung für die vorgegebene Tätigkeit dar. Ansteckend ist der Diabetes auch nicht.
Zur Sicherheit solltest Du um ein kurzes Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nachsuchen. Das kostet nicht die Welt und Du hast Klarheit. -
am 15.06.2024 06:34:26 | IP (Hash): 1680348853
Thomas_Dt schrieb:
Zur Sicherheit solltest Du um ein kurzes Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nachsuchen. Das kostet nicht die Welt und Du hast Klarheit.
Oder du bist in einer Gewerkschaft, dort ist die Beratung kostenlos.
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ehemaliger Diabetiker
Bearbeitet von User am 15.06.2024 06:35:05. Grund: .1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag.