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60% Schwerbehind.-Einstufung ab wann?
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Sabine
Rang: Gastam 19.01.2007 13:04:03
Hallo zusammen,
mich würde mal eines interessieren. Ab wann werden Diabetiker Typ1 auf 60% schwerbehindert eingestuft? In der Regel wegen Therapieaufwand usw. gilt ja die festgefahrene Faustregel: 50-60% - Folgeschäden sind extra zu bewerten. Mein Arzt meinte, mit 50% könne ich mich zufrieden geben. Dabei habe ich schon Folgeschäden. Auf meiner damaligen Einstufung vom Versorgungsamt stand:
"mit Diät und Insulin allein einstellbar" - wäre ja schön, so einfach ist es aber nicht. Es wurde die komplette BZ-Kontrolle, BE-Angleichung und BZ-Korrektur außer Acht gelassen.
Wer hat Erfahrung mit der Einstufung bzw. wann gelten denn nun 60%?
Danke. von Sabine -
Heiko
Rang: Gastam 19.01.2007 14:58:10
Langsam...
Meines Wissens sind für Typ1-Diabetiker 40-50% üblich. Mehr als 50% bekommst du nie. Ich kenne jedenfalls keinen.
BZ-Kontrollen, BE-Angleichungen und BZ-Korrekturen sind ja wohl das normalste der Welt für jeden Typ1-Diabetiker. Wieso sollte so etwas extra bewertet werden? Ich meine, die gehören einfach zur Krankheit und für diese Krankheit hast du ja schließlich schon 50% erhalten.
Ich habe jetzt keine Ahnung, wie es mit deinen Folgeschäden aussieht. Aber sofern dir kein Bein fehlt oder du regelmäßig an der Dialyse hängst, fürchte ich, sieht es eher schlecht aus mit einer höheren Einstufung.
Aber warum brauchst du denn unbedingt die 60%? Würde dir das überhaupt einen entscheidenden Vorteil bringen? von Heiko -
Sabine
Rang: Gastam 19.01.2007 16:20:41
Moment...
(danke für deine Antwort!!)
50% - Nach dem Schwerbehindertengesetz lautet:
„Der Diabetes ist durch Diät und alleinige Insulinbehandlung schwer einstellbar (häufig bei Kindern). Gelegentliche treten auch ausgeprägte Hypoglykämien auf.“
(Anmerkung: Hier ist keine Rede von Folgeschäden. Auch nicht von Selbstkontrollen/-Korrekturen, trotzdem werden 50% eingestuft)
50-60% - Nach dem "GdB-Katalog der Deutschen Diabetes-Gesellschaft" lautet:
„Diabetes mellitus behandelt mit Diät und mit zwei und mehr Insulininjektionen pro Tag oder mit Insulininfusionssystemen, je nach Häufigkeit der notwendigen Stoffwechselselbstkontrollen“
(Anmerkung: Extra bewertet werden sollten BZ-Kontrollen und BZ-Angleichung, da dies die Lebensqualität beeinflusst, das soziale Umfeld sowie Einschränkungen in Beruf und Freizeit mit sich ziehen. Beispiel: Hypoglykämie, mitten in einer Vortragshaltung vor versammelter Belegschaft.... Obwohl Selbstkontrolle und –korrektur nach deiner Auffassung „ja wohl das normalste der Welt für jeden Typ1-Diabetiker ist“, sollte dies aus v. g. Gründen, in der Einstufung auf jeden Fall berücksichtigt sein.
Eine Frage an Heiko: was würde passieren, wenn du „das normalste der Welt“ nicht kontinuierlich, mind. 4 x täglich, durchführen würdest? Wenn der Diabetes also nach dem Schwerbehindertengesetz mit seinen 50% durch Insulin und Diät alleine einstellbar wäre ...?)
Vorteile der SchwB-Erhöhung wäre der höhere Jahresfreibetrag, der einem bereits schon ab 55% zusteht.
Liegt hier etwas "begraben", dass eine Anerkennung der tägl. mehrfachen Selbstkontrollen und -Korrekturen außer Acht gelassen wird? Überstiege es die 50%-Hürde?? Man könnte es fast meinen... von Sabine -
Heiko
Rang: Gastam 19.01.2007 18:53:48
Jetzt bin ich platt. Selbst Herr Google ist auf deiner Seite. Die sprechen zwar alle nur von Richtlinien und es ist anscheinend auch so, dass die Einstufungen regional unterschiedlich gehandhabt werden, aber prinzipiell scheinen 60% durchaus möglich zu sein. Ich kenne trotzdem keinen, der es geschafft hätte. Im Gegenteil, 40% scheint bei insulinpflichtigen Diabetikern hier eher die Regel zu sein.
Ich bin mal gespannt, welche Erfahrungen andere noch gemacht haben... von Heiko -
Hans
Rang: Gastam 19.01.2007 22:35:01
Hallo Sabine,
zum Studieren:
http://www.chrostek.de/recht/show_det.php?det=16
Grüße von Hans -
www.diabetes-in-frage-und-antwort.de
Rang: Gastam 21.01.2007 09:31:05
Hallo Sabine,
alt Tipp vorweg sei die Site www.diabetes-und-recht.de genannt, vielleicht kannst du dort noch Neues erfahren.
Meines Wissens wird einem Typ-1-Diabetes, der gut einstellbar ist, eun GdB von 40% zuerkannt, einem schwer einstellbaren GdB (häufig bei Kindern) 50%.
Sollten sich bei dir Spätfolgen eingestellt haben, die andere Schwierigkeiten als die einer schlecht einstellbaren Stoffwechsellage nach sich ziehen (z.B. Sehprobleme, Probleme bei der Fortbewegung etc.), so lohnt es sich sicherlich, beim Versorgungsamt einen Antrag auf Erhöhung des GdB zu stellen.
Nach den aktuell geltenden Definitionen in der Sozialmedizin scheint es nämlich nicht aussichtsreich, eine Stoffwechsellage, die schlechter als "schlecht einstellbar" (=50%) ist, für eine Erhöhung des GdB anzuführen. Aussichtsreich sind dagegen jedoch alle Erkrankungen/ Folgeerkrankungen, die sich auf andere Organsysteme beziehen. Zwar werden auch hier nicht einzelne GdBs aufaddiert, aber je mehr Funktionsdefizite vorliegen, desto höher ist ggf. der letztendlich zuerkannte GdB.
Herzliche Grüße Anke von www.diabetes-in-frage-und-antwort.de -
Nadine
Rang: Gastam 25.01.2007 00:45:33
hallo zusammen,
also bei mir wurde diabetes typ 1 vorgestern festgestellt und wollte nur schnell wissen, ob ich überhaupt einen behindertenausweis beantragen muss und was für vorteile der für mich bringt!
lieben gruß,
nadine von Nadine -
Sabine
Rang: Gastam 26.01.2007 15:28:24
Hallo,
beantragen musst du es gar nicht. Du kannst. Unser Versorgungsamt freut sich über jeden, der keinen Antrag wegen Einstufung auf SchwBH stellt.
Vorteile:
je nach Einstufung sind Steuerermäßigung, Kündigungsschutz, 5 Urlaubstage mehr (ab 50%)
Nachteile:
bei Bewerbungen. von Sabine -
Nadine
Rang: Gastam 26.01.2007 23:43:31
Hallo Sabin,
herzlichen Dank für deine Antwort. Da ich erst 20 Jahre alt bin und noch mitten in der Ausbildung stecke, werde ich ihn erstmal nicht beantragen und warten bis ich einen festen Job habe ;-)
lieben Gruß von Nadine